BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17809 21. Wahlperiode 23.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Jersch und Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 16.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Was folgt nach dem Abriss des Aschbergbades? Den Medien war zu entnehmen, dass das Freibad Aschberg im Stadtteil Hamm geschlossen werden soll. Auf dem Gelände des Freibades sollen Sportplätze errichtet werden. Westlich des Freibades soll ein Sportpark mit einem sogenannten Quartiersbad beziehungsweise Hallenbad entstehen, dazu eine „Bewegungs-Kita“, das Sportvereinsheim SC Hamm O2 e.V. sowie der Jugendtreff Hamm e.V. Die Schließung des Freibades Aschberg wird in der Öffentlichkeit kritisch aufgenommen. Im Jahr 2018 hatte das Bad 52 800 Besucher/-innen. Eine Onlinepetition zum Erhalt des 2018 am drittbesten besuchten Freibades Hamburgs hat inzwischen über 2 200 Unterschriften erzielt. Zu dem als Ersatz angebotenen Quartiersbad fehlen wichtige Informationen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften von Bäderland Hamburg (BLH) wie folgt: 1. Wie wird die zukünftige Aufteilung zwischen neuem Wohnquartier, Sportplätzen und dem sogenannten Quartiersbad aussehen? Bitte mit Flächengrößen und grafischer Darstellung anführen. Das neue Wohnquartier ist auf Flächen westlich des Rückerskanals, das Quartiersbad und die Sportplätze sind auf Flächen östlich des Rückerskanals vorgesehen. Im Westen des Aschberggeländes soll ein neues Sport- und Freizeitzentrum entstehen , das auch eine Ein-Feld-Sporthalle, ein Quartiersbad, einen Wasserspielplatz und eine Liegewiese im Freien umfassen soll. Ferner sollen neben einem Vereinsheim und einem Jugendclub auch der Schulsport und eine Kindertageseinrichtung integriert werden (vergleiche Anlage). In einem städtebaulich-freiraumplanerischen Gutachterverfahren, das 2018 bis Anfang 2019 durchgeführt wurde, wurde eine erstplatzierte Entwurfslösung für den weiteren Planungsprozess ermittelt. Diese ist auf der Internetseite https://www.osterbrookhoefe.de/gutachterverfahren/ als grafische Darstellung veröffentlicht . Aufgrund der laufenden Überarbeitung und weiteren Abstimmung und Konkretisierung des städtebaulich-freiraumplanerischen Entwurfs sind zum jetzigen Zeitpunkt darüber hinausgehende Angaben zur Aufteilung nicht möglich. 2. In der Presse ist die Rede von einem „Quartiersbad“ als Ersatz für das Freibad Aschberg. Wie definiert sich ein „Quartiersbad“ bezüglich Nutzung , Preis, Größe und Einzugsbereich gegenüber bestehenden Bädern in Hamburg? Drucksache 21/17809 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Badangebot wird durch die Ausrichtung auf das direkte lokale Umfeld (Quartier) charakterisiert, ergänzt im regionalen Verbund die Versorgung durch die Standorte Billstedt und Alster-Schwimmhalle und soll umfangreich insbesondere die Nachfrage nach Schwimmlern-, Schulschwimm-, Sport- und Rehaangeboten bedienen. Es wird im Gegensatz zum bisherigen Sommerfreibad künftig ganzjährig und wetterunabhängig betrieben werden können. Es ist geplant, in den öffentlichen Nutzungszeiten den bislang bekannten sehr niedrigen Freibadeintrittspreis anzuwenden (rund 50 Prozent des üblichen Hallenbadeintritts). 3. Welche Abmessungen (Länge mal Breite) wird das beziehungsweise werden die Becken im Quartiersbad haben und welche Abmessungen sind im Freibad Aschberg vorhanden? Die Planungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Das bisherige saisonale Sommerfreibad verfügt über ein Becken mit 50 m x 8 Bahnen à 2,5 m (50 x 20 m). 