BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17806 21. Wahlperiode 23.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 15.07.19 und Antwort des Senats Betreff: Verbringung von Sedimenten (XXXVII) – Mindertiefen im Hafen Auch in diesem Jahr soll es im Hamburger Hafen zu Abweichungen der derzeitigen Wassertiefe von der Solltiefe durch zunehmende Ablagerungen von Schlick gekommen sein. Im Juni 2019 wurde berichtet, dass Hafenunternehmen wieder mit geringen Wassertiefen zu kämpfen haben, die ihren Kunden die Zufahrt zu Terminals und Liegeplätzen erschweren. Zeitnahe Maßnahmen sind nun wichtig, um den Unternehmen zu helfen. Außerdem muss der Senat die Verschlickungsprobleme endlich einer nachhaltigen Lösung zuführen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wie häufig hat die HPA an welchen Stellen im Hamburger Hafen Mindertiefen in 2019 festgestellt? 2. An welchen Schiffsliegeplätzen im Hamburger Hafen gibt es derzeit welche Abweichungen der Wassertiefen von den Solltiefen an den Schiffsliegeplätzen (bitte genau die Abweichungen und die Solltiefe je Liegeplatz und für die Zufahrt in die Hafenbecken darstellen)? 3. Wie viele und welche Unternehmen sind von den Ablagerungen der Sedimente im Hafen betroffen? 4. Wie viele Schiffe sind bisher den Hamburger Hafen nicht mehr in 2019 angelaufen, weil sie durch Abweichungen der Wassertiefen von den Solltiefen an den Schiffsliegeplätzen andere Häfen anfahren mussten? Welche Schiffe von welchen Unternehmen waren dies? Welche Konsequenzen hat dies für den Hafen? Alle Schiffe können den Hamburger Hafen anlaufen. Im Einzelfall kann es erforderlich sein, die nautischen Vorgaben beim tideunabhängig möglichen Tiefgang sowie bei maximal ein- beziehungsweise ausgehenden Tiefgängen anzupassen. Im Übrigen sind Informationen zu tatsächlichen Wassertiefen in einzelnen Hafenbecken sensible Daten, die dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis unterliegen, weil sich daraus Rückschlüsse auf die Wettbewerbssituation sowohl des Hamburger Hafens insgesamt als auch der einzelnen Hafenbetriebe ziehen lassen. Darüber hinaus siehe Drs. 21/10140. 5. Welche Sofortmaßnahmen hat die HPA ergriffen beziehungsweise wird die HPA nun ergreifen, um die Liegeplätze der Terminalbetreiber zeitnah von den Sedimenten zu befreien? Drucksache 21/17806 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die HPA unterhält die Liegeplätze und Hafenbereiche sowie deren Zufahrten wie in den vergangenen Jahren gemäß den geltenden Vorgaben. Dazu werden überwiegend Schlickpflüge, Wasserinjektionsgeräte sowie Laderaumsaugbagger eingesetzt. 6. Wie unterstützt der Senat die Hafenfirmen, um zeitnah die Hafenbecken von Sedimenten zu befreien und die Solltiefen wieder herzustellen? Welche Informationsgespräche haben dazu wann stattgefunden und zu welchem Ergebnis geführt? Die HPA befindet sich in regelmäßigem Austausch mit den Hafenkunden. Über einzelne Gespräche und deren Inhalte wird aus Gründen des Geschäftsgeheimnisses grundsätzlich keine Auskunft erteilt. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 7. Welche Saugbagger sind derzeit auf der Elbe und in welchen Hafenbereichen seit wann im Einsatz? Was sind die Schwerpunkte der derzeitigen Unterhaltsbaggerung? In welchen Hafenbereichen werden derzeit keine Baggerungen vorgenommen? Seit dem 24. Juni 2019 ist der Laderaumsaugbagger James Cook (11 300 m³ Laderaumvolumen ) in Hamburg im Einsatz. Schwerpunkte sind bislang der Köhlbrand, der Parkhafen/Waltershofer Hafen und der Vorhafen. Weitere Gebiete werden sukzessiv folgen.