BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17783 21. Wahlperiode 16.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 10.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Spezialeinheit gegen Rechtsextremismus des Landesamtes für Verfassungsschutz – Auf dem linken Auge blind? Wie Hamburger Medien am 8.7.2019 berichtet haben, führt der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke zu einer Neuausrichtung des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz. Innensenator Grote kündigte die Schaffung einer Spezialeinheit gegen Rechtsextremismus an. Dies wirkt vor dem Hintergrund, dass Straf- und Gewalttaten von Rechtsextremen rückläufig sind, eher nach blindem Aktionismus infolge der medialen Aufmerksamkeit . Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich eine Spezialeinheit nicht auf jegliche Form von politischem und religiösem Extremismus konzentrieren soll. Spätestens seit den gewaltvollen Ausschreitungen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg sollte deutlich geworden sein, dass von Linksextremisten eine mindestens genauso große Gefahr für Leib, Leben und Eigentum der Menschen in unserer Stadt ausgeht. Offenbar ist diese Form der linksextremistischen, globalisierungs- und kapitalismuskritischen Gewalt jedoch für den gegenwärtigen Senat eher salonfähig als rechtsextremistisches Gedankengut. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Daher prüft der Senat in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess die Arbeitsfähigkeit des LfV Hamburg und passt rechtliche Rahmenbedingungen und die Ressourcen an die sich verändernden Herausforderungen durch den politischen Extremismus an. Das Internet – insbesondere die sozialen Netzwerke – verändert maßgeblich auch das Verhalten und das Kommunikationsverhalten von Extremisten. Dies ist insbesondere im Bereich des Rechtsextremismus zu beobachten. Diese Klientel verlagert ihre Agitation zunehmend von der realen in die digitale Welt. Die Hetze von Rechtsextremisten gegen den Regierungspräsidenten Lübcke vor dessen Ermordung ist dafür ein beredtes Beispiel. Darüber hinaus bietet das Internet Extremisten verbesserte Möglichkeiten, sich untereinander zu vernetzen oder neue Kontakte zu knüpfen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wird das LfV Hamburg in einem ersten Schritt zunächst mit fünf neuen Stellen ertüchtigt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Bedienstete sollen der neuen Spezialeinheit gegen Rechtsextremismus im Landesamt für Verfassungsschutz angehören? 2. Welche Wertigkeiten (Besoldungs- und Entgeltgruppen) haben die Stellen der Spezialeinheit? 3. Handelt es sich bei allen Stellen der Spezialeinheit um Ganztagsstellen? Drucksache 21/17783 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, bitte alle Stellen nach Zeitanteilen aufschlüsseln. 4. Woher stammt dieses Personal beziehungsweise mit welchen Aufgaben war es vorher in welchen Dienststellen beschäftigt? Einzelheiten im Sinne der Fragestellungen werden aktuell erarbeitet. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Inwiefern werden hierfür Kapazitäten welchen Ausmaßes für welche anderen Aufgabenfelder des Landesamtes für Verfassungsschutz gemindert? Keine. 6. Wie viel Personal in der neu zu schaffenden Spezialeinheit soll zusätzlich zum bisherigen Stammpersonal des Landesamtes für Verfassungsschutz rekrutiert werden? 7. Aus welchen Gründen soll sich die neu zu schaffende Spezialeinheit nicht mit weiteren Formen von politisch oder religiös motiviertem Extremismus widmen? 8. Inwiefern hat der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke zu diesem Schritt der Innenbehörde geführt? 9. Inwieweit kann insbesondere die Beobachtung von rechtsextremen Netzwerken im Internet speziell in Hamburg zu einer Veränderung der Situation führen? 10. In welchem Ausmaß handelt es sich somit um Posten im Landesamt für Verfassungsschutz, die lediglich dem Innendienst zuzuordnen sind? 11. Wird es in der neu zu schaffenden Spezialeinheit auch Außendiensttätigkeiten geben? Siehe Antwort zu 1 bis 4.