BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17774 21. Wahlperiode 16.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Joachim Lenders und Philipp Heißner (CDU) vom 09.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Endloses Warten aufs Geld – Hat der Senat inzwischen eine schnellere Bearbeitung der Beihilfeanträge realisiert? (V) Im Jahr 2018 wurde die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Beihilfeanträgen von geplanten zehn Werktagen mehrfach überschritten. In der ersten Jahreshälfte 2019 lag sie immerhin zeitweise im Plan, wie hamburg.de zu entnehmen ist. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Beihilfeanträge sind im ersten Halbjahr 2019 jeweils neu eingereicht worden? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. Siehe Anlage. 2. Wie hoch waren die durchschnittliche und die maximale Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen im ersten Halbjahr 2019? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. 3. Wie hoch waren die durchschnittliche und die maximale Bearbeitungsdauer von Anträgen mit einer Aufwendungssumme ab 2 500 Euro im ersten Halbjahr 2019? Bitte pro Monat angeben. Siehe Anlage. Die Werte werden einer anonymen Fallstatistik entnommen, die die Zeit vom Antragseingang bis zum Tag der Festsetzung erfasst. Einzelne längere Bearbeitungszeiten entstehen vor allem durch unvollständige Antragsunterlagen und durch Widersprüche. 4. Bei wie vielen der im ersten Halbjahr 2019 beschiedenen Beihilfeanträgen dauerte die Bearbeitung länger als 200 Werktage? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. 5. Bei wie vielen der im ersten Halbjahr 2019 beschiedenen Beihilfeanträgen dauerte die Bearbeitung zwischen 100 und 200 Werktage? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. 6. Bei wie vielen der im ersten Halbjahr 2019 beschiedenen Beihilfeanträgen dauerte die Bearbeitung zwischen 50 und 100 Werktage? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. 7. Bei wie vielen der im ersten Halbjahr 2019 beschiedenen Beihilfeanträgen dauerte die Bearbeitung zwischen 25 und 50 Werktage? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. Siehe Anlage. 8. Wie viele zu bearbeitende Anträge entfielen im ersten Halbjahr 2019 durchschnittlich und maximal auf einen Mitarbeiter (reale Mitarbeiter und Drucksache 21/17774 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 VZÄ)? Wie stellt sich die Entwicklung der Fallbelastung dar? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. Das Beihilfeberichtswesen des Zentrums für Personaldienste (ZPD) sieht keine personenbezogenen Auswertungen vor. Eine Ermittlung von Maximalwerten ist deshalb nicht möglich. Auf eine Vollkraft entfielen durchschnittlich die in der Anlage genannten Mengen. 9. Wie hoch war die Rückstandsmenge der Beihilfeanträge jeweils zum Ende eines Monats im ersten Halbjahr 2019? Bitte nach Monaten aufschlüsseln sowie absolute und prozentuale Zahlen angeben. Siehe Anlage. Die Prozentwerte stellen den offenen Antragsbestand (Rückstand) im Verhältnis zur Anzahl der monatlichen Antragseingänge dar. 10. Wie viel Mehrarbeit an Samstagen wurde im ersten Halbjahr 2019 zur Reduzierung der Rückstandsmenge angeordnet und geleistet und wie viele Anträge wurden dadurch beschieden? In den letzten sechs Monaten wurden 206 Stunden freiwillige Mehrarbeit geleistet und in dieser Zeit 1 648 Anträge bearbeitet. 11. Wie viele Beschwerden über die zu lange Bearbeitungsdauer der Beihilfeanträge gingen im ersten Halbjahr 2019 bei welcher Stelle ein? Bitte nach Monaten und Eingabestellen aufschlüsseln. Siehe Anlage. Die Werte beinhalten nicht die im Rahmen des normalen Schriftverkehrs und fernmündlich direkt erhobenen Beschwerden. 12. Wie hoch war die Krankheitsquote im Fachbereich Beihilfe jeweils im ersten Halbjahr 2019? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. Siehe Anlage. 13. Wie viele Stellen mit jeweils welcher Vergütung wurden im ersten Halbjahr 2019 ausgeschrieben? Wie viele davon wurden bisher jeweils wann besetzt? Wenn noch nicht alle besetzt wurden, warum nicht und wann ist damit zu rechnen? Entgelt/Bes.Gr. Anzahl Ausschreibung Anzahl Besetzung Datum Besetzung Bemerkung EG 9 Fg.3 / A 8 13 4 1 2 1 1 01.05. 01.06. 01.07. 01.08. 01.09. 4 Stellen noch nicht besetzt, 1 Auswahlverfahren läuft noch EG 6 5 5 01.10. 