BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17868 21. Wahlperiode 30.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Duwe und Daniel Oetzel (FDP) vom 24.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Müllaufkommen und Müllentsorgung bei Großveranstaltungen in Hamburg Hamburg ist nicht zuletzt durch seine Großveranstaltungen eine für ihre Bewohner sehr lebenswerte und auch für auswärtige Gäste attraktive Stadt, seien es der Hafengeburtstag, die Harley Days, der Schlagermove, Sportveranstaltungen wie der Hamburg Marathon, Stadtteilfeste und der Hamburger Weihnachtsmarkt. Jedoch sorgen die dadurch verursachten Müllmengen teilweise immer wieder für Kritik. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Eine allgemeingültige Definition des Begriffs „Großveranstaltungen“ existiert nicht. Für die Beantwortung der Fragen wurden daher folgende Kriterien zugrunde gelegt: Veranstaltungen im öffentlichen Raum, die pro Tag mindestens 100 000 Besucher im Schnitt der Gesamtveranstaltung aufweisen oder Veranstaltungen, die in der Summe der Veranstaltungstage mehr als 250 000 Besucher haben. Siehe dazu auch Drs. 20/4967. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt: 1. Welche Großveranstaltungen fanden in Hamburg 2018 und bisher im laufenden Jahr 2019 statt? Behörde/ Bezirk 2018 2019 BWVI Frühlingsdom Hafengeburtstag Hamburg Sommerdom Winterdom Frühlingsdom Hafengeburtstag Hamburg BIS Haspa Marathon Hamburg Wasser World Triathlon EuroEyes Cyclassics IRONMAN Hamburg Haspa Marathon Hamburg Wasser World Triathlon IRONMAN Hamburg Altona Altonale Cruise Days Altonale Drucksache 21/17868 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Behörde/ Bezirk 2018 2019 Hamburg- Mitte Schlagermove Christopher Street Day Weihnachtsmarkt Roncalli Weihnachtsmarkt Jungfernstieg Hella Halbmarathon MS Dockville Straßenfest St. Georg Motorradgottesdienst Harley Days Schlagermove Hella Halbmarathon Straßenfest St. Georg Motorradgottesdienst Harley Days Harburg Weihnachtsmarkt Harburger Rathausplatz - 2. Wie viel Müll wurde auf diesen Großveranstaltungen in Hamburg produziert ? (Bitte nach Müllarten mit Mengen für die einzelnen Großveranstaltungen tabellarisch aufschlüsseln und jeweilige Besucherzahlen angeben .) 3. Wie viele Personalstunden und welche Entsorgungskosten sind bei der Müllentsorgung auf diesen Großveranstaltungen jeweils entstanden? Welche Kosten wurden davon in welcher Höhe jeweils den Veranstaltern in Rechnung gestellt? Für den Hamburger DOM und den HAFENGEBURTSTAG HAMBURG siehe Anlagen 1 und 2. Für die Sammlung und Entsorgung der Müllmengen sowohl für das übrige Veranstaltungsgebiet des HAFENGEBURTSTAG HAMBURG, als auch bei den sonstigen Veranstaltungen sind die jeweiligen Veranstalter zuständig. Es sind keine Auswertungen zu Müllmengen bekannt. 4. Wie hat sich die Müllmenge pro Teilnehmer in den vergangenen fünf Jahren bei den regelmäßig stattfindenden Großveranstaltungen entwickelt ? Siehe Anlagen 1 und 2 und im Übrigen Antwort zu 2 und 3. 5. Wie sieht das Entsorgungskonzept der Freien und Hansestadt Hamburg für Großveranstaltungen aus? Das Hamburgische Abfallwirtschaftsgesetz (HmbAbfG) ist auf eine Kreislaufwirtschaft (…) bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen ausgerichtet und regelt in § 2 Pflichten der öffentlichen Hand im Kontext von Vermeidung und Verwertung von Abfällen. Gemäß Absatz 3 der Vorschrift sollen die zuständigen Behörden Dritte zu einer entsprechenden Handhabung verpflichten, wenn Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden oder Sondernutzungen im öffentlichen Raum erlaubt werden. Dabei soll angeordnet werden, dass bei der Ausgabe von Speisen und Getränken pfandpflichtige/s, zur Wiederverwendung geeignete /s Verpackungen, Geschirr und Bestecke einzusetzen sind, § 2 Absatz 3 und 4 HmbAbfG. Das „Merkblatt für abfallarme Veranstaltungen im öffentlichen Bereich“ kann von den Behörden entsprechend zugrunde gelegt werden. Darüber hinaus werden aktuell zur Umsetzung der Drucksache 21/9700 „Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen in Hamburg“ Leitlinien zur Durchführung von nachhaltigen Veranstaltungen erarbeitet, die insbesondere Richtlinien zum Umwelt- und Ressourcenschutz enthalten werden (Bürgerschaftliches Ersuchen Drs. 21/13089). Auflagen zur Reinigung und Entsorgung von Abfällen sind von den Genehmigungsbehörden mit den jeweiligen Veranstaltern auf dieser Grundlage vorab festzulegen. Die von ihnen beauftragten Entsorgungs- und Reinigungsbetriebe setzen dann diese Vorgaben um. a. Wie wird die Zahl benötigter Entsorgungsmöglichkeiten und Abfalleimer vorab bestimmt, um die Menge des hinterher umherliegenden Mülls zu reduzieren? