BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17857 21. Wahlperiode 30.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Lorkowski (AfD) vom 23.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Mikroplastik im Breitensport Die Vermeidung von Mikroplastik ist eine der Herausforderungen unserer Zeit. Mikroplastik kommt in ganz unterschiedlichen Produkten vor, so auch im Granulat von Kunstrasenplätzen. Bis 2022 möchte die Europäische Union, dass diese Plätze kein Mikroplastik mehr enthalten. Die Folge wäre entsprechend die Abschaffung von Kunstrasenplätzen, von denen es in ganz Deutschland derzeit mehr als 6 000 gibt. Zwar ist die Rede von einer Übergangsfrist von sechs Jahren, für die sich sowohl Bundesinnenminister Seehofer als auch der Deutsche Fußball-Bund e.V. (DFB) stark machen, jedoch entspricht ein Aufschub noch lange keiner Lösung. Quelle: https://www.faz.net/aktuell/sport/sportpolitik/eu-kunstrasenverbotbedroht -existenzen-im-amateur-fussball-16295709.html. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Hamburg ist von der beschriebenen Problematik nur in vergleichsweise geringem Ausmaß betroffen. Im Rahmen der EU-Kunststoffstrategie hat die Europäische Kommission im Januar 2018 das Sekretariat der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) aufgefordert, eine Beschränkung für absichtlich zugesetztes Mikroplastik im Rahmen der REACH- Verordnung zu prüfen. Am 20. März 2019 hat das ECHA-Sekretariat den Entwurf für eine Mikroplastik-Beschränkung veröffentlicht, damit die öffentliche Konsultation (bis 20. September 2019) gestartet und um fachliche Stellungnahmen gebeten. Im Anschluss an die öffentliche Konsultation erfolgen fachliche Prüfungen durch zwei sogenannte Beurteilungsausschüsse, die mit unabhängigen Fachleuten besetzt sind. Ein Ausschuss wird sich mit der Risikobewertung für Verbraucherinnen und Verbraucher , Beschäftigte und Umwelt befassen. Der andere Ausschuss beurteilt die sozioökonomischen Folgen, darunter auch die Folgen für den Sportbetrieb. Die Erarbeitung dieser Stellungnahmen dauert ein Jahr, anschließend besteht nochmals die Möglichkeit einer Kommentierung. Nach erneuter Überprüfung werden die Bewertungen veröffentlicht und der EU-Kommission für den möglichen Entwurf einer Richtlinie vorgelegt . Erst ein solcher Vorschlag würde dann von den Mitgliedsstaaten beraten. Kunststoffrasen ist in wachsenden Ballungsräumen als hochbelastbare Sportoberfläche ein wichtiges Instrument, um bei steigenden Einwohnerzahlen und wachsender Flächenkonkurrenz die Kapazitäten der Sportinfrastruktur mitwachsen zu lassen, Flächenressourcen zu schonen und die vorhandene Sportinfrastruktur intensiver zu nutzen . Die Freie und Hansestadt Hamburg ist mit ihren staatlichen Sportanlagen durch den bereits seit etwa zehn Jahren bestehenden Standard zum Verzicht auf Kunststoffgra- Drucksache 21/17857 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 nulate und die Verwendung von Quarzsand als Füllstoff gut aufgestellt und hat sich darüber hinaus frühzeitig für die Etablierung unbedenklicher Bauweisen und Füllstoff- Alternativen (zum Beispiel Bauweisen mit Korkgranulat) engagiert. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Hamburger Sportbundes (HSB) wie folgt: 1. Wie viele Kunstrasenplätze existieren in Hamburg? Bitte nach Standorten und jeweiligen Kosten zum Bauzeitpunkt aufschlüsseln. Bis etwa 2016 konnte die Modernisierung eines Sportplatzes durch Kunststoffrasen mit etwa 600 000 Euro angesetzt werden. Bedingt durch die Kostensteigerung im Bauwesen sind es inzwischen etwa 700 000 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/17846. 2. Ist das Problem mit Mikroplastikteilchen auf all diesen Plätzen gegeben? Nein. Nur ein Bruchteil der Plätze aus den frühen Jahren des Hamburger Kunstrasenbaus (2006 bis 2009) ist von diesem Problem betroffen. Im Übrigen siehe Drs. 21/17846. 3. Ist das Bestehen all dieser Kunstrasenplätze nun gefährdet? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Was würde das Ersetzen der Kunstrasenplätze durch Naturrasenplätze kosten? Der Senat hat sich mit dieser Fragestellung nicht befasst. Eine Umwandlung von Kunststoffrasen- in Naturrasenplätze hätte im Übrigen eine Verringerung der Nutzbarkeit der entsprechenden Plätze zur Folge. 5. Wird es somit nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie weniger Sportplätze in Hamburg geben als bisher? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 3. 6. Wird von einer existenziellen Gefahr für kleinere Sportvereine aus unteren Ligen ausgegangen? Nein. 7. Kann das beanstandete Granulat nicht anderweitig ersetzt werden? Ja. Siehe Vorbemerkung. 8. Welche mittelfristigen Folgen erwartet der Senat durch diese Richtlinie für den Breitensport in Hamburg? Eine Richtlinie der EU zu Nutzungseinschränkungen liegt nicht vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.