4. Welche Freizeitmöglichkeiten (Spiel- und Sportgeräte, Wasserspielplatz/ Planschbecken) sind im Außenbereich geplant und wie werden sich diese gegenüber dem Freibad Aschberg verändern? Es ist ein großer und attraktiver Wasserspielplatz im Außenbereich vorgesehen. Dieser wird durch Spritz- und Sprudelangebote abwechslungsreicher und interaktiver als die bisherigen Angebote im Sommerfreibad sein. 5. Mit welchen Kosten für den Bau des Quartiersbades ist zu rechnen? Ist geplant, Bundesmittel oder andere Mittel für die Finanzierung des Neubaus zu beantragen? Die diesbezüglichen Planungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen. 6. Bäderland Hamburg erhebt in seinen Bädern unterschiedliche Eintrittspreise . Welche Eintrittspreise (Erwachsene/Kinder) sind für das Quartiersbad vorgesehen? Siehe Antwort zu 2. 7. Welche Nutzung und Verfügbarkeit bezüglich schulischer Nutzung, Vereinsnutzung und Nutzung durch Privatpersonen ist für das Quartiersbad geplant? a. Wird es dabei zeitliche Beschränkungen geben? Wenn ja, welche? Es ist eine umfangreiche Nutzung für Schulen, Kitas und Vereine aus dem Quartier vorgesehen. Im Gegensatz zum bisherigen Sommerfreibad soll es künftig ganzjährig Angebote für Privatpersonen geben. Der finale Belegungsplan ist noch nicht erarbeitet . 8. Welche Schulen im Umfeld können das Quartiersbad für den Schwimmunterricht nutzen und wo wird deren Schwimmunterricht zurzeit und in welchem Umfang abgehalten? Da der Schulschwimmunterricht nicht in Freibädern stattfindet, hat die geplante Schließung des Freibads Aschberg keine Auswirkungen auf das Schulschwimmen. Die lokalen Schulen (siehe unten stehende Übersicht) nutzten für das Schulschwimmen bisher die umliegenden Standorte Billstedt und Alster-Schwimmhalle. Da im Schuljahr 2019/2020 der Standort Billstedt saniert wird, werden alle davon betroffenen Schulen der Alsterschwimmhalle zugeteilt. Insgesamt erhalten die Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Klassen jeweils zwei Halbjahre (je 18 Wochen) obligatorischen Schulschwimmunterricht. Staatliche Schulen, die im Schuljahr 2019/2020 obligatorischen Schwimmunterricht in der Alsterschwimmhalle erteilen: Schulname Brüder-Grimm-Schule/Steinadlerweg Fritz-Köhne-Schule Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17809 3 Schulname Grundschule Archenholzstraße Grundschule Horn Grundschule Mümmelmannsberg Grundschule Osterbrook Grundschule Rahewinkel Heinrich-Wolgast-Schule Schule Am Schleemer Park Schule An der Glinder Au Schule Beim Pachthof Schule Bonhoefferstraße Schule Fuchsbergredder Schule Hasselbrook Schule Hohe Landwehr Schule Richardstraße Schule Speckenreye Schule Stengelestraße Schule Sterntalerstraße Schule Wielandstraße Quelle: Bäderland Für welche dieser Schulen eine Nutzung des geplanten neuen Quartiersbads infrage kommt, kann erst nach Realisierung des Vorhabens geprüft werden. Die entsprechenden Planungen werden zu gegebener Zeit in enger Abstimmung zwischen Bäderland und der für Bildung zuständigen Behörde erfolgen. 9. Sind der Abriss des Freibads Aschberg und der Neubau des Quartiersbades bereits baurechtlich beantragt und ausgeschrieben beziehungsweise welchen Planungsstand haben beide Vorhaben und wann wird das Quartiersbad eröffnet? Nein. Das Projekt befindet sich in der Grundlagenplanung gemäß dem Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs. 10. Von welchen Besuchszahlen wird für das zukünftige Quartiersbad in der Planung ausgegangen? Das Angebot wird so konzipiert, dass wetterunabhängig mehr Bürgerinnen und Bürger erreicht werden können als durch das bisherige wetterabhängige Sommerfreibad. Drucksache 21/17809 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 17809ska_Text_Farbe 17809ska_Anlage