BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17812 21. Wahlperiode 23.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 15.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Taubenschläge zur Reduzierung von Taubenkot an öffentlichen Plätzen Die Verschmutzung von Straßen und Plätzen durch Taubenkot ist ein erhebliches öffentliches Ärgernis. Die Einrichtung von Taubenschlägen wird von Experten als geeignetes Mittel angesehen, um der Vermehrung und Verelendung der Tiere entgegenzutreten. (https://www.abendblatt.de/hamburg/ harburg/article215589487/Ein-Zuhause-fuer-Harburgs-Tauben.html). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg (SAGA) wie folgt: 1. Wie viele Taubenschläge gibt es bisher in der Freien und Hansestadt Hamburg a) Wo liegen diese Taubenschläge? b) Auf wie viele Tiere sind diese Taubenschläge ausgelegt? c) Wie werden diese Taubenschläge finanziert und wie hoch waren die investierten öffentlichen Mittel jeweils in 2017, 2018 und bisher 2019? d) Wofür wurden beziehungsweise werden die öffentlichen Mittel jeweils zur Verfügung gestellt? e) Beurteilt der Senat den Erfolg der Taubenschläge seit Beantwortung der Drs. 21/11093 anders? Das Betreiben eines Taubenschlags unterliegt keiner gesonderten Erlaubnispflicht. Daten zu Taubenschlägen in Privathand, die in der Regel zum Zweck der Zucht und Haltung von Haustauben betrieben werden, werden daher nicht gesondert erfasst. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz unterstützt finanziell den Betrieb eines Taubenschlags als Maßnahme der Populationskontrolle durch den Austausch der Eier gegen Eierattrappen auf dem Dach der Moschee in der Böckmannstraße 40. Dem Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. wurden hierfür in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 10 000 Euro, im Jahr 2019 5 000 Euro (Stand 06.06.2019) für die anteilige Unterhaltung des Taubenschlags zur Verfügung gestellt. Auch die Errichtung des Taubenschlags wurde mit 6 000 Euro bezuschusst. Der Taubenschlag wurde für 200 Tiere geplant und wird am Tag inzwischen von bis zu 400 Tauben besucht. Zusätzlich und aus dem gleichen Grund fördert die SAGA im Havighorster Redder 51 einen durch einen Verein betriebenen Taubencontainer, ausgelegt für 150 Tauben. Drucksache 21/17812 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Errichtungskosten wurden ohne öffentliche Zuschüsse durch die SAGA selbst finanziert. 2. Sind dem Senat Bestrebungen aus den Bezirken bekannt, neue Taubenschläge einzuführen? Wenn ja, wo und in welchem Maße beziehungsweise in welchem Stadium befinden sich die Überlegungen? Zurzeit gibt es durch die Bezirksversammlung Altona erste Bestrebungen einen Taubenschlag im Bereich der Großen Bergstraße und des Bahnhofs Altona zur Populationskontrolle zu errichten. 3. Sieht der Senat die Förderung der Errichtungen von weiteren Taubenschlägen für sinnvoll an? Wenn ja, weshalb? Wenn nein, weshalb nicht? Der Erfolg eines Taubenschlags im Sinne der Populationskontrolle wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst und ist allgemein nicht sicher vorhersagbar. Im Einzelfall sind die jeweiligen Umstände und Begleitfaktoren ausschlaggebend, um die Erfolgsaussichten abschätzen zu können. 4. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um die Errichtung von weiteren Taubenschlägen zu fördern? 5. Welche Schlüsse zieht der Senat hinsichtlich der weiteren Errichtung von Taubenschlägen aus dem Urteil des VG Neustadt a.d. Weinstraße vom 16.09.2015 – 3 K 322/15.NW? Die Errichtung von Taubenschlägen erfordert einen sehr hohen und vor allem personellen Aufwand, der auch nach Errichtung dauerhaft zu leisten wäre. Daher wird die Förderung weiterer Taubenschläge im Einzelfall nach Prüfung der jeweiligen Umstände und unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte entschieden. Die Planung zur Errichtung von Taubenschlägen in der Freien und Hansestadt Hamburg muss neben baurechtlichen Aspekten weitere Aspekte wie beispielsweise tierschutzfachliche oder gesundheitliche Aspekte berücksichtigen. Die Auswahl geeigneter Standorte in Wohngebieten ist komplex und erfordert eine intensive Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung aller Einflussfaktoren.