14. In Drs. 21/13260 heißt es, dass die Einarbeitung neuer Kräfte rund sechs Monate dauert. Wie viele von insgesamt wie vielen im Jahr 2018 und 2019 neu eingestellten Kräften erreichen bereits die volle Leistung? Von den in 2018 neu eingestellten 21 Personen haben 20 die Einarbeitung abgeschlossen , eine Person hat die Einarbeitung unterbrochen. Von den in 2019 neu eingestellten sieben Personen zuzüglich einer übernommenen Nachwuchskraft befinden sich alle Personen in der Einarbeitung. 15. Wie stellt sich die Entwicklung der Stellenbesetzung im Fachbereich Beihilfe im ersten Halbjahr 2019 dar? Wie viele Stellen waren jeweils zum Monatsende besetzt und unbesetzt? Bitte nach Monaten und gesamt jeweils für das Jahr 2019 aufschlüsseln. Anknüpfend an die Drs. 21/6236, 21/7553, 21/11550, 21/13260, 21/14233 und 21/15658 werden in der Anlage die Stellen der Beihilfesachbearbeitung ausgewiesen. 16. Wie hat sich die Fluktuation der Mitarbeiter im Fachbereich Beihilfe im ersten Halbjahr 2019 entwickelt? Bitte alle Zu- und Abgänge nach Monaten und jeweils gesamt für das Jahr 2019 auflisten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17774 3 Siehe Anlage. 17. Welche „Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit“ (Drs. 21/15658) wurden jeweils wann ergriffen? Folgende Maßnahmen wurden im ersten Halbjahr 2019 umgesetzt: ‐ Weitere Verbesserung des fachlichen Austausches und der fachlichen Weiterentwicklung sowie Intensivierung der Prozessoptimierung innerhalb des Geschäftsbereichs Beihilfe, ‐ weitere Intensivierung des Austausches zwischen den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern und den Führungsebenen, ‐ Optimierung der regelhaften Weitergabe von Informationen, ‐ Analyse und Optimierung der räumlichen Arbeitsbedingungen. 18. Gibt es nach Auffassung des Senats oder der zuständigen Behörde einen Mitarbeitermangel? Wenn ja, wie soll dieser kompensiert werden? Nein. 19. Bezüglich einer Direktabrechnung mit den Krankenhäusern hieß es im Unterausschuss, dass diese bald realisiert werde. Drs. 21/15658 erwähnt allerdings, dass bis dahin noch kein Hamburger Krankenhaus der Rahmenvereinbarung beigetreten war. Welche Krankenhäuser sind inzwischen beigetreten und seit wann ist dort jeweils eine Direktabrechnung möglich? Bei welchen Krankenhäusern ist aus welchen Gründen immer noch keine Direktabrechnung möglich und was hat der Senat unternommen, damit diese beitreten? Bundesweit sind bisher rund 80 Krankenhäuser der Rahmenvereinbarung beigetreten. Die Liste ist beim Bundesverwaltungsamt einsehbar. Ein Hamburger Krankenhaus befindet sich nicht darunter. Allerdings ist auch ohne Beitritt des jeweiligen Krankenhauses zur Rahmenvereinbarung eine einzelfallbezogene Direktabrechnung zwischen Krankenhaus und Beihilfe möglich, vgl. § 1 Absatz 3 der Rahmenvereinbarung.  Die Geschäftsführung des ZPD steht in Kontakt mit den kaufmännischen Leitungen großer Hamburger Krankenhäuser sowie der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft , um bei den Hamburger Krankenhäusern den Nutzungsgrad der Direktabrechnung zu erhöhen. 19/01 19/02 19/03 19/04 19/05 19/06 2019 zu Frage 1: Antragseingänge 33.756 25.538 26.730 27.012 27.416 22.575 163.027 zu Frage 2: Bearbeitungsdauer (Tage) Ø 9,6 9,7 9,0 8,9 11,1 11,7 Maximum 251 277 513 234 328 137 zu Frage 3: Bearbeitungsdauer - Antragssumme ab 2.500 € (Tage) Ø 9,3 8,5 8,7 8,5 9,0 9,7 Maximum 211 275 104 136 182 116 zu Frage 4: Anträge mit Bearbeitungsdauer > 200 Tage 4 4 2 1 2 0 zu Frage 5: Anträge mit Bearbeitungsdauer 100 bis 200 Tage 10 7 6 11 11 6 zu Frage 6: Anträge mit Bearbeitungsdauer 50 bis 100 Tage 48 54 70 62 28 37 zu Frage 7: Anträge mit Bearbeitungsdauer 25 bis 50 Tage 387 553 631 407 296 411 zu Frage 8: Antragseingänge pro Sachbearbeiter (Vollkraft) und Arbeitstag 26,5 21,9 22,0 23,1 22,4 20,4 zu Frage 9: Offene Anträge absolut 12.082 8.766 9.945 11.292 13.433 13.174 % 35,8% 34,3% 37,2% 41,8% 49,0% 58,4% zu Frage 11: Beschwerden über zu lange Bearbeitungsdauer Eingabeaussch. 1 BGM I 1 SVSK Ltg. Pers.amt 1 Ltg. ZPD 1 1 3 0 3 0 zu Frage 12: Krankenquote im Fachbereich Beihilfebearbeitung 11,2% 12,1% 11,1% 13,6% 9,4% 8,2% 11,0% zu Frage 15: Vakanzen und vorhandene Beihilfesachbearbeiter (Vollkräfte) Vakanzen (VK) 2,0 1,7 2,2 1,5 1,8 1,8 BSB Ist (VK) 58,0 58,3 57,8 58,5 58,2 58,2 BSB Soll (VK) 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 zu Frage 16: Zu- und Abgänge im gesamten Fachbereich Beihilfesachbearbeitung (Personen) Zugänge 0 0 0 2 4 1 7 Abgänge 2 0 0 0 5 2 9 Drucksache 21/17774 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 17774ska_Text 17774ska_Anlage