BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17776 21. Wahlperiode 16.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 09.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Einsatz von Security in der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe – Nachfragen In mehreren Schriftlichen Kleinen Anfragen und einer Großen Anfrage fragten wir in den Jahren 2018 und 2019 nach dem Einsatz von Sicherheitsdiensten in der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe. Dabei kam heraus, dass in 16 Einrichtungen des Landesbetriebes Erziehung und Beratung (LEB) Sicherheitsdienste mit unterschiedlichen Begründungen zum Einsatz kamen (siehe Drs. 21/13093 und 21/14054). In weiteren Anfragen wurde deutlich, dass Mitarbeiter/-innen von Sicherheitsdiensten auch in zwei Kinderschutzgruppen des LEB eingesetzt wurden (siehe Anfragen Drs. 21/15904 und 21/16154). Aus einem Artikel der Hamburger Ausgabe der Zeitung „die tageszeitung“ vom 01.07.2019 geht nun hervor, dass ein Sicherheitsdienst nur noch in 13 Einrichtungen des LEB zum Einsatz kommt. In sieben Einrichtungen davon wird der Sicherheitsdienst beziehungsweise die Security als „nächtliche Aufsicht “ eingesetzt. Der Einsatz in Kinderschutzgruppen sei ganz eingestellt worden. In unseren bisherigen Anfragen hatten der Senat beziehungsweise die Fachbehörde sehr unterschiedliche Begründungen für den Einsatz von Sicherheitsdiensten angegeben. Sie reichten von der Durchsetzung der Hausordnung über Schutz gegenüber Gefahr von außen, der nächtlichen Aufsicht bis zum Handeln als Streitschlichter im Auftrag des pädagogischen Personals. Hierzu gibt es Nachfragebedarf. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Mit Drs. 21/13093, Drs. 21/14054 und Drs. 21/15800 hat der Senat umfangreich und ausführlich über die Rahmenbedingungen des Einsatzes von Sicherheitsdiensten in Einrichtungen des Landesbetriebes für Erziehung und Beratung (LEB) informiert. Hierbei wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten Minderjährige weder pädagogisch noch in anderer Weise betreuen. Sicherheitsdienste werden im LEB ausschließlich in zwei Aufgabenbereichen eingesetzt : ‐ Sie übernehmen in größeren Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Ausländer mit vergleichsweise hohen Platzzahlen ordnende Tätigkeiten, insbesondere in der Nacht. Drucksache 21/17776 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ‐ Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Sicherung der Betreuungsarbeit in Betreuungssettings mit Minderjährigen mit stark selbst- oder fremdgefährdendem Verhalten. Diese Sicherheitskräfte unterstützen die Arbeit des pädagogischen Personals in eskalierenden Situationen, um die pädagogische Interventionen der Pädagoginnen und Pädagogen abzusichern und gewalttätige Übergriffe auf die Pädagogen zu verhindern. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In welchen Einrichtungen des Landesbetriebes Erziehung und Beratung (LEB) werden aktuell Sicherheitsdienste beziehungsweise Security eingesetzt ? Bitte tabellarisch auflisten nach Einrichtung, Begründung für den Einsatz des Sicherheitsdienstes, Anzahl der Personen und Einsatzzeit der Security-Mitarbeiter/-innen und Größe der Einrichtung. Siehe Anlage 1. Im Übrigen siehe Drs. 21/13093 und Vorbemerkung. 2. In welche Einrichtungen des LEB wurde der Einsatz mit welcher Begründung inzwischen beendet? Der Einsatz des Sicherheitsdienstes wurde wegen Schließung der Einrichtung in folgenden Einrichtungen beendet: Cuxhavener Straße 188 a – c, Kollaustraße 150, Stargarder Straße 62. Im Übrigen siehe Drs. 21/14054. 3. Wie viele Einsätze von Sicherheitspersonal gab es insgesamt in Kinderschutzgruppen bis zum 31.03.2019? Der Einsatz des Sicherheitsdienstes wurde in der Zeit vom 20.02.2019 bis zum 31.03.2019 ausschließlich in der Kinderschutzgruppe Rotenhäuser Damm fortgesetzt. Im Übrigen siehe Drs. 21/16154. 