BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17844 21. Wahlperiode 30.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 22.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Löschung von E-Autos im Notfall In der Vergangenheit konnte man der Presse entnehmen, dass das Löschen von in Brand geratenen Elektroautos für die Feuerwehr im Notfall zu großen Problemen führen würde. Die Fahrzeuge seien nur mit einem sehr großen Aufwand zu löschen, da sich die Batterien auch nach dem Löschen schnell wieder selbst erhitzen würden. Hinzukommend entstehen bei einem Brand dieser Art giftige Stoffe wie Folsäure, wodurch sich der ganze Brand zu einem Gefahrguteinsatz entwickelt. Zuletzt musste die Feuerwehr im Kreis Segeberg ein brennendes E-Auto durch Versenken in einen mit Wasser befüllten Container löschen. Dafür wurde das Auto mit einem Kran in den Container gehoben. Dieses Vorgehen dauert und ist aufwendig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie häufig musste die Feuerwehr in Hamburg innerhalb der laufenden Legislatur brennende E-Autos in der Stadt löschen? Daten im Sine der Fragestellung werden im Einsatzlenkungssystem der Feuerwehr Hamburg nicht in statistisch auswertbarer Form erfasst. Für die Beantwortung wäre die manuelle Durchsicht von mehreren Zehntausend Einsätzen erforderlich, dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Wie löscht die Feuerwehr in Hamburg brennende E-Autos? 3. Wie werden die brennenden E-Autos in Tiefgaragen und/oder Parkhäusern gelöscht? Um einen wirksamen Kühleffekt zu erreichen, wird die Brandbekämpfung bei brennenden E-Automobilen mit einer hohen Löschwassermenge durchgeführt. 4. Inwieweit ist die Feuerwehr der Freien und Hansestadt Hamburg für Brände solcher Art geschult? 5. Gibt es besondere Lehrgänge für die Feuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr in Hamburg für die Bekämpfung von Bränden dieser Art? Wenn nein, sollen Fortbildungen in naher Zukunft eingeführt werden? 6. Inwieweit befasst sich der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde mit der besonderen Problematik, wenn es um das Löschen von brennenden Batterien in den Autos geht? Siehe Drs. 21/17538.