BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17886 21. Wahlperiode 02.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 26.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Ahndung von Ordnungswidrigkeiten von Radfahrern in Hamburg (II) Zuletzt durch meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 7. Juli 2015 (Drs. 21/1004) habe ich den Senat zu einem Schwerpunkteinsatz der Fahrradstaffel der Polizei Hamburg zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten von Radfahrern befragt. Fraglich ist, wie in der Zwischenzeit ähnliche Aktionen erfolgt sind und wie auch künftig Ordnungswidrigkeiten von Radfahrern verhindert und geahndet werden sollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Einsätze mit ähnlichem Schwerpunkt wie die Aktion der Fahrradstaffel der Hamburger Polizei im Juni 2015 sind seitdem mit welcher Intention und wo in Hamburg erfolgt? 2. Welche und wie viele weitere Aktionen sind künftig vorgesehen? Als Großkontrollen gelten Maßnahmen mit einem Einsatz von mindestens 22 Mitarbeitern und einer Kontrollzeit von sechs Stunden oder mehr. Als Schwerpunkteinsätze gelten Maßnahmen mit einem Einsatz von mindestens sieben Mitarbeitern und einer Kontrollzeit von sechs Stunden oder mehr. Bei Großkontrollen und Schwerpunkteinsätzen werden Kontrollstellen an mindestens drei verschiedenen Orten eingerichtet. Durch die Fahrradstaffel werden Einsätze im Rahmen des täglichen Dienstes durchgeführt . Darüber hinaus siehe Drs. 21/1004. Schwerpunkteinsätze und Großkontrollen der Fahrradstaffel mit Kräften anderer Dienststellen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Einsätze werden hamburgweit an verschiedenen Orten durchgeführt . Eine statistisch auswertbare Erfassung erfolgt dabei nicht. Datum Art der Kontrolle 09.07.2015 Großkontrolle 19.08.2015 Großkontrolle 09.09.2015 Schwerpunkteinsatz 10.09.2015 Schwerpunkteinsatz 29.09.2015 Großkontrolle 12.10.2015 Schwerpunkteinsatz 25.01.2016 Schwerpunkteinsatz 22.02.2016 Schwerpunkteinsatz 21.03.2016 Schwerpunkteinsatz 26.04.2016 Großkontrolle 24.05.2016 Großkontrolle 27.06.2016 Großkontrolle 20.07.2016 Schwerpunkteinsatz 25.07.2016 Schwerpunkteinsatz Drucksache 21/17886 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Datum Art der Kontrolle 30.08.2016 Schwerpunkteinsatz 28.09.2016 Schwerpunkteinsatz 25.10.2016 Schwerpunkteinsatz 30.11.2016 Schwerpunkteinsatz 30.01.2017 Schwerpunkteinsatz 13.02.2017 Schwerpunkteinsatz 20.03.2017 Schwerpunkteinsatz 05.04.2017 Schwerpunkteinsatz 31.05.2017 Schwerpunkteinsatz 30.08.2017 Schwerpunkteinsatz 04.09.2017 Schwerpunkteinsatz 11.10.2017 Schwerpunkteinsatz 16.01.2018 Schwerpunkteinsatz 15.02.2018 Schwerpunkteinsatz 15.03.2018 Schwerpunkteinsatz 26.04.2018 Großkontrolle 06.06.2018 Großkontrolle 17.07.2018 Großkontrolle 30.08.2018 Großkontrolle 24.09.2018 Großkontrolle 23.10.2018 Großkontrolle 12.11.2018 Großkontrolle 14.01.2019 Großkontrolle 18.02.2019 Großkontrolle 25.03.2019 Schwerpunkteinsatz 18.04.2019 Großkontrolle 15.05.2019 Großkontrolle 25.06.2019 Großkontrolle 29.07.2019 Großkontrolle Zur Ermittlung der Einsatzorte (Kontrollstellen) der Schwerpunkteinsätze und Großkontrollen müssten die Einsatzunterlagen der vergangenen Jahre händisch ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Verfolgung von Straftaten ist ständige Aufgabe des Polizeivollzuges. Dabei wird die erfolgreiche Arbeit der Fahrradstaffel auch in Zukunft unverändert fortgesetzt. Im Übrigen siehe Drs. 21/1004. 3. Wie viele Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (welche Delikte) wurden durch Radfahrer in den Jahren 2015 bis 2019 jeweils jährlich durch Radfahrer begangen und geahndet? Jahr Ordnungswidrigkeiten Straftaten 2015 5 847 Verkehrsstraftaten werden bei der Polizei in Hinblick auf die Verkehrsbeteiligung des Beschuldigten statistisch nicht erfasst. Für eine Beantwortung der Frage wäre daher die händische Auswertung von über 37 000 Strafanzeigen erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2016 6 283 2017 3 720 2018 6 392 2019 (Stand: 30.06.2019) 2 938 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17886 3 4. Wurden daraufhin Radfahrer ins Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen oder sogar aus dem Verkehr gezogen? Wenn ja, wie viele? Jahr Eintragungspflichtig im Fahreignungsregister (FAER) Fahrerlaubnisentzüge 2015 2 634 Bei Maßnahmen im Fahrerlaubnisbereich unterscheidet der Landesbetrieb Verkehr nicht nach Fahrzeugarten . Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung ist daher nicht möglich. Darüber hinaus siehe Drs. 21/1004. 2016 2 377 2017 1 556 2018 2 446 2019 (Stand: 30.06.2019) 1 206 Eine Eintragung im FAER oder ein Fahrerlaubnisentzug kann im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Entscheidung entfallen. Inwieweit alle Verstöße nach Abschluss des Bußgeldverfahrens zu einer Eintragung in das Fahreignungsregister oder zu fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen geführt haben, ließe sich daher nur durch die händische Auswertung mehrerer Tausend Einzelfälle ermitteln, soweit sie aufgrund der Speicherfristen noch nachvollzogen werden können. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Wie ist die Entwicklung der Zahlen zu den Fragen 3. und 4. zu erklären? Die Zahlen sind über die Jahre relativ konstant. Lediglich im Jahr 2017 ist ein Rückgang der Zahlen zu verzeichnen. Dies lässt sich mit der hohen Personalbindung im Rahmen der Vorbereitungen zum G20-Gipfel erklären. 6. Wie viele Mitarbeiter sind den Fahrradstaffeln der Hamburger Polizei an welchen Kommissariaten zugeordnet? Die Fahrradstaffel ist organisatorisch der Verkehrsdirektion zugeordnet. Darüber hinaus siehe Drs. 21/17537. 7. Welche Wertigkeit haben diese Stellen? Die Stellen haben die Wertigkeit A 7 - A 11. 8. Wie haben sich die Zahlen zu den Fragen 6. und 7. seit 2010 jährlich entwickelt? Die Wertigkeit der Stellen ist unverändert, siehe Antwort zu 7. Die Stellen- und Personalsituation stellte sich am 1. Januar 2010 wie folgt dar: Stellen frei VPK* Mitarbeiter 5,00 0,00 5,00 5 * VPK = verfügbare Personalkapazität Zu den Jahren 2011 bis 2019 siehe Drs. 21/10603 und Drs. 21/17537.