4. Bei wie vielen Kindern in Kinderschutzgruppen kamen Mitarbeiter/-innen von Sicherheitsdiensten in wie vielen Fällen zum Einsatz? Bitte tabellarisch auflisten nach Alter des Kindes, Geschlecht und Anzahl der Einsätze pro Kind. Da die hier erfragten Informationen jeweils nur auf eine Person zutreffen, wären die betroffenen Personen anhand dieser Informationen, zumindest für Stellen mit Zusatzkenntnissen , identifizierbar. Die erfragten Informationen haben deshalb Personenbezug (vergleiche Artikel 4 Nummer 1 DS-GVO). Es handelt sich damit um geschützte Sozialdaten im Sinne der §§ 35 SGB I, 61 fortfolgende SGB VIII, 67 fortfolgende SGB X, die der Senat gemäß § 67 b Absatz 1 SGB X nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Übermittlungsbefugnis im SGB oder gemäß Artikel 6 Absatz 1 S. 1 Buchstabe a DS- GVO mit Einwilligung der Betroffenen weitergeben darf. Das SGB enthält keine Übermittlungsbefugnis zugunsten der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen. Eine Einwilligung der Betroffenen zur Datenübermittlung liegt nicht vor. Der Senat ist daher aus Gründen des Sozialdatenschutzes nach § 35 SGB I, §§ 61 fortfolgende SGB VIII, §§ 67 fortfolgende SGB X an der Beantwortung der Fragen in der erfragten Detaillierung gehindert. Eine Antwort ist daher nur wie folgt zusammengefasst möglich: In der Zeit vom 10.2.2019 bis zum 31.3.2019 kam es fünf Mal vor, dass ein Kind von einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes festgehalten beziehungsweise körperlich begrenzt wurde. Im Übrigen siehe Drs. 21/16154. 5. Der Einsatz von Sicherheitsdiensten wird in einigen Fällen auch mit dem Einsatz im Nachtdienst begründet. Mit welchem Schichtsystem wird in den Kinderschutzhäusern beziehungsweise Gruppen des LEB momentan gearbeitet? In den Kinderschutzhäusern und den Kinderschutzgruppen des LEB wird im Rahmen des Schichtdienstes über Tag und Nacht aktuell mit Nachtbereitschaften gearbeitet. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 6. Mit welchen Schichtsystemen wird in den Einrichtungen des LEB gearbeitet , in denen momentan Security-Dienste eingesetzt werden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17776 3 7. Welche Personalschlüssel gelten in den Einrichtungen des LEB, die Security einsetzen? Bitte tabellarisch auflisten nach Einrichtung, Anzahl der Plätze, Anzahl der Fachkräfte in Vollzeitäquivalenten, Anzahl der Fachkräfte und Personalschlüssel. 8. Wie viele besondere Vorkommnisse gab es in diesen 13 Einrichtungen in den Jahren 2018 und 2019? Bitte die jeweilige Einrichtung den besonderen Vorkommnissen zuordnen? 9. Wie viele Wechsel von Mitarbeitern/-innen gab es in diesen Einrichtungen zwischen 2015 und 2019? Bitte der jeweiligen Einrichtung die Anzahl der Wechsel jahrweise zuordnen. Siehe Anlagen 1 und 2. 10. Aus der Antwort einer Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE geht hervor, dass der Einsatz von Sicherheitsdiensten eine Hamburger Besonderheit ist. Der Einsatz von Sicherheitsdiensten ist von anderen Bundesländern nicht bekannt. Auf eine Aufführung in der Statistik wird vor dem Hintergrund des Fachkräftegebotes verzichtet. Wenn die Aussage zutrifft, warum geht Hamburg diesen Sonderweg? Wenn die Aussage nicht zutrifft, welche anderen Bundesländer setzten nach Information der Fachbehörde beziehungsweise des Senates in anderen Bundesländern Sicherheitsdienste mit welchen Begründungen in der Kinderund Jugendhilfe ein? Siehe Drs. 21/13093 sowie Vorbemerkung. Darüber hinaus liegen der zuständigen Behörde keine Kenntnisse zum Einsatz von Sicherheitsdiensten in anderen Bundesländern vor. 11. Hat der Senat beziehungsweise die Fachbehörde Kenntnis, ob außerhalb des LEB Sicherheitsdienste in Hamburger Einrichtungen eingesetzt werden? Wenn