BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17775 21. Wahlperiode 16.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 09.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Situation am Finanzamt Hamburg-Ost Nach Informationen von Bürgern hat das Finanzamt Hamburg-Ost zurzeit so viele Einsprüche gegen Steuerbescheide vorliegen, dass die Bearbeitung der Einsprüche vonseiten des Finanzamts nicht in nächster Zeit erfolgen kann. Des Weiteren sollen vermehrt Unterlagen von Steuerpflichtigen verloren gegangen sein, die diese bereits eingereicht hatten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständige Behörde teilt die Einschätzung nicht, dass im Finanzamt Hamburg-Ost zurzeit so viele Einsprüche gegen Steuerbescheide eingingen, dass die Bearbeitung der Einsprüche von Seiten des Finanzamtes nicht in nächster Zeit erfolgen könne. Die Bearbeitung von Rechtsbehelfen wird durch die Finanzbehörde Hamburg im Rahmen eines Controllingverfahrens in quantitativer Hinsicht überwacht. Erkenntnisse, dass es zu über das übliche Maß hinausgehenden Bearbeitungszeiten gekommen ist oder kommen wird, liegen nicht vor. Die zuständige Behörde teilt auch nicht die Einschätzung, dass im Finanzamt Hamburg -Ost vermehrt Unterlagen von Steuerpflichtigen verloren gegangen seien. Erkenntnisse darüber, dass sich im Vergleich mit anderen Hamburger Behörden derartige Vorkommnisse im Finanzamt Hamburg-Ost häufen, hat die zuständige Behörde ebenfalls nicht. Im Übrigen schätzt die zuständige Behörde die derzeitige und weitere Entwicklung im Finanzamt Hamburg-Ost positiv ein. Aufgrund einer technischen Umstellung der statistischen Aufzeichnungen im Bereich der Rechtsbehelfsbearbeitung und aufgrund von Datenbankproblemen liegen für die Berichtsjahre 2011 und 2012 die erbetenen Angaben nicht vollständig vor. Auf Einsprüche gegen Bescheide über die Einkommensteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag begrenzte Angaben können nicht gemacht werden, da keine diese Differenzierung berücksichtigenden statistischen Aufzeichnungen erfolgen. Infolgedessen können auch keine Einspruchsquoten bezogen auf die in den angefragten Zeiträumen insgesamt erlassenen Bescheide über Einkommensteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag ermittelt werden. Zur Ermittlung dieser Angaben wäre eine personelle Auswertung der Steuerakten von circa 80 000 Steuerpflichtigen erforderlich . Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Situation am Finanzamt Hamburg-Ost? 2. Wie schätzt der Senat die Situation am Finanzamt Hamburg-Ost ein? Drucksache 21/17775 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Vorbemerkung. 3. Wie hat sich die Gesamtanzahl der Einsprüche gegen die Bescheide über die Festsetzung der Einkommensteuer, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages (Einkommensteuerbescheide) am Finanzamt Hamburg-Ost für die Veranlagungszeiträume ab 2011 entwickelt? (Bitte jährliche Einspruchsquoten und absolute Fallzahlen für die ehemaligen Finanzämter Hamburg-Wandsbek und Hamburg-Bergedorf vor der Zusammenlegung sowie für das Finanzamt Hamburg-Ost ab dem Zeitpunkt der Zusammenlegung darstellen.) Einspruchseingänge zu allen Steuerarten insgesamt im Kalenderjahr* 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Juni 2019 FA HH- Wandsbek 5 383 5 388 5 414 4 972 FA HH- Bergedorf 4 775 5 128 5 202 4 620 FA HH- Ost 8 476 8 055 8 447 4 201 * Für 2012 liegen aufgrund von Datenbankproblemen keine Daten vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. In wie vielen Fällen wurde den oben genannten Einsprüchen prozentual und absolut abgeholfen? (Bitte jährliche Werte differenziert danach angeben, ob durch die originäre Dienststelle oder erst durch die Rechtsbehelfsstelle abgeholfen wurde.) Siehe Vorbemerkung und Anlage. 5. Ist nach Auffassung des Senats die Zahl der Einsprüche am Finanzamt Hamburg-Ost in letzter Zeit besonders hoch? Falls ja, welche Gründe gibt es dafür? Nein. 6. Welche Fristen haben die Finanzämter zur Bearbeitung von Einsprüchen gegen Steuerbescheide? 7. In wie vielen Fällen wurden die Fristen zur Bearbeitung von Einsprüchen gegen Steuerbescheide am Finanzamt Hamburg-Ost seit 2011 überschritten ? Warum wurden die Fristen in diesen Fällen überschritten? Eine Frist zur abschließenden Bearbeitung von Einsprüchen existiert nicht. 8. In wie vielen Fällen hat das Überschreiten der Frist zur Bearbeitung von Einsprüchen gegen Steuerbescheide am Finanzamt Hamburg-Ost seit 2011 zu Untätigkeitseinsprüchen beziehungsweise zu Untätigkeitsklagen geführt? Die Anzahl der Untätigkeitseinsprüche wird statistisch nicht gesondert erfasst. Zur Ermittlung dieser Angaben wäre eine personelle Auswertung der Steuerakten von circa 80 000 Steuerpflichtigen erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Zahl der Untätigkeitsklagen seit 2011 beläuft sich nach Auskunft des Finanzamts Hamburg-Ost auf vier Fälle. 9. Welche Kenntnisse hat der Senat darüber, in wie vielen Fällen im Finanzamt Hamburg-Ost Unterlagen von Bürgern, die im Zusammenhang mit ihren Steuererklärungen/Steuerbescheiden stehen, verloren gingen? Wie bewertet der Senat dieses „Verlorengehen“ von Steuerunterlagen ? Siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17775 3 Anlage Einspruchserledigungen durch Abhilfe in den originären Dienststellen (Veranlagungsstelle etc.) für alle Steuerarten insgesamt im Kalenderjahr in absoluten Zahlen und anteilig an den Einspruchserledigungen insgesamt in %: 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Juni 2019 FA HH- Wandsbek 3.099 78% 3.060 77% 2.921 75% FA HH- Bergedorf 2.866 78% 3.145 76% 2.642 73% FA HH-Ost 5.177 69% 4.650 69% 5.200 71% 2.219 68% Einspruchserledigungen durch Abhilfe in den Rechtsbehelfsstellen für alle Steuerarten insgesamt im Kalenderjahr in absoluten Zahlen und anteilig an den Einspruchserledigungen insgesamt in %: 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Juni 2019 FA HH- Wandsbek 592 33% 395 26% 244 20% FA HH- Bergedorf 894 62% 747 56% 243 29% FA HH-Ost 393 22% 494 33% 396 27% 178 28% Für die Jahre 2011 und 2012 siehe Vorbemerkung.