BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1788 21. Wahlperiode 09.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dirk Nockemann, Detlef Ehlebracht, Prof. Dr. Jörn Kruse, Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 01.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Billigung der Einreise von Flüchtlingen aus Ungarn durch „Einreiseerlaubnis “ durch die Bundeskanzlerin vom 04. September 2015 mit „Wissen und Billigung der Länder“ erfolgt? Dem Senat wird bekannt sein, dass ein Schreiben im Internet kursiert, dass die Innenbehörde, namentlich den persönlichen Referenten des Innensenators , Herrn Hauke Carstensen, als Verfasser ausweist. Wir fügen dieses Schreiben unserer Anfrage bei. In diesem „informiert“ die Innenbehörde, „um Irritationen und Handlungsunsicherheiten bei Polizeivollzugsbeamten zu minimieren, die auf aus Ungarn eingereiste Flüchtlinge treffen (können) und sich mit dem Legalitätsprinzip konfrontiert sehen (mögliches Vorgehen nach § 95 (1) Nr. 3 AufenthG)“. Es heißt dann, diese Flüchtlinge seien „mit dem Wissen und der Billigung der Bundesregierung und der Länder“ eingereist. Eine solche Einreise sei zwar nach dem Gesetz nicht vorgesehen, gleichwohl handele es sich um eine Einreiseerlaubnis sui generis.  Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Ist der Senat im Zuge dieser „Einreiseerlaubnis“ von der Bundesregierung konsultiert worden und hat er hierzu sein Einverständnis erklärt, sodass den Flüchtlingen die Einreise „mit Wissen und Billigung der Länder“ gestattet wurde? Die Länder sind über die Entscheidung der Bundesregierung über die Regelungen zum Zugang von Flüchtlingen über die österreichisch-deutsche Grenze in Kenntnis gesetzt worden. • ----, �·--.. , ............ i Sehr geehrte Dam1m, sehr geehrte Htmrn, um Irritationen und Handlur,gsunsichemelten Qei Polz�·t11ollzu�beamten zu rmnlmleren, die auf aus unsam eingeretste Fluchtlinge treffen (k nnen} und sieh mit dem le·gall!ölsprinzlp konfrori'llert sehen fmOglidles Verptien nach§ 9S f1J Nr. 3 ,\utenthG.), wird seitens der Innenbehörde (A '.!O) wi folgt tnformierr. �De aus Ungarn ub�, O:.t,en Ich erngereßten FJuchtlinp sH1rl mit w�sen und Sllllgung der &undelrep,un, und der Länder elngereisit. Eine solche pauschal erlill,lbte Einreise ist Jffl Ge efl zwar nicht v�n; die eriferR!Smll F\UchWf)ge verfügen autt1 ri!Ciltt dber das eigentlich erforderliche v,,urTJ, Gll!IChwohl ist die s,iwung duld! die Bundesre91erung eine Erlaubniuul g netis, die dafTa1be.standsmerkmaf derUJ1erlJubten EllvefSe-.ussdlliltBt. Dan,iberhlnaus lfo,ite,, �ich dre FIOchthnge angesichts der polllisttien An.sage Im unwrmekfbaren Ver11otsntum befinden.• P/J wird tm Auftrage der BE!hbrdenlenur,g ersuth1, diese Kemaus.s,qe an Rahmen einer adrusatenp�chten Vo�1,1ugslnfonnatton Im Hause P w steuern. Hauu camensen euro Senator Nevmottn -P- R,f�, .,., http://pi-news.net/wp/uploads/2015/09/dienstanweisung.jpg 21.09.2015 Drucksache 21/1788 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anlage vF1788ska.pdf vF1788ska_Text 1788ska_Anlage