BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17787 21. Wahlperiode 16.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 10.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Tod eines Abschiebegefangenen Das „Hamburger Abendblatt“ meldet am 10.07.2019 den Tod eines Abschiebegefangenen im Abschiebegefängnis am Hamburger Flughafen. Der polnische EU-Bürger war am 07. Juli tot in seiner Zelle aufgefunden worden. Hinweise auf ein Fremdverschulden gebe es nicht. Der Tote sei den Behörden als Drogenkonsument bekannt gewesen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat 1. War vor der Inhaftierung eine ärztliche Begutachtung bezüglich der Haftfähigkeit veranlasst worden? Ja. Dies fand am Tag der Inhaftierung statt. 2. Gab es vor Haftantritt eine Blutentnahme mit Drogenscreening? Im Rahmen der ärztlichen Aufnahmebegutachtung wurde in der Rückführungseinrichtung keine Blutabnahme mit Drogenscreening durchgeführt. 3. War der Verstorbene nach eingeschmuggelten Opioiden durchsucht worden? Ja, im Rahmen des Aufnahmeprozesses werden die Unterzubringenden und deren persönliche Habe auf unerlaubte Gegenstände durchsucht. Bei dem Betroffenen wurden entsprechende Gegenstände nicht gefunden. 4. Waren besondere Überwachungsmaßnahmen veranlasst worden, weil der Inhaftierte als Konsument potenziell tödlicher Drogen bekannt war? Nein. Der Untergebrachte ist durch den behandelnden Arzt als uneingeschränkt haftfähig beurteilt worden und machte während seiner Haftzeit stets einen normalen und vitalen Eindruck. Er hat regelmäßig alle Mahlzeiten eingenommen, Zigaretten geraucht und den Kontakt zu Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, Mitgefangenen , Angehörigen und Wachleuten gesucht. Darüber hinaus nutze er auch den Sportraum. Der Insasse wurde im Rahmen der Aufnahme über die Nutzung des Notknopfes in seinem Haftraum informiert. Darüber hinaus führen Bedienstete der Rückführungseinrichtung stündliche Begehungen des Hafttraktes unter Berücksichtigung der Privatsphäre und Nachtruhe durch. Des Weiteren wurde der Untergebrachte durch den behandelnden Arzt mehrmals in der Rückführungseinrichtung untersucht und behandelt . Der Haftraum des Betroffenen wurde am 03. Juli 2019 ohne Ergebnis, unter anderem auch auf Drogensubstanzen, durchsucht. Besondere Überwachungsmaßnahmen waren nicht zu veranlassen, da es hierzu nach den benannten Feststellungen keinen Anlass gab. Die Todesursachen werden zurzeit in einem Todesermittlungsverfahren ermittelt.