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17868 3 Veranstalter werden durch eine Auflage in der notwendigen Erlaubnis dazu verpflichtet , entsprechend ausreichende Abfallbehälter aufzustellen. b. Welche Maßnahmen und Anreize zur Müllvermeidung gibt es? Siehe Antwort zu 5. a. In einer laufenden Veranstaltung ist das Verhalten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nur bedingt zu beeinflussen. Die SRH klärt unabhängig von konkreten Veranstaltungen im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit mit großem Aufwand über das Thema Abfallvermeidung auf. Zusätzlich stehen bei vielen wiederkehrenden Veranstaltungen Teams der WasteWatcher+ an geeigneten Punkten der Anreiserouten wie beispielsweise U- und S-Bahn-Stationen mit Teams bereit, um die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die Möglichkeiten einer richtigen Abfallentsorgung aufmerksam zu machen. c. Wie werden Veranstalter und Gäste derzeit eingebunden, um Müll zu vermeiden? Siehe Antworten zu 5. und zu 5. b. d. Welche Maßnahmen zur Müllvermeidung wurden 2018 eingesetzt? Wie viel Müll wurde dadurch jeweils eingespart? Welche Maßnahmen sind für 2019 und 2020 vorgesehen? Siehe Antworten zu 5. und zu 5. b. Eine Quantifizierung der vermiedenen Müllmengen ist nicht möglich. e. Welche Entsorgungskosten übernimmt die Freie und Hansestadt Hamburg? Welche Kosten werden den Veranstaltern in Rechnung gestellt? Die Entsorgung und damit auch die Entsorgungskosten übernimmt grundsätzlich der Veranstalter. Die SRH führt nach Veranstaltungen im Rahmen ihres Regeleinsatzes eine sogenannte Umfeldreinigung durch. Aufwände und gesammelte Mengen werden dabei nicht gesondert erfasst, weil eine Abgrenzung zu den aus der regulären Aufgabe der SRH resultierenden Mengen nicht möglich ist. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. f. Gibt es Unterschiede bei der Aufteilung der Entsorgungskosten, zum Beispiel in Abhängigkeit von der Zielsetzung der Veranstaltung ? Wenn ja, welche und mit welcher Begründung? Siehe Antwort zu 5. e., im Übrigen, nein. g. Wie wird der auf Großveranstaltungen gesammelte Müll recycelt beziehungsweise verwertet? Die Mengen werden im Einklang mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz stofflich oder energetisch verwertet. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. e. Ja hr B es uc he rz ah le n M ül lm en ge in T on ne n da vo n G la s Pa pp e/ Pa pi er Le ic ht ve rp ac ku ng en K eh rg ut 20 15 F rü hl in gs do m 2. 40 0. 00 0 18 0 20 15 S om m er do m 3. 00 0. 00 0 16 4 2 13 14 9 - 20 15 W in te rd om 2. 00 0. 00 0 13 2 2 10 12 0 20 16 F rü hl in gs do m 2. 50 0. 00 0 15 5 2 13 14 0 - 20 16 S om m er do m 3. 00 0. 00 0 13 8 2 11 12 5 - 20 16 W in te rd om 2. 00 0. 00 0 13 6 2 11 12 3 - 20 17 F rü hl in gs do m 2. 50 0. 00 0 14 8 2 13 13 3 - 20 17 S om m er do m 2. 50 0. 00 0 15 4 2 13 10 1 38 20 17 W in te rd om 2. 00 0. 00 0 13 5 2 12 92 29 20 18 F rü hl in gs do m 2. 00 0. 00 0 14 8 2 13 10 7 26 20 18 S om m er do m 2. 50 0. 00 0 14 2 2 12 97 31 20 18 W in te rd om 2. 00 0. 00 0 14 3 2 12 97 32 20 19 F rü hl in gs do m 2. 50 0. 00 0 16 3 2 15 11 6 30 Fr ag e 4 M ül lm en ge p ro B es uc he r/i n kg 0, 08 0, 05 0, 07 0, 06 0, 05 0, 07 0, 06 0, 06 0, 07 0, 07 0, 06 0, 07 0, 07 Fr ag e 2 Drucksache 21/17868 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 Fr ag e 2 B es uc he rz ah le n M ül lm en ge in T on ne n in sg es am t 20 15 H AF EN G EB U R TS TA G H AM BU R G - nu r b un te M ei le 1. 00 0. 00 0 38 20 16 H AF EN G EB U R TS TA G H AM BU R G - nu r b un te M ei le 1. 60 0. 00 0 46 20 17 H AF EN G EB U R TS TA G H AM BU R G - nu r b un te M ei le 1. 00 0. 00 0 40 20 18 H AF EN G EB U R TS TA G H AM BU R G - nu r b un te M ei le 1. 30 0. 00 0 Pa us ch al be tra g, d ah er k ei ne A ng ab e zu r M ül lm en ge m ög lic h. 20 19 H AF EN G EB U R TS TA G H AM BU R G - nu r b un te M ei le 1. 10 0. 00 0 Pa us ch al be tra g, d ah er k ei ne A ng ab e zu r M ül lm en ge m ög lic h. *E in e U nt er te ilu ng in G la s, P ap pe /P ap ie r,L ei ch tv er pa ck un ge n, K eh rg ut e tc . i st n ic ht m ög lic h. Fr ag e 4 M ül lm en ge p ro B es uc he r/i n in k g 0, 03 8 0, 02 9 0, 04 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17868 5 Anlage 2 17868ska_Text 17868ska_Anlage 17868ska_Antwort_Anlage1 17868ska_Antwort_Anlage2