BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17842 21. Wahlperiode 26.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 19.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Versicherungsmathematisches Gutachten über unmittelbare Pensionsund Beihilfeverpflichtungen 2018 Der Bürgerschaft liegt nunmehr das Versicherungsmathematische Gutachten über unmittelbare Pensions- und Beihilfeverpflichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg zum Stichtag 31.12.2018 vor. Als Gutachter wurde vom Senat die HEUBECK AG beauftragt. Als Rechnungszins sind in den Berechnungen zur Bildung von entsprechenden Rückstellungen 6 Prozent angesetzt worden. Unter Berücksichtigung dieser Annahme von 6 Prozent Wertentwicklung betragen die Summen der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen 27,668 Milliarden Euro, für Beihilfeverpflichtungen 5,6 Milliarden Euro. Im versicherungsmathematischen Gutachten für das Jahr 2013 einschließlich Prognosebewertung für die Jahre 2013 – 2018 war als Gutachter die AON Hewitt GmbH bestellt worden. In der bereits damals zu erwartenden Wertentwicklung von Deckungsstöcken hatte AON Hewitt Alternativberechnungen mit deutlich niedrigeren und realistischeren Wertentwicklungen dargestellt. Hierzu frage ich den Senat: 1. Aus welchem Grund hat man den Gutachter gewechselt? Die Erstellung des versicherungsmathematischen Gutachtens wurde 2016 turnusmäßig gemäß den einschlägigen Vergaberegelungen ausgeschrieben, da die Vertragslaufzeit mit dem vorherigen Anbieter beendet war. 2. Aus welchem Grund hat der Senat eine Wertentwicklung von 6 Prozent zugelassen? 3. Bereits 2013 ist von AON Hewitt bei einem alternativen Rechnungszins von 3,25 Prozent eine notwendige Rückstellungssumme über etwa 43,5 Milliarden Euro für Pensions- und Versorgungsbeihilferückstellung berechnet worden. Selbst der angenommene Rechnungszins über 3,25 Prozent ist mittlerweile völlig unrealistisch. Aus welchem Grund hat der Senat kein realistischeres Wertentwicklungsszenario berechnen lassen? Zu den Gründen hat sich der Senat ausführlich im Finanzbericht 2015/2016 geäußert (siehe Drs. 20/13000). 4. Die Töchterunternehmen im Konzern Hamburg buchen sich seit Jahren kräftig deutliche Beträge zusätzlich in ihre entsprechenden Rückstellungen , eben weil die Wertentwicklung von Deckungsstöcken deutlich unter Drucksache 21/17842 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1 bis 2 Prozent ist. Dem Senat ist dieses dramatische Problem also bekannt. Warum lässt der Senat für seinen Konzern derartige Umbuchungen zu, für seine eigenen Beamten jedoch nicht? Die Rechnungslegung der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen und damit die Bewertung von Versorgungsverpflichtungen richten sich nach dem Handelsgesetzbuch . Im Übrigen siehe Antwort zu 2. und 3. 5. Wie sähe die Rückstellungsberechnung bei einem Rechnungszins über 1, 2 oder 3 Prozent aus? Bitte alle drei Szenarien darstellen. Siehe Lagebericht des Geschäftsberichts der Freien und Hansestadt Hamburg (Drs. 21/14210). Eine Zinssensitivitätsanalyse für 2 Prozent und 1 Prozent war nicht Gegenstand des versicherungsmathematischen Gutachtens. Diese müsste zur Beantwortung der Frage extern beauftragt werden.