BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17885 21. Wahlperiode 02.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 26.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Übergriffe auf Mitarbeiter und Gegenstände des ÖPNV (II) Zuletzt mit der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 7. Januar 2016 (Drs. 21/2783) hat der Senat über Übergriffe auf Mitarbeiter des ÖPNV in Hamburg sowie über Schäden an Einrichtungen des öffentlichen Nahverkehrs berichtet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit wurde der zuständigen Behörde von der Deutschen Bahn AG (DB) keine Stellungnahme zu dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage übermittelt. Sie ist dazu auch nicht verpflichtet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Verkehrsunternehmen Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), der AKN Eisenbahn GmbH (AKN) und der VHH wie folgt: 1. Wie häufig wurden Mitarbeiter des ÖPNV in Hamburg während ihres Dienstes in den Jahren 2016 bis laufend 2019 jeweils tätlich angegriffen ? (Bitte nach einzelnen Teilbereichen wie AKN, VHH, DB, PVG, HOCHBAHN und anderen sowie nach Jahren gliedern.) 2. Wie häufig wurden die Mitarbeiter hierbei verletzt und welche Art von Verletzungen lag vor? 3. Wie häufig wurden sie bedroht? 4. Auf welchen Linien (bitte unter Angabe der Richtungsfahrt) und zu welcher Tageszeit erfolgten diese Vorfälle zwischen 2016 bis laufend 2019 jeweils? 5. Wie haben sich die Zahlen im Vergleich zu den Jahren 2014/2015 entwickelt ? Bei der HOCHBAHN gab es 56 tätliche Angriffe im Jahr 2016, 51 im Jahr 2017, 86 im Jahr 2018 und 59 im Jahr 2019 bis einschließlich Juni. Im Jahr 2018 wurde der Gemeinschaftsbetrieb der Hamburger Hochbahn-Wache GmbH (HHW) von der HOCHBAHN und der Securitas GmbH ÖPV (Securitas) gegründet. Daher wird seit dem Jahr 2018 für die HHW auch die Statistik der Securitas miteinbezogen, sodass die Angaben für die Jahre 2016 und 2017 nur eingeschränkt mit den Angaben für die Jahre 2018 und 2019 vergleichbar sind. Die Verletzungsarten werden von der HOCHBAHN über die Jahre hinweg in vergleichbare Kategorien eingeteilt. Diese umfassen in der Mehrzahl der Fälle (über 50 Prozent) Prellungen/Schwellungen sowie Zerrungen/Verstauchungen, nachgelagert auch Schockwirkungen nach Verletzungen (unter 20 Prozent). Weitere Verletzungsar- Drucksache 21/17885 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ten, wie zum Beispiel Bänder- und Sehnenverletzungen, Brüche und Quetschungen sowie Schnitt-, Biss-, Platz- und Schürfwunden treten jeweils in geringerer Anzahl (unter 10 Prozent) beziehungsweise nur vereinzelt auf. Die betroffenen Linien werden in den Unfallmeldungen nicht abgefragt. Außerdem wird eine Statistik über Angriffe pro Haltestelle oder pro Linie von der HHW nicht geführt. Die erwähnten Vorfälle ereigneten sich in dem genannten Zeitraum vorwiegend in den Abend- und Nachtstunden, insbesondere in den Wochenendnächten. Im Übrigen siehe Drs. 21/2783. AKN: Jahr Tätliche Angriffe Verletzungen Bedrohungen 2016 12 4 31 2017 13 3 49 2018 15 6 56 2019 (bis 07/2019) 5 1 23 Die Mehrzahl der Verletzungen bestand aus Prellungen und Hautabschürfungen. Die meisten Vorfälle fanden im Bereich der Linie A 1 auf der Strecke Neumünster - Eidelstedt (- Hamburg Hbf) in beiden Fahrtrichtungen mehrheitlich in dem Zeitraum zwischen 18.00 Uhr und 24.00 Uhr statt. VHH: Tätliche Angriffe auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei der VHH nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Dokumentation derartiger Vorfälle erfolgt im Betriebsbericht der VHH. Eine Auswertung der Betriebsberichte aus den Jahren 2016 bis laufend 2019 ist nach Auskunft der VHH in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/2783. 6. In welchem Umfang sind 2016 bis laufend 2019 jeweils Strafanzeigen, Festnahmen und Verurteilungen aufgrund der Angriffe erfolgt? Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die räumliche Erfassung in der PKS erfolgt in ihrer kleinsten Einheit nach Ortsteilen (OT). Seit dem Jahr 2017 wird die Tatörtlichkeit „Verkehrsmittel im öffentlichen Personenverkehr (ÖPV)“ bei der Taterfassung erhoben; ob sich eine Straftat gegen eine Mitarbeiterin beziehungsweise einen Mitarbeiter des ÖPV richtete, wird in der PKS nicht erfasst. Darüber hinaus werden Statistiken im Sinne der Fragestellung bei der Polizei nicht geführt. Der Umstand, ob von Straftaten geschädigte Personen Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind oder ob eine Tat in einem Verkehrsmittel des ÖPNV stattgefunden hat, wird im Vorgangsverwaltungs - und Bearbeitungssystem „MESTA“ der Staatsanwaltschaft Hamburg nicht erfasst. Es müssten daher sämtliche Verfahren aus den Aktenzeichenjahrgängen 2016 bis laufend 2019, in denen als Delikt die in Betracht kommenden §§ 223, 224, 240 und 241 Strafgesetzbuch notiert sind, händisch ausgewertet werden. Es handelt sich hierbei pro Aktenzeichenjahrgang um Verfahren im fünfstelligen Bereich. Eine händische Auswertung dieser Akten ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/2783. 