BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17875 21. Wahlperiode 02.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 25.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Wasserspender an Hamburgs Schulen – Sind alle angemessen ausgestattet ? Schülerinnen und Schüler sollen und müssen für ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit ausreichend trinken. Sie nehmen daher von zu Hause in der Regel Getränkeflaschen mit zur Schule, damit sie ausreichend zu trinken haben. Vor allem in der warmen Jahreszeit oder nach dem Sportunterricht ist der Bedarf jedoch oftmals größer als die mitgenommene Kapazität. Auch kommt es vor, dass Schülerinnen und Schüler ihre Trinkflaschen vergessen haben. Einige Schulen haben darauf reagiert, indem sie Wasserspender installiert haben. Hier können sich die Schülerinnen und Schüler Trinkwasser entnehmen und somit ihrem Wasserbedarf gerecht werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die für Bildung zuständige Behörde stellt ihren Schülerinnen und Schülern an allen Schulen eine Trinkwasserversorgung zur Verfügung. Siehe auch Drs. 21/4866 und Drs. 21/11561. Insofern steht den Schülerinnen und Schülern an allen Hamburger Schulen kostenlos leitungsbezogenes Trinkwasser zur Verfügung. 72 Grundschulen und Grundschulabteilungen in Stadtteilschulen finanzieren bereits einen oder mehrere Wasserspender, die mit einer Trinkwasserleitung verbunden sind, aus ihrem Schulbudget. Des Weiteren werden von den Schulen fest mit einer Trinkwasserleitung verbundene Trinkbrunnen oder Wasserspender mit austauschbaren Behältern genutzt. Andere Schulen stellen den Schülerinnen und Schülern Trinkwasser in Krügen oder Karaffen zur Verfügung. Von der für Bildung zuständigen Behörde wird nicht zentral erfasst, welche Lösung die einzelne Schule zur Trinkwasserversorgung gewählt hat. Eine Schulabfrage ist aufgrund der Hamburger Ferien nicht möglich. Die für Bildung zuständige Behörde hat die von den Schulen gewählten Lösungen unter Berücksichtigung von Aspekten wie beispielsweise der Nachhaltigkeit, der Wirtschaftlichkeit sowie der Praktikabilität für die Schulen bewertet und empfiehlt die Trinkwasserversorgung durch die Installation von Wasserspendern, die mit einer Trinkwasserleitung verbunden sind. Die für Bildung zuständige Behörde plant im Zuge der Schulbaumaßnahmen diese besondere Trinkwasserversorgung allen Hamburger Grundschulen zur Verfügung zu stellen. Die weiteren Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele und welche Hamburger Schulen sind mit einem Trinkbrunnen, Wasserspender oder ähnlichem ausgestattet? (Bitte differenziert nach Schulformen inklusive Berufs- und Förderschulen ausweisen sowie unter Angabe, um welches Trinkwassersystem es sich genau handelt.) Drucksache 21/17875 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wird das Trinkwasser kostenlos angeboten? Wenn nein, an welchen Schulen wird es nicht kostenlos angeboten und warum nicht? 3. Hat der Senat eine Bewertung der unterschiedlichen Trinkwassersysteme vorgenommen? Hat er daraus eine Empfehlung für interessierte Schulen abgeleitet? 4. Haben die Systeme, die an Leitungswasser angebunden sind, Vorteile? Wenn ja, welche? Wenn nein, haben sie Nachteile gegenüber Spendern, bei denen der Wasserbehälter ausgetauscht werden muss? 5. Werden an einigen Schulen Gefäße vorgeschrieben, in denen das Wasser abgefüllt werden kann? Wenn ja, an welchen Schulen und warum? Wie hoch sind die Erstehungskosten je Schüler? 6. Welche Hamburger Schulen haben kein kostenloses Trinkwasserangebot ? (Bitte differenziert nach Schulformen inklusive Berufs- und Förderschulen ausweisen.) Siehe Vorbemerkung.