BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17892 21. Wahlperiode 06.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 29.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Auswirkungen des geplanten Mikroplastikverbotes auf Sportplätzen Um den Einsatz von Mikroplastik drastisch zu senken, plant die Europäische Kommission laut Medienberichten ein Mikroplastikverbot. Eine entsprechende Initiative würde auch diverse Sportplätze betreffen, auf welchen Mikroplastik , in Form von Kunststoffgranulat, zum Einsatz kommt. Durch ein Verbot von Mikroplastik wären deutschlandweit rund 6 000 Sportplätze betroffen, Umrüstungen würden erforderlich. Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Hamburger Sportbundes e. V. (HSB). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die aktuelle Initiative der Europäischen Kommission auf Basis des Gutachtens der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), wonach der Einsatz von Mikroplastik drastisch gesenkt werden soll? Die Initiative der Europäischen Kommission zur Absenkung der Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt wird begrüßt. Im Rahmen der Umsetzung sollten jedoch angemessene Übergangsfristen gewährt werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/17846. 2. Zu welchem Zeitpunkt hat sich die Europäische Kommission erstmals mit Ihrem geplanten Vorhaben an die Mitgliedsstaaten und an die deutschen Länder gewandt? 3. Auf welchen Sportplätzen wird Mikroplastik in Form von Kunststoffgranulat eingesetzt? (Bitte tabellarisch darstellen und nach öffentlich/privater Liegenschaft und öffentlicher/privater Trägerschaft differenzieren.) Siehe Drs. 21/17846. 4. Plant die Freie und Hansestadt Hamburg die Umrüstung der unter 2. aufgeführten betroffenen Sportplätze? Wenn ja, wann und wie soll dies geschehen? Wenn nein, warum nicht? Soweit es sich um staatliche Sportplätze handelt, erfolgt der Austausch der Verfüllung bereits seit Jahren im Rahmen regelmäßiger Instandhaltungsarbeiten. 5. Ist der Bau von weiteren Sportstätten bewilligt, die Mikroplastik in Form von Kunststoffgranulat verwenden? Nein. Im Übrigen siehe Drs. 21/17846. Drucksache 21/17892 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Wurde Kunststoffgranulat auch in anderen Sportstätten (wie beispielsweise Sporthallen, Leistungssportzentren et cetera) verwendet, welche nicht Sportfreianlagen im Sinne des 7. Hamburger Sportberichtes1 sind? Ja, in verdichteter gebundener Form bei zum Beispiel Fallschutzböden, Kleinspielfeldern und Tartanbahnen. 7. Beabsichtigt der Senat künftig zu erfassen, welche Sportstätten privater Trägerschaft Mikroplastik verwenden? Wenn ja, wann und in welchem Umfang ist dies beabsichtigt? Wenn nein, warum nicht? Nein, da sich dieses Problem umfänglich in Hamburg nicht stellt. Im Übrigen siehe Drs. 21/17846. 1 https://www.hamburg.de/contentblob/12585926/e1385d1e0d47750224920ad2082f4200/ data/hamburger-sportbericht-2019-download.pdf.