BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17856 21. Wahlperiode 30.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Lorkowski (AfD) vom 23.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Sicherheitsdienste in Hamburger Schwimmbädern (III) In den Drs. 21/13920, 21/14302 und in 21/17794 wurde zur Thematik bezüglich der Kosten für Sicherheitsdienste in Hamburger Schwimmbädern gefragt. Die Kostenentwicklung für das zweite Halbjahr 2018 Jahr soll noch erfragt werden, um die Gesamtkosten für 2018 zu ermitteln. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hoch sind die Kosten für die privaten Sicherheitsdienste? Bitte für die Jahre 2010 bis dato aufschlüsseln. Die Kosten für die privaten Sicherheitsdienste betrugen für die Jahre: 2010: 87 000 Euro 2011: 91 000 Euro 2012: 93 500 Euro 2013: 83 600 Euro 2014: 89 900 Euro 2015: 107 600 Euro 2016: 142 300 Euro 2017: 186 700 Euro 2018: 318 000 Euro 2. Wie erklären der Senat und die Bäderland GmbH die bisher relativ niedrigen Kosten für Sicherheitsdienste in Höhe von 51 000 Euro für das erste Halbjahr 2019, wenn sie im ersten Halbjahr 2018 circa 162 600 Euro betrugen, also mehr als das Dreifache? Der diesjährige wetterbedingt späte Beginn der Freibadsaison und der dadurch eher mäßige Saisonverlauf bis Mitte Juli sind ursächlich für diese Entwicklung. Die Kosten für die Sicherheitsdienste waren 2018 aufgrund des außergewöhnlichen Sommerverlaufs und des entsprechenden Besucheraufkommens, besonders in den Freibädern, auch dementsprechend hoch. Da bei der großen Besucheranzahl nicht genügend abschließbare Spinde oder Ähnliches zur Verfügung standen, war der vermehrte Einsatz von Sicherheitspersonal zur „Bewachung“ der teilweise offen in den Bädern abgelegten Wertgegenstände notwendig. Im Übrigen hat sich auch das Besucherverhalten in den letzten Jahren verändert. So bringen Gäste inzwischen sehr teure Elektronik- und Kommunikationsgeräte wie Smartphones, Tablets oder Ähnliches mit in die Schwimmbäder. Außerdem befinden Drucksache 21/17856 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sich üblicherweise Autoschlüssel, Ausweisdokumente, Kreditkarten und weitere Wertgegenstände von höherem Wert als in der Vergangenheit im Gepäck und damit in den Spinden und Wertschließfächern der Gäste. Angesichts dieser mittlerweile alltäglich mitgeführten wertvollen Gegenstände wird vermehrt Sicherheitspersonal zur Prävention von Schrankeinbrüchen eingesetzt, siehe dazu auch Drs. 21/14302. 3. Die Beschäftigtenanzahl hat sich von 354,7 auf 400,7 erhöht. Hat die Bäderland Hamburg GmbH Sicherheitspersonal direkt angestellt, anstatt auf die Dienste privater Sicherheitsdienste zurückzugreifen? Bitte aufschlüsseln nach festangestellten, geringfügig, auf Abruf Beschäftigten und Auszubildenden und zum Vergleich die Zahlen aus 2016, 2017 und 2018 mit anfügen. Nein. Im ersten Halbjahr 2019 sowie in den Jahren 2016 bis 2018 wurden keine Auszubildenden beschäftigt. Im Übrigen siehe Drs. 21/17794. 4. Müssen Bademeister und andere Bedienstete auch Aufgaben der privaten Sicherheitsdienste mit übernehmen? a. Falls ja, haben sie dafür eine Fortbildung besucht? b. Wie viele Angestellte haben solch eine Fortbildungsmaßnahme besucht? Bitte für die Jahre 2015 bis dato und den Kosten aufschlüsseln . c. Falls nein, sind solche Fortbildungsmaßnahmen geplant? Nein. Im Übrigen siehe Drs. 21/14302.