BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/179 21. Wahlperiode 10.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels (FDP) vom 02.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Streichung von Vorschulklassen zum Schuljahr 2015/2016 Die Schulbehörde hat sich am 24.03.2015 zur Organisation der neuen ersten Klassen und Vorschulen geäußert. Demnach werden zum Schuljahr 2015/ 2016 8.350 Kinder in insgesamt 403 Vorschulklassen aufgenommen. Dies sind 300 Kinder und fünf geplante Klassen mehr als im Vorjahr. Die angestiegene Zahl der Anmeldungen von Kindern in den Vorschulklassen an den Grundschulen ist ein Anzeichen dafür, dass immer mehr Eltern das Vorschuljahr einem letzten Kitajahr vorziehen. Daher ist es wenig nachvollziehbar, weshalb an einigen Grundschulen trotz entsprechender Anmeldungen Vorschulklassen gestrichen werden. So darf beispielsweise an der Schule Iserbrook, die seit vielen Jahren zwei Vorschulklassen mit jeweils circa 18 Kindern hat, auf Weisung der BSB für das kommende Schuljahr nur eine Vorschulklasse mit 24 Kindern eingerichtet werden , obwohl 36 Anmeldungen vorliegen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Aus welchen Gründen wird der Schule Iserbrook untersagt, zum Schuljahr 2015/2016 wie bisher zwei Vorschulklassen einzurichten? 2. An welchen anderen Grundschulen werden zum Schuljahr 2015/2016 Vorschulklassen gestrichen? Bitte jeweils unter Angabe der Gründe. 3. An welchen Grundschulen werden die fünf zusätzlichen Vorschulklassen zum Schuljahr 2015/2016 eingerichtet? Die Einrichtung von Vorschulklassen steht nach § 14 Absatz 2 Hamburgisches Schulgesetz unter dem Vorbehalt, dass dafür örtlich die räumlichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen gegeben sind. Im Übrigen ist der Prozess der Platzzusage und -annahme für das Schuljahr 2015/2016 noch nicht abgeschlossen, siehe auch Drs. 20/11503 und 21/142.