BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1778 21. Wahlperiode 06.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 30.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Aufstockung der Bundeszuweisungen für den Wohnungsbau Mit der im Beschluss des Bundeskabinetts vom 29.09.2015 enthaltenen Aufstockung der Bundeszuweisungen für den Wohnungsbau (Kompensationsmittel ) um jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2016 bis 2019 wurde eine deutliche Aufstockung der Förderung des sozialen Wohnungsbaus beschlossen . Zudem ist vorgesehen, dass der Bund und die Länder unverzüglich mittels geeigneter Anreizinstrumente den Neubau von preiswertem Wohnraum in Gebieten mit angespannter Wohnungslage fördern werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Erfolgt die Aufteilung der zusätzlichen Mittel weiterhin nach § 4 Absatz 4 des Entflechtungsgesetzes? Wenn nein, wie hoch ist der Anteil der auf Hamburg entfällt? Dazu liegen dem Senat keine abweichenden Erkenntnisse vor. 2. Beabsichtigt der Senat die zusätzlichen Kompensationsmittel weiterhin vollumfänglich an die IFB weiterzuleiten? Wenn nein, wer soll für die Vergabe der zusätzlichen Mittel zuständig sein? Ja. 3. Welche Förderprogramme/Förderwege/Ergänzungsmodule sollen von der Erhöhung der Kompensationszahlungen profitieren? Welche konkreten Änderungen (beispielsweise Erhöhung der Anzahl geförderter Maßnahmen , Erhöhung der Zuschüsse, Veränderung der Bindungsfristen et cetera) sind vorgesehen? 4. Plant der Senat aufgrund der zusätzlichen Kompensationsmittel eine Veränderung der im Koalitionsvertrag genannten Zielzahl von jährlich 2.000 geförderten Wohnungen? Wenn ja, welche Veränderungen sind geplant? Wenn nein, warum nicht? Der Senat wird den geförderten Mietwohnungsneubau weiter stärken. Konkrete Programmänderungen gibt es derzeit nicht. 5. Plant der Senat aufgrund der zusätzlichen Kompensationsmittel eine Veränderung des angestrebten „Drittelmix“ bei Wohnungsneubauprojekten auf kommunalen Grundstücken? Wenn ja, welche Veränderungen sind geplant? Drucksache 21/1778 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht? Nein. Der Senat strebt weiterhin an, dass mindestens 30 Prozent der insgesamt auf städtischen Flächen realisierten Wohnungen öffentlich geförderte Wohnungen sind. Je nach Grundstück können auch weiterhin höhere Anteile bis zu 100 Prozent gefordert werden. 6. Plant der Senat aufgrund der durch die zusätzlichen Kompensationsmittel induzierten Erhöhung der Neubautätigkeiten eine Veränderung der personellen Ausstattung im Bereich der Bauprüfung sowie der Stadtund Landschaftsplanung? Wenn ja, welche Veränderungen sind geplant? Wenn nein, warum nicht? Die Bezirksämter haben zur Umsetzung des Wohnungsbauprogramms personelle Verstärkungen erhalten. Diese Kapazitäten sind für eine Fortführung auf derzeitigem Niveau weiterhin erforderlich. Darüber hinaus sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen . 7. Mithilfe welcher Anreizinstrumente will der Senat den Neubau von preiswertem Wohnraum in Gebieten mit angespannter Wohnungslage fördern ? Bitte konkret darstellen welche Anreizinstrumente der Senat nutzen will, wie diese ausgestaltet sein sollen und welche Auswirkungen die genutzten Instrumente auf die Neubauaktivitäten von preiswertem Wohnraum in Gebieten mit angespannten Wohnungslagen haben. Zu den Maßnahmen, mit denen der Senat der angespannten Wohnungslage entgegenwirkt , siehe Drs. 20/13388 und 21/780. 8. Plant der Senat, als Anreizinstrumente für den Neubau von preiswertem Wohnraum in Gebieten mit angespannter Wohnungslage, Veränderungen von landesrechtlichen Gesetzen, Verordnungen und Dienstanweisungen um Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen? Wenn ja, welche konkreten Veränderungen sind geplant? Wenn nein, warum nicht? 9. Plant der Senat, als Anreizinstrumente für den Neubau von preiswertem Wohnraum in Gebieten mit angespannter Wohnungslage, Veränderungen von landesrechtlichen Gesetzen, Verordnungen und Dienstanweisungen , um die durch staatliche Forderungen entstehenden zusätzlichen Herstellungskosten von Gebäuden, insbesondere für den sozialen Wohnungsbau , zu verringern? Nein. Die Maßnahmen, die im Rahmen des Bündnisses für das Wohnen in Hamburg und in diesem Zusammenhang insbesondere zur Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren ergriffen worden sind, sind ausreichend.