BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17897 21. Wahlperiode 06.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 29.07.19 und Antwort des Senats Betr.: A7-Deckel – Wann wird die Lärmschutzwand am Schleswiger Damm weitergebaut? Im Zuge des Ausbaus der A 7 werden nach Abschluss der Bauarbeiten insgesamt 3 753 Meter der Autobahn mit drei Deckeln versehen sein. Dieses vom CDU-geführten Senat initiierte Großprojekt wird nicht nur neue Flächen erschließen und Stadtteile wieder zusammenwachsen lassen, sondern auch erheblich zum Lärmschutz beitragen. An den Auf- und Abfahrten zur A 7, welche nicht überdeckelt sind, sollen Lärmschutzwände gebaut werden, um die Anwohner vor dem erhöhten Lärmpegel der ausgebauten Autobahn zu schützen. Der kürzeste der drei Deckel ist in Hamburg-Schnelsen. Der Baubeginn des 560 Meter langen Deckels war im Jahr 2014. Im März 2018 war der Ausbau der Richtungsfahrbahn Süd zwischen den Anschlussstellen Schnelsen-Nord und dem Autobahndreieck Hamburg-Nordwest schließlich fertiggestellt. Die Weströhre wurde am 23. Juni 2018 in Betrieb genommen. Planmäßige soll der Osttunnel bis Ende 2019 fertiggestellt werden. Die zusätzlichen Lärmschutzwände werden individuell an die Lage angepasst und unterscheiden sich deshalb in ihrer Ausfertigung, um einen bestmöglichen Lärmschutz sicherzustellen. Aus verschiedenen Quellen hört man nun, dass für die Lärmschutzwand am Schleswiger Damm nur noch die Hälfte der ursprünglich angekündigten Länge vorgesehen ist, da nur ein Teil vom Bund finanziert werden soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Zu welchen Anteilen werden der A7-Deckel sowie die angehörige Lärmschutzwand im Stadtteil Schnelsen mit der Länge von 560 m durch Bundesmittel und Landesmittel finanziert? a. Welches Budget ist für die Errichtung vorgesehen? b. Hat sich der finanzielle Anteil des Bundes im Laufe der Zeit geändert ? Wenn ja, inwiefern und warum? Der Bauabschnitt Schnelsen ist Teil des länderübergreifenden Öffentlich-Private- Partnerschaft-Projekts (ÖPP-Projekt) der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und dem Land Schleswig-Holstein. Die Gesamtbaukosten für den Bauabschnitt Schnelsen inklusive des Schnelsentunnels und den weiteren Lärmschutzmaßnahmen liegen im Kostenrahmen. Davon trägt der Bund 178 Millionen Euro und der Anteil der Freien und Hansestadt Hamburg liegt bei 43 Millionen Euro. Drucksache 21/17897 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie lang wird die Lärmschutzwand am Schleswiger Damm letztendlich sein? Gab es hier Änderungen zur ursprünglichen Planung? 3. Welche Höhe soll die letztendliche Lärmschutzwand am Schleswiger Damm haben? Gab es hier Änderungen zur ursprünglichen Planung? Im Rahmen des 6-/8-streifigen Ausbaus der BAB A 7 wird unter anderem an der Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen eine Lärmschutzwand errichtet. Diese endet im Schleswiger Damm, etwa auf Höhe „Am Hasenkamp“, hat eine Länge von 276 m, beginnt an der Rampe 2.2 mit einer Höhe von 7 m und endet mit einer Höhe von 4 m am Schleswiger Damm. Die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau der A 7 wurden vom ÖPP-Auftragnehmer durchgeführt und sind im Bereich Schleswiger Damm bereits abgeschlossen. Die Lärmschutzwand am Schleswiger Damm, die im Zuge des A7-Ausbaus errichtet wurde, wird im Rahmen eines freiwilligen Lärmsanierungsprogramms in der Zuständigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg verlängert. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) ist für die Planung und Umsetzung der weiterführenden Lärmschutzwand mit einer Länge von circa 235 m und einer Höhe von ebenfalls 4 m zuständig. Die Ausführung orientiert sich weitestgehend am neuen Bestand. 4. Wann ist die Fertigstellung der Lärmschutzwand am Schleswiger Damm vorgesehen? Gibt es einen genauen Zeitplan? Die weiterführende Lärmschutzwand befindet sich derzeit in der Planaufstellung. Ein konkreter Zeitplan für die Bauausführung wird durch den LSBG im Rahmen der weiteren Planung ausgearbeitet. 5. Welche Art Lärmschutzwand soll am Schleswiger Damm erbaut werden (zum Beispiel einkragende oder freistehende Lärmschutzwand)? Der weiterführende Lärmschutz wird als einfache Lärmschutzwand ohne Einkragung in Anlehnung an die bereits errichtete Lärmschutzwand hergestellt. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. und 3. 6. Gibt es Ausschreibungen bezüglich der Lärmschutzwand am Schleswiger Damm? Für die weiterführende Lärmschutzwand gibt es noch keine Ausschreibung. 7. Die Baupläne der Lärmschutzwände sind aus dem Jahr 2014 (siehe https://www.hamburg.de/contentblob/4395312/e4b34adae1dbf1c1bf1ca8 a786941034/data/14-10-laermschutz-schnelsen-lageplan-3.pdf). Inwiefern stimmt dieser Bauplan mit der derzeitigen Planung überein und welche Veränderungen haben sich bezüglich Höhe, Größe, Lage et cetera der Lärmschutzwände am Schleswiger Damm ergeben? Die im Internet dargestellte grafische Aufarbeitung der Lärmschutzwände stellt keinen maßstabsgetreuen Bauplan dar. In dieser grafischen Darstellung werden die planfestgestellten Lärmschutzmaßnahmen mit Höhe und Länge ausgewiesen und finden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Anwendung. 8. In der 22./23. Kalenderwoche wurden zwei Wände des bereits gebauten Teils der Lärmschutzwand am Ende des Schleswiger Damm wieder komplett demontiert. Warum? Im Anschluss an die 4 m hohe planfestgestellte Lärmschutzwand entlang des Schleswiger Damms wurden zwei auslaufende Elemente (auf einer Länge von 8 m bis zu einer Höhe von 2,80 m) errichtet. Diese wurden zurückgebaut, da der Anschluss der weiterführenden Lärmschutzwand an die Bestandswand im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms in Höhe der vorhandenen 4 m erfolgen soll.