BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17862 21. Wahlperiode 30.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Carl-Edgar Jarchow (FDP) vom 24.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Vergabe von baulichen und handwerklichen Aufträgen durch die Freiwillige Feuerwehr Hamburg Die Freiwillige Feuerwehr Hamburg ist ein wichtiges Standbein der Behörde für Inneres und Sport in der öffentlichen Gefahrenabwehr. Hier engagieren sich viele ehrenamtliche Kräfte, um gemeinsam Hilfe zu leisten. Laut Informationen vergibt die Freiwillige Feuerwehr bauliche Aufträge auch an Fachfirmen, welche selbst von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr betrieben werden oder jene zumindest beschäftigen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welcher Stabsbereich in der Freiwilligen Feuerwehr ist konkret für die Vergabe von sowohl baulichen als auch handwerklichen Maßnahmen an den Wehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg zuständig? Der Stab FF01 – Verwaltung und Bauangelegenheiten. a. Welches Auftragsvolumen dürfen derartigen Aufträge maximal haben? Es handelt sich um Einzelmaßnahmen der Modernisierung. Das maximale Auftragsvolumen beträgt 10 000 Euro. b. Warum wurden beziehungsweise werden die Aufträge nicht über die für die Immobilien der Freiwilligen Feuerwehr zuständige Sprinkenhof GmbH abgewickelt? Inwieweit ist diese über entsprechende Maßnahmen zumindest zu informieren? 2. Gab es ein Verfahren zu der Ausschreibung der Installation von Absauganlagen an Wehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehr? a. Wenn ja, durch welche Stelle? Welche Stelle traf die Entscheidung? b. Ist die in 2. a. genannte Stelle Teil der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg ? c. Wie viele Angebote wurden eingeholt? d. Wenn nein, nach welchen Kriterien ist der leistende Auftragnehmer durch wen beauftragt worden? Grundsätzlich werden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von der Sprinkenhof GmbH beauftragt und koordiniert. Im Einzelfall kann die Beauftragung nach Absprache durch die Feuerwehr direkt erfolgen. Mit der Sprinkenhof GmbH und dem Gebäudemanagement der Feuerwehr wurde daher abgestimmt, dass bei einer nicht erfolgreichen Ausschreibung die Auftragsvergabe auf der Basis des Muster- Drucksache 21/17862 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 raumprogramms und der einschlägigen Vorschriften im Einzelfall durch die Landesbereichsführung an eine fachlich geeignete Firma erfolgt. Die zuständigen Mitarbeiter der Sprinkenhof GmbH werden laufend über die Koordination und den Sachstand der Aufträge durch die Landesbereichsführung informiert. Im Zusammenhang mit der notwendigen Installation von Absauganlagen an Wehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehren ging auf eine Ausschreibung lediglich ein Angebot ein, das aber als unwirtschaftlich beurteilt wurde. Das Landesbereichsmanagement der Freiwilligen Feuerwehr hat daher in Abstimmung mit dem Gebäudemanagement der Feuerwehr Hamburg und der Sprinkenhof GmbH Vertreter einzelner Firmen direkt angesprochen und um Abgabe eines Angebotes gebeten, Auf Basis eines deutlich wirtschaftlicheren Angebotes einer Firma hat das Landesbereichsmanagement die Aufträge in einer Einzelentscheidung nach Wirtschaftlichkeit und fachlicher Eignung vergeben. 3. Welche Anforderungen bestehen zur Vergabe von baulichen und handwerklichen Aufträgen durch die Freiwillige Feuerwehr Hamburg ohne Beteiligung der Sprinkenhof GmbH? Es gelten die einschlägigen Bauvorschriften, wie Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und das Musterraumprogramm der Freiwilligen Feuerwehr. 