BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17826 21. Wahlperiode 26.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 18.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Wird der Landesbetrieb Erziehung und Beratung bald zum Vermieter für Azubis? In Drs. 21/17582 heißt es, dass aktuell geprüft werde, ob nicht mehr vom Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) genutzte Wohnobjekte für die Unterbringung von Auszubildenden mit Fluchthintergrund verwendet werden können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit dem 2015 beschlossenen Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher reduzierte sich die Zahl der in Hamburg lebenden unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten deutlich. Der Landesbetrieb für Erziehung und Beratung (LEB) benötigt inzwischen weniger Wohnplätze und bietet die aktuell nicht mehr genutzten, im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befindlichen Objekte Stargarder Straße 60, Cuxhavener Straße 188 a-c und Kollaustraße 150 möglichen Nachnutzern innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg an. Für die Unterbringung von Auszubildenden müssen die Objekte den allgemeinen Anforderungen an Wohnraum genügen. Wünschenswert sind Einheiten von maximal vier Zimmern mit Küche und Bad, die Auszubildende als Wohngemeinschaft nutzen können sowie Gemeinschaftsräume für Beratungs- und Freizeitangebote. Beim baurechtlich nur für die Unterbringung Geflüchteter zugelassenen Objekt Stargarder Straße 60 prüfen derzeit die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und der LEB zu welchen Bedingungen dieses Objekt für das Azubi- Wohnen, insbesondere für junge Geflüchtete, die noch in öffentlich-rechtlicher Unterbringung leben, weitergeführt werden kann. Nach derzeitigem Stand sind an diesem Standort mindestens 26 Plätze realisierbar. Umbauten sind hier nicht erforderlich. Die Miete soll die gemäß § 22 SGB II festgelegten Bedarfe für Unterkunft und Heizung nicht überschreiten und sich am Niveau des Sozialwohnungsbaus orientieren. Parallel führt die zuständige Behörde Verhandlungen mit der ab ausblick hamburg gmbh, die bereits am Standort des Berufsförderungswerks in Farmsen mit der Vermietung von Wohnraum und der Betreuung von Auszubildenden betraut ist, über die Wahrnehmung dieser Aufgaben für das Objekt Stargarder Straße. Die hierfür gegebenenfalls entstehenden Kosten werden aus der Produktgruppe Arbeitsmarktpolitik im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gedeckt. Der LEB wird selbst nicht als Betreiber beziehungsweise Vermieter solcher Wohnobjekte auftreten. Mit der weiteren Nutzung des Objektes Stargarder Straße 60 kann Auszubildenden mit Fluchthintergrund eine Perspektive für bezahlbaren Wohnraum geboten werden. Mit dem geplanten Beratungs- und Betreuungsangebot soll sichergestellt werden, Drucksache 21/17826 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 dass die jungen Bewohnerinnen und Bewohner bei der Lösung ihrer alltagspraktischen Probleme unterstützt und mögliche Nachbarschaftskonflikte verhindert werden. Im Übrigen sind die Überlegungen und Planungen hierzu noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele aktuell nicht mehr vom LEB genutzte Wohnobjekte gibt es momentan? 2. Wer ist jeweils Eigentümer/Vermieter und warum hat der LEB den jeweiligen Standort bei Außerbetriebnahme nicht abgemietet? 3. Bei welchen Standorten wird aktuell geprüft, ob sie sich für die Unterbringung von Auszubildenden eigenen? 4. Welche Voraussetzungen zur Nutzung als Azubi-Wohnheim müssen erfüllt werden? 5. Sind die Prüfungen bereits abgeschlossen? Wenn ja, seit wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, zu wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? 6. Hat der LEB Kooperationspartner bei der Prüfung und Umsetzung des Projektes? Wenn ja, welche und warum? Wenn nein, woher bezieht er in den verschiedenen Phasen seine Informationen ? 7. An welchem Standort sind jeweils welche Umbauten zu welchen Kosten notwendig? 8. Wann könnte jeweils die Inbetriebnahme der Standorte als Azubi- Wohnheim erfolgen und ist diese jeweils zeitlich bisher unbegrenzt? 9. Wie viele Plätze sind je Standort realisierbar? 10. Zu welchen Konditionen sollen die Plätze an Auszubildende mit Fluchthintergrund gegeben werden? 11. Warum soll die Vergabe nur an Auszubildende mit Fluchthintergrund erfolgen? 12. Ist eine Betreuung der Bewohner durch den LEB angedacht? Wenn ja, welcher Art, zu welchen Kosten finanziert und aus welcher Quelle? 13. Welche Vorteile bietet ein Platz im LEB-Wohnheim? Siehe Vorbemerkung.