BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17866 21. Wahlperiode 30.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 24.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Wie hat sich die Anzahl der nicht vollstreckten Haftbefehle entwickelt? (II) In den Antworten auf meine Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/4167 und 21/11893 gab der Senat an, dass mit Stand vom 26. April 2016 793 der im Jahr 2015 ausgeschriebenen Haftbefehle noch nicht vollstreckt waren. Die Zahl der offenen Haftbefehle stieg in den Jahren 2015 bis 2017 weiter an. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes und Direktor des Amtsgerichts Bielefeld, Jens Gnisa, beklagt in seinem Buch „Das Ende der Gerechtigkeit “ außerdem, dass in Deutschland weit über 100 000 Haftbefehle offen seien, die wegen Überlastung nicht zeitig bearbeitet werden können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Haftbefehle sind im Jahr 2018 und in der ersten Jahreshälfte 2019 nicht vollstreckt worden? Bitte zum Stichtag 31.12.2018 und 30.06.2019 angeben. Statistische Daten im Sinne der Fragestellungen werden bei der Polizei nicht erhoben, siehe auch Drs. 21/11893. Die Polizei kann Angaben zur Zahl der aktuell im bundesweiten Informationssystem der Polizei (INPOL) von der Polizei Hamburg ausgeschriebenen und sich derzeit noch im Fahndungsbestand im INPOL befindlichen noch nicht vollstreckten Haftbefehle machen. Die Haftbefehle sind grundsätzlich noch nicht vollstreckt , weil Personen unter bekannten Anschriften tatsächlich nicht angetroffen werden können, ihr Aufenthalt unbekannt ist, mithin also auch nicht bekannt ist, ob sie sich noch in der Bundesrepublik aufhalten und sie seit der Ausschreibung auch nicht im Rahmen von allgemeinen Kontrollmaßnahmen angetroffen wurden. Mit Stand 25. Juli 2019 im INPOL ausgeschriebene und noch nicht vollstreckte Haftbefehle des Jahres 2018 sowie des laufenden Jahres siehe Tabelle: Jahr der Ausschreibung Anzahl offene Haftbefehle 2018 905 2019 625 Im Übrigen siehe Drs. 21/4167. 2. Wie viele Haftbefehle zur Vollstreckung von Strafhaft sind im Jahr 2018 und in der ersten Jahreshälfte 2019 nicht vollstreckt worden? Bitte zum Stichtag 31.12.2018 und 30.06.2019 angeben. Mit Stand 25. Juli 2019 zur „Strafvollstreckung“ im INPOL ausgeschriebene Haftbefehle des Jahres 2018 und des laufenden Jahres siehe Tabelle: Jahr der Ausschreibung Anzahl zur Strafvollstreckung ausgeschriebene Haftbefehle 2018 727 2019 515 Drucksache 21/17866 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Wie viele Untersuchungshaftbefehle waren unter dem Ausschreibungszweck „Festnahme“ und Anlass „Straftat“ im INPOL ausgeschrieben im Jahr 2018 und in der ersten Jahreshälfte 2019? Bitte zum Stichtag 31.12.2018 und 30.06.2019 angeben. Untersuchungshaftbefehle sind unter dem Ausschreibungszweck „Festnahme“ und Anlass „Straftat“ im INPOL ausgeschrieben. Mit Stand 25. Juli 2019 zur „Festnahme nach Straftat“ ausgeschriebene Haftbefehle des Jahres 2018 und des laufenden Jahres siehe Tabelle: Jahr der Ausschreibung Anzahl offene Haftbefehle zur Festnahme nach Straftat 2018 178 2019 108 Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 4. Welche Maßnahmen wurden 2018 und in der ersten Jahreshälfte 2019 von der Polizei ergriffen, um die genannten Haftbefehle zu vollstrecken? Siehe Drs. 20/14516 und Drs. 21/11893. 5. Wie viele Mitarbeiter der Polizei befassen sich schwerpunktmäßig oder ausschließlich mit der Ermittlung von Aufenthaltsorten, um die Vollstreckung von Haftbefehlen durchzusetzen? Die Ermittlung von Aufenthaltsorten zur Vollstreckung von Haftbefehlen ist Bestandteil routinemäßiger Polizeiarbeit. Nur für die Zielfahndung des Landeskriminalamtes (LKA 231 – Personen- und Zielfahndung) ist die Ermittlung von Aufenthaltsorten ein Schwerpunkt. Die Anzahl der Mitarbeiter des LKA 231 betrifft die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden.