BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17874 21. Wahlperiode 02.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 25.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Steuerung der öffentlichen Unternehmen – Hamburger Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) Die HHVA ist mit jährlichen Umsätzen von 50 Millionen Euro und rund 200 Mitarbeitern ein öffentliches Unternehmen, deren Anteile zu 100 Prozent direkt von der HGV gehalten werden. Anders als vergleichbare öffentliche Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg veröffentlicht die HHVA seit 2014 keine Jahresabschlüsse. Dies widerspricht klar den Vorgaben zur Transparenz des Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK). Zudem unterliegt die HHVA als große Kapitalgesellschaft auch den Veröffentlichungspflichten des HGB. Diese werden laut der Bekanntmachungen im Bundesanzeiger dadurch umgangen, dass die HGV als Gesellschafterin in den letzten Jahren jeweils die Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschluss und Lagebericht der HHVA beschlossen hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) und der Hamburger Gesellschaft für Vermögens - und Beteiligungsmanagement (HGV) wie folgt: 1. Warum werden keine Jahresabschlüsse und Lageberichte der HHVA veröffentlicht? 2. Warum hat die HGV in den letzten Jahren jeweils der Befreiung der HHVA von der Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschluss und Lagebericht zugestimmt? Auf der Grundlage von § 264 (3) HGB wird im Rahmen der sogenannten Offenlegungserleichterung gehandelt, um Kosten bei der HHVA für den Jahresabschluss zu sparen. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 3. Hält es die für die HHVA sowie die für Beteiligungen zuständige Behörde für entbehrlich, dass der Jahresabschluss der HHVA veröffentlicht wird? Wenn ja, warum? Ja. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. sowie Antwort zu 4. 4. Wie bewerten der Senat und die für Beteiligungen zuständige Behörde insgesamt die Umsetzung der aus Transparenzgründen angestrebten Veröffentlichung von Jahresabschlüssen und Lageberichten öffentlicher Unternehmen? Aus welchen Gründen sind Abweichungen und Ausnahmen von der Veröffentlichung zulässig oder sinnvoll? Drucksache 21/17874 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Aufstellung der Jahresabschlüsse der öffentlichen Unternehmen erfolgt grundsätzlich gemäß den Vorgaben für große Kapitalgesellschaften. Dies gibt die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) als Gesellschafterin vor. Grundsätzlich sind Jahresabschluss und Lagebericht einer GmbH gemäß § 325 fortfolgende HGB im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. § 264 (3) HGB enthält Befreiungsvorschriften, die unter Erfüllung der aufgeführten Voraussetzungen eine Ausnahme erlauben. Diese Möglichkeit ist im Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) angelegt und widerspricht den Vorgaben nicht (vergleiche Textzahl 6.2 in Verbindung mit Textzahl 4.2.9). Weiterführende Informationen können insbesondere dem jährlichen Beteiligungsbericht sowie der vom Unternehmen veröffentlichten Entsprechenserklärung zum HCGK entnommen werden. 5. Gemäß einer aktuellen Ausschreibung plant die HHVA den Neubau ihrer Firmenzentrale. Darin heißt es, dass das zur Verfügung stehende Budget ohne Grunderwerbs- und Notarkosten 29 Millionen Euro netto beträgt. 5.1. Wer entscheidet über die Umsetzung einer baulichen Investitionsmaßnahme bei der HHVA in dieser Größenordnung? Gemäß des Gesellschaftsvertrags beziehungsweise der Geschäftsanweisung für die Geschäftsführung der HHVA beschließt der Aufsichtsrat den Wirtschaftsplan und damit grundsätzlich auch die von der Gesellschaft geplanten Investitionen. Darüber hinaus gibt es einen Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrates im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften (zustimmungsbedürftiges Geschäft). 5.2. Wer hat das genannte zur Verfügung stehende Budget beschlossen ? Die HHVA hat in Absprache mit dem Aufsichtsrat Recherchen durchgeführt und Berater eingebunden, um das Budget zu verifizieren. Vorbereitende Planungsmittel wurden mit Zustimmung des Aufsichtsrates mit dem Wirtschaftsplan 2019 eingeworben. Auf der Grundlage einer fortlaufenden Unterrichtung des Aufsichtsrats zum Projekt ist aus Zeitgründen inzwischen die Ausschreibung erfolgt. Eine abschließende Vergabeentscheidung steht unter dem Vorbehalt der entsprechenden Mittelbereitstellung im Wirtschaftsplan durch den Aufsichtsrat, die gegebenenfalls zeitnah beantragt werden wird. 5.3. Wie soll diese Investition finanziert werden? Die Investition soll mit Eigenmitteln der Gesellschaft finanziert werden.