BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17895 21. Wahlperiode 06.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 29.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Leer stehende Flüchtlingsunterkunft in der Stargarder Straße 62 im Stadtteil Hamburg-Rahlstedt In der Stargarder Straße Nummer 62 befindet sich eine Flüchtlingsunterkunft. Diese besteht aus drei Holzhäusern und steht nunmehr seit Monaten leer. Es ist dennoch damit zu rechnen, dass der Freien und Hansestadt hierdurch nicht unerhebliche Kosten entstehen, obwohl die Gebäude ungenutzt sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die drei Gebäude wurden im Jahr 2015 vom Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) zu Kosten in Höhe von 1 860 622 Euro errichtet. Eigentümerin des Grundstücks und der Gebäude ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Das Grundstück wurde dem LEB im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung vom Bezirksamt Wandsbek unentgeltlich , bis maximal zum 01.04.2035, überlassen. Das Objekt wurde vom LEB als Erstversorgungseinrichtung mit 48 Plätzen für unbegleitete minderjährige Ausländer am 04.12.2015 in Betrieb genommen. Aufgrund des rückläufigen Bedarfs an Erstversorgungsplätzen erfolgte seit 2016 ein schrittweiser Ab- und Umbau des vorgehaltenen Angebotes. Zum Zeitpunkt der Schließungsentscheidung im April 2019 standen noch 26 Plätze „Jugendwohnen für junge Flüchtlinge “ zur Verfügung. Die Einrichtung ist seit dem 30.06.2019 außer Betrieb. Das zuletzt in der Flüchtlingsunterkunft Stargarder Straße 62 tätige Personal wurde innerhalb des LEB in anderen Angeboten eingesetzt. Die Leerstandskosten betragen für einen Monat rund 8 350 Euro. Dies ist auch der Betrag, der seit Betriebsaufgabe am 30.06.2019 bis zum 30.07.2019 entstanden ist. Es ist nicht beabsichtigt die Liegenschaft bis zum Vertragsende 2035 ungenutzt zu lassen. Optionen zur Anschlussnutzung werden aktuell geprüft. Diese Prüfungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Für den hypothetischen Fall eines Leerstandes bis 31.03.2035 würden Leerstandskosten in Höhe von rund 1 744 Tausend Euro anfallen. Im Übrigen siehe Drs. 21/17826. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann wurden die Gebäude Stargarder Straße Nummer 62 als Flüchtlingsunterkunft erbaut und angemietet/gepachtet? 2. Wer hat die Gebäude zu welchen Kosten errichten lassen und ist Eigentümer ? 3. Für welchen Zeitraum gelten die Miet-/Pachtverträge? 4. Wann wurde die dortige Flüchtlingsunterkunft in Betrieb genommen? Drucksache 21/17895 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie viele Plätze sind in der dortigen Flüchtlingsunterkunft vorhanden (gewesen)? 6. Wer betreibt die Flüchtlingsunterkunft mit wie viel Personal mit welchen Stellen beziehungsweise Planstellen? 7. Seit wann steht die Flüchtlingsunterkunft leer beziehungsweise wird nicht mehr genutzt? 8. Was passiert seitdem mit der Flüchtlingsunterkunft, dem Personal und dem Betreiber? Siehe Vorbemerkung. 9. Wird die leer stehende Liegenschaft bewacht? Wenn ja, von wem? Wenn nein, warum nicht? 10. Warum wird in diesem Zusammenhang die Zufahrt zur Liegenschaft nicht verschlossen gehalten? 11. Welche Vandalismusschäden sind bisher bekannt? Die Liegenschaft wird nicht bewacht, aber regelmäßig durch einen betriebseigenen Hausmeister kontrolliert. Es gibt bislang keine Hinweise, dass dies erforderlich wäre. Im Übrigen sind keine Vandalismusschäden bekannt. 12. Welche Kosten sind der Freien und Hansestadt Hamburg seit dem Leerstand entstanden und werden bis zum Ende des Miet-/Pachtvertrages insgesamt entstehen? 13. Wofür sollen die Gebäude der Flüchtlingsunterkunft künftig ab wann genutzt werden? Siehe Vorbemerkung. 14. Welche weiteren Flüchtlingsunterkünfte stehen im Stadtteil Hamburg- Rahlstedt seit wann und mit vielen Plätzen leer beziehungsweise sind ungenutzt? Bitte genaue Auflistung der Örtlichkeit. Der LEB verfügt über keine weiteren Einrichtungen für Geflüchtete in Rahlstedt. Eine Reservehalle des Ankunftszentrums (rund 380 mögliche Plätze) wird derzeit vom Kundenzentrum Meiendorf genutzt. Darüber hinaus werden die Reservestandorte der Erstaufnahme vorgehalten für den Fall eines erneuten Anstiegs der Zugangszahlen. Zu den Reservestandorten siehe im Übrigen Drs. 21/9373, Drs. 21/17099 und https://www.hamburg.de/zkf-lagebild/.