BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17810 21. Wahlperiode 23.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 15.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Stand der Planungen für die Stadtteilschule am See in Steilshoop Die Rahmenplanung für Steilshoop-Nord wurde 2013 erarbeitet und sieht unter anderem als Ziel vor, auf der Fläche der Stadtteilschule am See, Borchertring 38, Wohngebäude zu errichten und zwar sogenannte Acht-Euro- Systemhäuser. In den Sommerferien 2019 soll die Schule am See in den Neubau am Campus Steilshoop umziehen, wo nach den Sommerferien der Schulbetrieb starten soll. Danach steht der Abriss des Schulgebäudes am Borchertring an. Für einen Abriss werden eine Genehmigung und eine Ausschreibung benötigt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg (SAGA) wie folgt: 1. Welche weiteren Schritte zum Abriss der Stadtteilschule sind geplant und wann sollen diese jeweils umgesetzt werden? Der Abbruch soll durch die SAGA in Vorbereitung des Wohnungsbaus erfolgen. Voraussetzung für den Beginn der Abbruchmaßnahme sind der abgeschlossene Umzug der „Schule am See“ in den Campus Steilshoop sowie ein Grunderwerb durch die SAGA. In Vorbereitung der Abbruchmaßnahme wurden diverse Gutachten beauftragt, deren Ergebnisse teilweise noch nicht vorliegen. Für den Abbruchantrag ist zusätzlich auch eine beauftragte, aber noch nicht vorliegende Abbruchstatik erforderlich. Eine weitere Konkretisierung im Hinblick auf die zeitliche Umsetzung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. 2. Ist die Ausschreibung für den Abriss der Stadtteilschule bereits erfolgt? Wenn ja: a. Wann wurde die Ausschreibung veröffentlicht? b. Wo ist der Ausschreibungstext einsehbar? c. Gibt es bereits ein Ergebnis der Ausschreibung? Wenn ja: i. An welche Firma beziehungsweise welche Firmen ist der Abriss vergeben worden? Wenn nein: ii. Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Wenn nein: Drucksache 21/17810 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 d. Wann wird die Ausschreibung veröffentlicht? Nach jetzigem Planungsstand ist beabsichtigt, eine Ausschreibung voraussichtlich Ende 2019 vorzunehmen. Die Ausschreibung der SAGA unterliegt keiner Veröffentlichungspflicht . Eine Veröffentlichung erfolgt daher nicht. 3. Liegt bereits eine Abrissgenehmigung vor? Nein. a. Wenn ja, seit wann und wo ist diese einsehbar? b. Wenn nein, gibt es bereits einen Antrag für den Abriss? Nein. i. Wenn ja, wann wurde dieser Antrag eingereicht? 4. Gibt es Gutachten über die Schadstoffbelastung des Gebäudes der Stadtteilschule am Borchertring 38 beziehungsweise lagen Hinweise bezüglich der Belastung, zum Beispiel mit Asbest, vor? Wenn ja: a. Welche Schadstoffe sind laut Gutachten in dem Gebäude zu erwarten ? Aus einer Schadstoffuntersuchung der Gebäude am Borchertring, bei der die Wandund Deckenbekleidung systematisch untersucht wurden, liegt ein Asbestgutachten vom 12. Oktober 2012 vor. Bei der Untersuchung wurden vereinzelt kleine Mengen von Asbestfasern in gebundener Form nachgewiesen. Von dem Asbest geht erst bei Abriss oder einem Eingriff im Rahmen einer baulichen Sanierung eine Gefährdung aus. Zerstörende Arbeiten in betroffenen Bereichen dürfen nur unter asbestspezifischen Schutzvorkehrungen ausgeführt werden. Die Beprobung erfolgte zum Schutz der Nutzer. Die Schulleitung wurde über den gebundenen Asbest in Wänden und Fliesenmörtel informiert. Das Bohren in Wände darf nur durch eine Fachfirma erfolgen. Die Schulhausmeisterei wurde zudem zum Thema „Umgang mit Asbest“ geschult. Im Hinblick auf den geplanten Abriss ist ein aktuelles Schadstoffgutachten seitens der SAGA in Auftrag gegeben worden, welches noch nicht vorliegt. Die Entnahme der Schadstoffproben konnte unter Berücksichtigung des Schulbetriebs erst innerhalb der Schulferien stattfinden und wurde kürzlich abgeschlossen. Die Laborarbeiten und Probenanalysen dauern noch an. Vor diesem Hintergrund sind weitere belastbare Aussagen derzeit nicht möglich. Mit einem Ergebnis wird voraussichtlich Ende August gerechnet. b. Hatten die aktuellen Erfahrungen mit dem CCH und der nicht entdeckten Asbestbelastung dort Folgen für die Abrissplanung der Stadtteilschule? i. Wenn ja, welche? ii. Wenn nein, warum nicht? Bislang nicht. Arbeitserkenntnisse aus asbestbelasteten Objekten und deren Abriss werden grundsätzlich berücksichtigt. Ein Austausch zwischen der zuständigen Behörde und der SAGA ist hierzu geplant. Wenn nein: c. Wird ein solches Gutachten vor dem Abriss erstellt? 5. Wo kann Einsicht in die Baupläne des Gebäudes am Borchertring 38 (in den 1970er-Jahren als Grundschule errichtet) genommen werden? Die Baupläne können im Archiv von SBH | Schulbau Hamburg und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau, eingesehen werden . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17810 3 6. Nach welchem energetischen Standard erfolgte der Neubau der Stadtteilschule am See? Der Neubau erfolgte nach den gültigen energetischen Standards der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). 7. Gab es Ausnahmegenehmigungen für den Neubau, die den energetischen Standard betreffen? Nein. a. Wenn ja, welche und mit welchen Auswirkungen? Entfällt.