ja, bei welchen Trägern in welchen Einrichtungen werden Sicherheitsdienste mit welcher Zielsetzung eingesetzt? Der Träger Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V. setzt in seiner Einrichtung Reichsbahnstraße Inobhutnahme (RIO) einen Sicherheitsdienst einzelfallbezogen ein. So werden dem Bedarf entsprechend Sicherheitskräfte präventiv zum Schutz von Betreuten und Betreuern eingesetzt. Drucksache 21/17776 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 Sicherheitsdienstleistungen im Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) - Stand 10. Juli 2019 - Nr. Einrichtung und Standort Anzahl Plätze Schichtsystem Tage von bis Anz. Sicherheits -MA Anzahl BV 2018/19 1* Feuerbergstraße 43 - KJND 71 Wechselschichtdienst Mo-So 0:00 0:00 3 195 2 Tannenweg 11 (Erstversorgung UMA) 38 Schichtdienst rund um die Uhr mit Nachtbereitschaft Mo-So 21:30 8:00 1 1 3 Jugendparkweg 58 („2.Chance“) 12 Wechselschichtdienst Mo-So 0:00 0:00 1 15 4 Bötelkamp 32 (Einrichtung für psychisch belastete junge Menschen mit Migrationshintergrund) 12 Schichtdienst rund um die Uhr mit Nachtbereitschaft Mo-So 21:30 8:00 1 5 5 Hohe Liedt 67 (Wohneinrichtung für Mütter /Väter mit ihren Kindern) 28 Schichtdienst rund um die Uhr mit Nachtbereitschaft Mo-So 21:30 8:00 1 14 6 Berner Chaussee 32 (Wohneinrichtung für Mütter /Väter mit ihren Kindern) 14 Schichtdienst rund um die Uhr mit Nachtbereitschaft Mo-So 21:30 8:00 1 3 7 Auf dem Königslande 92 (Jugendwohneinrichtung) 17 Tagesdienst Mo-So 21:30 8:00 1 1 8 Oehleckerring 20 (Jugendwohneinrichtung) 13 Tagesdienst Mo-So 21:30 8:00 1 2 9 Kathenkoppel 27 (ambulant betreutes Wohnen ) 22 Tagesdienst Mo-So 21:30 8:00 1 1 10 Billwerder Billdeich 648 a (ambulant betreutes Wohnen ) 9 Tagesdienst Mo-So 21:30 8:00 1 9 11 Hofschläger Weg 1 (Jugendgerichtliche Unterbringung ) 9 Schichtdienst rund um die Uhr mit Nachtbereitschaft Mo-So 21:30 8:00 1 7 12** Diagonalstraße 18 20 Tagesdienst Mo-So 21:30 8:00 1 1 13 Brandshofer Deich 64/66 9 Tagesdienst Mo-So Revierdienst in der Nacht zwischen 22:00 und 08:00 Uhr 1 2 Erläuterungen: Gesamt: Anzahl des päd. Personals bildet nur den Stand am Stichtag ab * Angaben zum pädagogischen Personal nur für die betreuenden Bereiche. Schlüssel gebildet aus: Unterbringungshilfe: 1:1,09, Mädchenhaus 1:1,05; Erstaufnahme UMA 1:1,78 ** Personalschlüssel gebildet aus 15 Plätzen mit Schlüssel 1:2,4 und 5 Plätzen 1:5,33 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17776 5 Anlage 2 Sicherheitsdienstleistungen im Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) - Stand 10. Juli 2019 - Nr. Einrichtung/ Standort Anzahl Plätze Beginn der Sicherheitsdienstleistung Anz. Personal in VZÄ Anz. Fachkräfte Personalschlüssel Zugänge seit 2015 Abgänge seit 2015 1* Feuerbergstraße 43 - KJND 71 September 2006 55,17 65 1:1,2 49 50 2 Tannenweg 11 38 April 2016 13,02 14 1:3,00 7 25 3 Jugendparkweg 58 12 Oktober 2010 15,5 16 1:0,9 12 3 4 Bötelkamp 32 12 November 2015 9,31 10 1:1,25 3 14 5 Hohe Liedt 67 28 August2011 16,00 17 1:1,80 18 16 6 Berner Chaussee 32 14 Februar 2014 7,39 9 1:1,80 14 7 7 Auf dem Königslande 92 17 Januar 2017 5 5 1:2,50 1 12 8 Oehleckerring 20 13 Oktober 2016 5,72 6 1:2,50 3 11 9 Kathenkoppel 27 22 Oktober 2015 4,03 5 1:5,33 8 4 10 Billwerder Billdeich 648 a 9 Oktober 2013 1,5 2 1:5,33 10 13 11 Hofschläger Weg 1 9 Dezember 2011 6,5 7 1:1,50 5 3 12* * Diagonalstraße 18 20 September 2009 7,52 9 1:2,88 4 3 13 Brandshofer Deich 64/66 9 September 2010 1,75 2 1:5,33 5 4 Erläuterungen: Gesamt: Anzahl des päd. Personals bildet nur den Stand am Stichtag ab * Angaben zum pädagogischen Personal nur für die betreuenden Bereiche. Schlüssel gebildet aus: Unterbringungshilfe: 1:1,09, Mädchenhaus 1:1,05; Erstaufnahme UMA 1:1,78 ** Personalschlüssel gebildet aus 15 Plätzen mit Schlüssel 1:2,4 und 5 Plätzen 1:5,33