BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1785 21. Wahlperiode 09.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann, Dr. Bernd Baumann, Prof. Dr. Jörn Kruse, Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 01.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Eskalierende Gewalt von Linksextremisten Für den 12. September 2015 hatten Rechtsradikale und Rechtsextremisten einen sogenannten Tag der Patrioten in Hamburg angemeldet. Diese Versammlung wurde durch die Hamburger Polizei verboten und auch Versuche der Veranstalter, eine Erlaubnis gerichtlich durchzusetzen, scheiterten. Wie üblich bei solchen (angekündigten) Veranstaltungen organisierten auch in diesem Fall Linksradikale sowie Linksextremisten Gegendemonstrationen, wobei diese sich auch unter friedliche Demonstranten mischten, dabei gleichwohl zu einem hohen Teil gewalttätig waren und insbesondere nach Ende der offiziellen – auch von der Hamburger Bürgerschaft und dem Hamburger Senat unterstützten – Veranstaltungen durch Gewalt und Randale in Erscheinung traten. Dies geschah vor allem im Schanzenviertel, rund um die rote Flora. Diese Krawalle und Gewaltausbrüche linker Extremisten finden im Schanzenviertel regelmäßig statt und die Polizei muss hiergegen mit großem Personaleinsatz vorgehen. Folgen sind jedes Mal neben hohen Sachschäden auch zahlreiche Verletzte – nicht zuletzt unter den Polizisten. Nicht anders war es auch am 12. September 2015. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Personen sind im Zusammenhang mit dem „Tag der Patrioten“ (auch nur vorübergehend) festgenommen worden? Wie viele sind hiervon jeweils der rechtsextremen und der linksextremen Szene zuzuordnen ? Insgesamt wurden 20 Personen festgenommen. Davon sind zwei Personen dem Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität Links“ (PMK links) und eine Person dem Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität Rechts“ (PMK rechts) zuzuordnen (Stand 6. Oktober 2015). Eine Prüfung beziehungsweise Einstufung von Personen als extremistisch erfolgt erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. 2. Wie viele und welche Straftaten sind im Kontext des „Tages der Patrioten “ begangen worden? Welche dieser Taten sind eindeutig linksextremen Tätern und welche sind eindeutig rechtsextremen Tätern zuzuordnen ? Bisher bekannte Ermittlungsverfahren (Stand 6. Oktober 2015): Drucksache 21/1785 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ermittlungsverfahren im PMK links Delikt Anzahl § 86 a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 1 § 86 a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, § 185 StGB Beleidigung 1 § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 2 § 125 StGB Landfriedensbruch 14 § 125 StGB Landfriedensbruch, Straftat gemäß § 27 Versammlungsgesetz (VersG) Mitführen von Waffen 2 § 125 StGB Landfriedensbruch, § 315 b StGB Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Straftat gemäß § 27 VersG Mitführen von Waffen 1 § 125 a StGB Besonders schwerer Fall des Landfriedenbruchs 3 § 185 StGB Beleidigung 3 § 223 StGB Körperverletzung 2 Straftat gemäß § 26 VersG Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung 2 Straftat gemäß § 27 VersG Mitführen von Waffen 19 § 303 StGB Sachbeschädigung 12 § 306 StGB Brandstiftung 1 § 315 b StGB Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr 1 § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 125 StGB Landfriedensbruch 1 § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 120 StGB Gefangenenbefreiung 1 § 125 StGB Landfriedensbruch, §§ 223, 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 1 §§ 223, 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 37 §§ 223, 224 StGB Gefährliche Körperverletzung, Straftat gemäß § 27 VersG, Mitführen von Waffen 11 § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, §§223, 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 2 §§ 223, 224 StGB Gefährliche Körperverletzung, § 315 b StGB Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr 1 Ermittlungsverfahren gesamt 118 Ermittlungsverfahren im Phänomenbereich PMK rechts Delikt Anzahl § 86 a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 4 § 86 a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, § 185 StGB Beleidigung 1 §§ 223, 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 2 § 303 StGB Sachbeschädigung 1 Ermittlungsverfahren gesamt 8 Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Wie viele rechtsextreme und linksextreme Gewaltbereite waren nach Kenntnis des Senats anlässlich des „Tages der Patrioten“ in Hamburg? Am 12. September 2015 befanden sich im Kontext der Fragestellung circa 250 gewaltbereite Personen in Hamburg, die nach derzeitigem Kenntnisstand dem Phänomenbereich PMK rechts zugeordnet werden konnten. Dem Phänomenbereich PMK links konnten nach derzeitigem Kenntnisstand circa 500 bis 700 gewaltbereite Personen zugeordnet werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1785 3 4. Wie hoch beziffert der Senat den Sachschaden, der im Verlauf der Gewalttaten am „Tag der Patrioten“ angerichtet wurde? In welcher Höhe entfällt dieser auf linksextremistische und in welcher Höhe auf rechtsextremistische Täter? Den Sicherheitsbehörden liegen keine entsprechenden Daten vor. 5. Wie viele Polizisten sind in Zusammenhang mit den Gewaltausbrüchen anlässlich des „Tages der Patrioten“ verletzt worden? Wie viele Polizisten sind infolge rechtsextremistischer und wie viele infolge linksextremistischer Gewalt verletzt worden? Insgesamt sind 17 Polizeibeamtinnen/-beamte verletzt worden; eine weitere statistische Erfassung im Sinne der Frage erfolgt nicht. 6. Wie hoch beziffert der Senat die Kosten, die aufgrund der Maßnahmen zum Aufrechterhalten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entstanden sind? Kostenrechnungen der Polizeien anderer Länder beziehungsweise der Bundespolizei liegen noch nicht vor. Die Polizei rechnet hierzu mit Kosten in Höhe von rund 930.000 Euro.