7. Wie häufig wurden Busse und Bahnen 2016 bis laufend 2019 absichtlich beschädigt? (Bitte nach unterschiedlichen Motiven wie Vandalismus, Zerstörung und anderen und Jahren unterscheiden.) 8. Wie hoch waren die jeweiligen Schäden? 9. Wie häufig konnten die Täter belangt werden und welche Summen wurden 2016 bis laufend 2019 jeweils eingenommen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17885 3 HOCHBAHN: Die von der HOCHBAHN erfassten Fälle von Farbschmierereien (Graffiti) und Vandalismus sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Es handelt sich um die gesamte Bandbreite an Schäden, beginnend bei einfachen Beschädigungen mit Filzstiften bis hin zu großflächigen Außengraffiti. Die Anzahl der Fälle bezieht sich auf Busse der HOCHBAHN, U-Bahn-Fahrzeuge, U-Bahn-Haltestellenbauwerke, Busumsteigeanlagen im Verantwortungsbereich der HOCHBAHN sowie Fahrkartenautomaten der HOCHBAHN. Die Fallzahlenstatistik ist nach Ansicht der HOCHBAHN nur bedingt aussagefähig und vermittelt zudem nur einen groben Überblick über die Größe des Schadensbildes oder dessen Entwicklung, da eine Reihe von Schäden außerhalb des Verantwortungsbereiches der HOCHBAHN nicht in die Statistik eingehen, zum Beispiel Schäden an Fahrgastunterständen, die ausschließlich von der Firma Wall GmbH beseitigt werden. Die Anzahl der Fälle wird routinemäßig jahresweise aufbereitet. Die Zahlen für den Gesamtjahreszeitraum 2019 stehen voraussichtlich ab Mitte Februar des Jahres 2020 zur Verfügung. Jahr Anzahl der Sachbeschädigungen durch Graffiti und Vandalismus 2016 circa 45 100 2017 circa 32 600 2018 circa 31 000 2019 - Die in der folgenden Tabelle dargestellte Entwicklung der Schadenshöhen bezieht sich auf Busse der HOCHBAHN, U-Bahn-Fahrzeuge, U-Bahn-Haltestellenbauwerke, Busumsteigeanlagen im Verantwortungsbereich der HOCHBAHN sowie Fahrkartenautomaten der HOCHBAHN. Die Anzahl der Fälle wird routinemäßig jahresweise aufbereitet. Die Zahlen für den Gesamtjahreszeitraum 2019 stehen voraussichtlich ab Mitte Februar des Jahres 2020 zur Verfügung. Jahr Kosten für die Beseitigung von Graffiti und Vandalismus in € 2016 circa 1 622 000 2017 circa 1 530 000 2018 circa 1 444 000 2019 - In vielen Fällen sind die Täterinnen beziehungsweise Täter nicht ermittelbar. In den Fällen, in denen Täterinnen beziehungsweise Täter festgestellt werden konnten, erstattete die HOCHBAHN Strafanzeige. Eine Statistik über die Einnahmen aus zivilrechtlichen Ansprüchen aufgrund von Graffiti- beziehungsweise Vandalismusschäden wird von der HOCHBAHN nicht geführt. AKN: Jahr Anzahl der Sachbeschädigungen durch Graffiti 2016 5 2017 10 2018 2 2019 (bis 07/2019) 0 Die Schadenshöhe zur Beseitigung von Graffiti beläuft sich pro Vorfall auf circa 450 Euro. Jahr Anzahl der Sachbeschädigungen durch Vandalismus 2016 bis 2019 0 Die Täterinnen beziehungsweise Täter konnten in keinem der vorgenannten Fälle ermittelt werden. VHH: Vandalismusschäden werden bei der VHH nicht statistisch erfasst. Drucksache 21/17885 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 In den Jahren 2016 bis 2018 wurden im Durchschnitt 22 Fälle vorsätzlicher Beschädigungen registriert. Hierbei wurden lediglich die Vorfälle erfasst, bei denen die begründete Aussicht bestand, einen Regressanspruch geltend machen zu können. Kleinreparaturen , Reinigungen et cetera werden bei der VHH systemisch nicht erfasst. Den tatsächlichen Aufwand zur Behebung dieser Schäden kann seitens der VHH nur geschätzt werden, sodass die VHH von der Nennung konkreter Zahlen absieht. Die VHH geht jedoch davon aus, dass ein höherer fünfstelliger Betrag anzusetzen ist. Soweit die Täterinnen beziehungsweise Täter ermittelt werden konnten, wurden diese zur Verantwortung gezogen. Die Durchsetzung der Regressansprüche verläuft nach Auskunft der VHH jedoch in der Regel erfolglos, da die Täterinnen beziehungsweise Täter nicht zahlungsfähig sind. In lediglich einem Fall ist eine Ratenzahlung mit der/ dem Regresspflichtigen vereinbart worden.