BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17818 21. Wahlperiode 23.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 16.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Erhalt des Fußgänger-Überweges vor der Max-Träger-Schule Die Max Träger Schule wird seit etwa zwei Jahren umgestaltet. In diesem Rahmen soll der Fußgänger-Überweg auf dem Baumacker wegfallen. Anwohner, Schüler und politische Parteien haben sich für den Erhalt des Fußgänger-Überweges ausgesprochen. Im Regionalausschuss Stellingen der Bezirksversammlung Eimsbüttel wurde am Montag, den 29.04.2019, einem interfraktionellen Antrag zum Erhalt einstimmig zugestimmt. Dennoch weigert sich die zuständige Behörde, den Fußgänger-Überweg dort zu erhalten . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der von der Fragestellung umfasste Fußgängerüberweg bleibt erhalten. Bei Straßenbaumaßnahmen im Bereich vorhandener Fußgängerüberwege in bestehenden Tempo-30-Zonen (Überplanung oder Umgestaltung der Tempo-30-Zone, Straßenbau) ist stets zu prüfen, ob die örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen für den Betrieb noch gegeben sind und ob diese Fußgängerüberwege im Zuge der Baumaßnahmen durch die genannten Planungselemente ersetzt werden können. Ansonsten bleiben vorhandene Fußgängerüberwege in bestehenden Tempo-30- Zonen erhalten. Eine von Mitarbeitern des PK 27 am 9. Februar 2019 in der Zeit von 07.22 Uhr bis 08.22 Uhr durchgeführte Verkehrszählung ergab, dass das Aufkommen des Fußgänger -Querverkehrs und der Kraftfahrzeugverkehrsstärke die Anordnung eines Fußgängerüberwegs möglich macht. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche verkehrstechnischen Maßnahmen planen die zuständigen Behörden, um die Verkehrssicherheit der Schüler zu gewährleisten? Im Bereich des Haupteinganges zur Max-Traeger-Schule ist die Einrichtung einer gesicherten, mit taktilen Leitelementen ausgestatteten baulichen Querungsstelle (Fahrbahneinengung) vorgesehen. Ergänzend wird in dem Bereich ein Fußgängerschutzgitter installiert. 2. Welche Erkenntnisse liegen der zuständigen Behörde vor, die zu dem Schluss geführt haben, dass der Fußgänger-Überweg am Baumacker nicht mehr notwendig sei? 3. Wieso wird der einstimmige Beschluss des Stellinger Regionalausschusses in diesem Fall nicht umgesetzt? Der vorhandene Fußgängerüberweg kann auf Grundlage des Erlasses der obersten Landesbehörde vom 17. Juli 2019 aufgrund des Ergebnisses einer erneuten Prüfung Drucksache 21/17818 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 durch die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde am PK 27 zunächst an der bisherigen Stelle erhalten bleiben. Ob die Nutzung des bestehenden Fußgängerüberweges nach Beendigung der Umbaumaßnahmen in der Straße Baumacker und der örtlichen Verlegung des Eingangs der Max-Traeger-Schule noch im gleichen Maße wie zuvor stattfindet, wird die Straßenverkehrsbehörde nach Beendigung der Baumaßnahmen erneut prüfen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Soll der Baumacker in diesem Jahr noch umgestaltet werden? Wenn ja, ab wann, wie lange und werden die Anwohner noch rechtzeitig informiert? Mit der Straßenbaumaßnahme im Baumacker soll Ende August begonnen werden. Ende Juli findet eine Bauanlaufbesprechung statt, in der der konkrete Baubeginn festgelegt wird. Eine Information der Anlieger über gegebenenfalls Einschränkungen während der Bauzeit erfolgt regelhaft nach erfolgter Bauanlaufbesprechung in Form eines Informationsschreibens. 5. Warum wurde die Umgestaltung des Baumackers in diesem Jahr bereits zweimal verschoben? Aufgrund des erhöhten Abstimmungsbedarfes mit den bezirklichen Gremien und der Straßenverkehrsbehörde gab es bereits Verzögerungen im Planungsprozess. Die derzeitige hohe Konjunktur im Hamburger Straßenbau, bedingt durch Maßnahmen des Bündnisses für den Radverkehr und des Erhaltungsmanagements für Hamburgs Straßen, führen sowohl zu einer personellen Auslastung im Bezirksamt als auch einer hohen Auslastung der im Straßenbau tätigen Firmen. Dies machte auch unter Gesichtspunkten der Leistungsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit ein Verschieben der Ausschreibung erforderlich. 6. Gab es bei der Ausschreibung unerwartete Entwicklungen, Verzögerungen oder andere Probleme? Wenn ja, welche? Nein.