4. Bestehen grundsätzliche „Compliance“-Richtlinien innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg, der Feuerwehr Hamburg generell oder der Behörde für Inneres und Sport für die Vergabe von handwerklichen oder baulichen Aufträgen? Die Zusammenarbeit und die Abstimmung von derartigen Aufträgen mit dem Referat Gebäudemanagement der Feuerwehr und der Sprinkenhof GmbH sind im Dienstleistungsrahmenvertrag geregelt. Darüber hinaus siehe Antwort zu 2. a. bis c. 5. Gemäß Drs. 21/17003 werden jegliche Wehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg im Wahlkreis 10 durch die Sprinkenhof GmbH vermietet . Gilt dies auch für alle restlichen Wehrhäuser? Wenn nein, wer ist jeweils Eigentümer und Vermieter? Welche Stelle ist für technische und bauliche Ausstattung zuständig? Die Mehrzahl der Wehrhäuser wird von der Sprinkenhof GmbH vermietet. Die anderen Mietverhältnisse können der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden: Nutzer Vermieter FF Altona BGB Gesellschaft HGL Schröder FF Barmbek Ausbildungszentrum Bau in Hamburg GmbH FF Bergedorf GWG Gewerbe FF Berliner Tor Karl Gerth Immobilien UG & Co KG FF Bille GWG Gewerbe FF Billstedt Horn Grundstücksgesellschaft Sadowsky bR FF Blankenese Clemens & Felix Reus GbR FF Eimsbüttel BGB Gesellschaft HGL Schröder FF Fünfhausen Clemens & Felix Reus GbR FF Groß Borstel Hamburger Feuerkasse Versicherungs AG FF Ohlstedt Helga Bröker FF Ottensen Hamburger Gesellschaft für Gewerbebauförderung FF Wandsbek-Marienthal Apleona Real Estate GmbH Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17862 3 FF Warwisch Clemens & Felix Reus GbR FF Winterhunde Hamburger Feuerkasse Versicherungs AG Die Mieter- und Vermieterpflichten sind in den Mietverträgen vereinbart. Grundsätzlich werden die mitvermieteten mieterspezifischen Betriebsvorrichtungen vom Mieter in gebrauchsfähigem Zustand erhalten beziehungsweise instandgesetzt. Diese Pflicht nimmt im Rahmen des Dienstleistungsrahmenvertrags die Sprinkenhof GmbH für die Feuerwehr wahr. Neu- und Ersatzbeschaffungen von mieterspezifischen Betriebsvorrichtungen sind im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel vom Mieter zu leisten, ebenso bauliche Maßnahmen. Die Umsetzungen der Leistungen erfolgen über die Sprinkenhof GmbH. 6. Welche Wehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg erhielten im Zeitraum der 21. Wahlperiode bislang eine neue Absauganlage? Für welche ist dies bereits beauftragt, aber noch nicht umgesetzt? Die Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehren Sülldorf-Iserbrook, Stellingen, Lokstedt, Fuhlsbüttel, Langenhorn, Oldenfelde, Tonndorf, Bramfeld, Sasel, Bergstedt, Billstedt-Horn, Curslack, Neuengamme, Krauel, Hohendeich, Kirchdorf, Wilhelmsburg, Cranz und Neuenfelde-Süd wurden mit neuen Absauganlagen ausgestattet. Bereits beauftragt, aber noch nicht umgesetzt, wurden diese Maßnahmen bei den Freiwilligen Feuerwehren Hummelsbüttel, Winterhude, Volksdorf, Marmstorf und Lemsahl-Mellingstedt. 7. Gab es bei den Installationen der Absauganlagen in den Wehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehr Leistungsstörungen, insbesondere Einbaufehler sowie Beschädigungen an den Einsatzfahrzeugen oder Gebäuden der Feuerwehr? Wenn ja, welche entsprechenden Vorkommnisse gab es in jeweils welchen Wehrhäusern? Der Geschäftsstelle der Freiwilligen Feuerwehr wurden (Stand 25.07.19) keine Schäden oder andere Vorkommnisse gemeldet. 8. Wurden die durch die Installateure ausgeführten Tätigkeiten durch die Feuerwehrkräfte der jeweiligen Wehrhäuser im selben Zuge quittiert? Nein. Die Abnahme erfolgt durch den Stab FF01, welcher durch die Landesbereichsführung hierzu beauftragt wurde.