BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17805 21. Wahlperiode 23.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann und Harald Feineis (AfD) vom 15.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Vereitelter linksextremistischer Brandanschlag in Hamburg (Park am Eppendorfer Weg) Nach einem Bericht der Zeitung „Die Welt“ online vom 9. Juli 2019 überprüfte die Hamburger Polizei im Rahmen eines Schwerpunkteinsatzes des Staatsschutzes zwei Männer und eine Frau im Park am Eppendorfer Weg. Die Personen führten jeweils große Rucksäcke mit sich. „Die Welt“: „Bei der anschließenden Überprüfung machten die Beamten interessante Entdeckungen : In allen drei Rucksäcken fanden sie selbst gebaute Brandsätze, Grillanzünder und Handschuhe. Bei dem 27-jährigen Mann und der 28-jährigen Frau befand sich zudem Wechselkleidung in den Rucksäcken. Alle drei hatten funktionstüchtige Feuerzeuge dabei. Wie die Überprüfung weiter ergab, sind die beiden Männer polizeibekannt und gehören dem linksextremistischen Spektrum an. Sie und die Frau wurden vorläufig festgenommen und einem Haftrichter vorgeführt. Der Haftbefehl gegen die Frau wurde ausgesetzt . In den Wohnungen der Verdächtigen stellten die Beamten zudem umfangreiches Beweismaterial sicher, das nun ausgewertet wird.“1 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Polizei Hamburg hat über den erfragten Sachverhalt in einer Pressemeldung berichtet, die unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4319084 abrufbar ist. Die Ermittlungen zu den geschilderten Sachverhalten sind noch nicht abgeschlossen . In ständiger Praxis sieht der Senat daher von weiteren Auskünften ab. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. An welchem Tag fanden die Überprüfung und die Festnahme der Personen statt? 2. Welche Kenntnisse haben die Ordnungsbehörden über bisherige Straftaten und Vorbestrafungen der festgenommenen Personen? Bitte darlegen . 3. Welche Straftaten werden den festgenommenen Personen zur Last gelegt? Siehe Vorbemerkung. 4. Welche Kenntnisse hat das Landesamt für Verfassungsschutz über die Zugehörigkeiten der Personen zu welchen linksextremistischen Szenen? 1 https://www.welt.de/regionales/hamburg/article196590885/Linksextremisten-geschnappt- Hamburger-Polizei-stellt-Brandsaetze-sicher.html?wtmc=socialmedia.twitter.shared.web& fbclid=IwAR0hSgtto3b6rYo5bSCQ6vC_Uxq6roysUzOi2GQJqrxqWgwYmv0ocszePwk# Comments (abgerufen am 11.07.2019). Drucksache 21/17805 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Insbesondere: Sind die Personen Mitglieder oder Unterstützer vom Verfassungsschutz beobachteter Gruppierungen? Was wissen die Ordnungsbehörden oder der Verfassungsschutz über die Zugehörigkeit der festgenommenen Personen zu politischen (linksextremistischen) Parteien ? Dem Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) sind die festgenommenen Personen aus linksextremistischen Zusammenhängen bekannt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Welche Kenntnisse haben die Ordnungsbehörden über potenzielle Anschlagsziele der festgenommenen Personen? Insbesondere auch: Gibt es Hinweise drauf, dass die Festgenommenen einen Brandanschlag auf Personen mit politischem Hintergrund begehen wollten. Siehe Vorbemerkung. 7. Welche Kenntnisse haben die Ordnungsbehörden oder der Verfassungsschutz über Aktivitäten der festgenommenen Personen zu linksextremistischen Netzwerken beziehungsweise über Kontakte der festgenommenen Personen zu anderen Linksextremisten oder linksextremistischen Gruppierungen? Insbesondere auch: Wurde das Bundesamt für Verfassungsschutz oder wurden andere Landesämter für Verfassungsschutz kontaktiert/informiert , um umfassende Informationen über mögliche netzwerkartige Verbindungen der Personen in linksextremistische Szenen/Kreise zu untersuchen ? Siehe Antwort zu 4. und 5. Im Übrigen: ja. 8. Welche Hinweise hat der Verfassungsschutz über die Aktivitäten der Personen im Internet und mögliche Radikalisierungsprozesse? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 4. und 5. 9. Wurde der Generalsbundesanwalt eingeschaltet? Siehe Vorbemerkung. 10. Plant der Verfassungsschutz eine Spezialeinheit, um vertiefende Informationen über die regionalen Aktivitäten der linksextremistischen Szene im Internet zu erlangen und die Ordnungsbehörden wie auch die Öffentlichkeit frühzeitig über Gefahren linksextremistischer Anschläge oder noch vertiefender über das Gefährdungs- und Gefährderpotenzial linksextremistischer gewaltorientierter Gruppierungen/Netzwerke und Einzelpersonen zu informieren? Wenn nein, warum nicht? Das parlamentarische Fragerecht der Hamburgischen Bürgerschaft umfasst keine Aspekte der senats- beziehungsweise behördeninternen Meinungsbildung und Planung , die im Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung einer konkreten Positionierung vorgelagert sind.