BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17865 21. Wahlperiode 30.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 24.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Einnahmen der Hansestadt aus Verfall und Einziehung nach dem Strafgesetzbuch (V) Gemäß der §§ 73 fortfolgende StGB können Gewinne aus Verbrechen und Vergehen und Gegenstände, die zur Begehung einer Straftat Verwendung gefunden hatten, durch Gerichtsbeschluss gesichert werden. Zuletzt mit Anfrage vom 12.04.2018 (Drs. 21/12666) habe ich den Senat hierzu befragt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Einziehungsentscheidungen sind im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 jeweils laut MESTA rechtskräftig geworden? 2. Wie viele Fälle wurden in Hamburg nach der bundeseinheitlichen Justizstatistik im Jahre 2018 sowie im ersten Halbjahr 2019 nach Buchstabe F. Einziehung erfasst, davon jeweils Unterfälle a) der vollstreckten Sicherstellungsentscheidungen, b) der vollstreckten Einziehungsentscheidungen? 3. Welche Beträge sind im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 jeweils aufgrund der Anordnung von Verfall, Verfall von Wertersatz sowie Einziehung und Einziehung von Wertersatz im Rahmen der Vermögensabschöpfung endgültig vereinnahmt worden? Einziehung 2018 1. Halbjahr 2019 Anzahl der vollstreckten Sicherstellungsentscheidungen 146 97 Anzahl der vollstreckten Einziehungsentscheidungen 174 95 Im Übrigen siehe Drs. 21/12666 und Drs. 21/17695.