BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17914 21. Wahlperiode 06.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 30.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Erste Dieselnachrüstungen für Pkws genehmigt – Welche Folgen hat das für Hamburg? Nach langem Warten können die ersten betroffenen Besitzer von Diesel- Pkws mit der Abgasnorm Euro 5 ihre Autos nachrüsten, um so zumindest aktuelle Fahrverbote in Deutschland zu vermeiden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilte nach monatelangen Verzögerungen die erste Allgemeine Betriebserlaubnis zur Dieselnachrüstung. Zunächst sollen Modelle des Herstellers Volvo betroffen sein. Modelle der Hersteller Daimler und BMW sollen in den nächsten Tagen folgen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Diesel-Pkws sind in Hamburg zugelassen? 2. Wie verteilen sich diese Diesel-Pkws auf die einzelnen Abgasnorm- Klassen (Euronorm-Klassen)? Abgasnorm Anzahl der Fahrzeuge Stichtag: 01.07.2019 Euro 1 877 Euro 2 2 527 Euro 3 18 636 Euro 4 43 093 Euro 5a 28 284 Euro 5b 41 708 Euro 6 294 Euro 6a 174 Euro 6b 74 090 Euro 6c 11 546 Euro 6d 197 Euro 6d-TEMP 18 766 Euro 6d-TEMP-EVAP 6 339 Euro 6d-ISC 59 Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC 1 375 Sonst. (z.B. Oldtimer ohne Abgasnorm) 636 Gesamt 248 601 3. Wie verteilen sich die Fahrzeuge aus Frage 1. auf die einzelnen Hersteller ? 4. Wie verteilen sich die Fahrzeuge der unterschiedlichen Hersteller auf die einzelnen Abgasnorm-Klassen (Euronorm-Klassen)? Drucksache 21/17914 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Statistiken im Sinne der Fragestellungen werden beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) nicht geführt. Für die Beantwortung müssten sämtliche Datensätze der in Frage kommenden Kraftfahrzeuge händisch ausgewertet und verifiziert werden. Die Auswertung und Verifizierung von 248 601 Datensätzen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Wie haben sich die Werte aus den Fragen 1. – 4. im Verhältnis zu den entsprechenden Werten vor einem Jahr verändert? Abgasnorm Veränderungen vom 01.07.2018 bis 01.07.2019 Euro 1 -143 Euro 2 -521 Euro 3 -3 714 Euro 4 -5 597 Euro 5a -2 391 Euro 5b -4 705 Euro 6 +56 Euro 6a -7 Euro 6b -18 887 Euro 6c +4 233 Euro 6d +197 Euro 6d-TEMP +18 154 Euro 6d-TEMP-EVAP +5 986 Euro 6d-ISC +59 Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC +1 375 Sonst. (z.B. Oldtimer ohne Abgasnorm) +41 Gesamt -5 864 6. Wie viele Fahrzeuge sind von der Erteilung Allgemeiner Betriebserlaubnisse des KBA für Dieselnachrüstsätze für Pkws bisher in Hamburg betroffen? Wie viele Pkws dürften nachgerüstet werden? Statistiken im Sinne der Fragestellung werden beim LBV nicht geführt. Für die Beantwortung ist auf Grundlage des vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlichten Beschreibungsbogens1 für das zugelassene NOx Minderungssystem eine aufwendige händische Auswertung erforderlich, die in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. 7. Werden die betroffenen Fahrzeughalter durch die Stadt Hamburg informiert ? Wenn ja, in welcher Form und bis wann geschieht dies? Wenn nein, warum erfolgt keine Information? Eine Information der betroffenen Fahrzeughalter ist nicht geplant. Bei der Nachrüstung eines entsprechenden Fahrzeuges handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme des Fahrzeughalters. Es besteht keine Verpflichtung seinen PKW mit einem NOx Minderungssystem auszustatten. Insofern stellt das KBA den Zulassungsstellen auch keine entsprechenden Halterdaten oder mit Bund und Ländern abgestimmte Verfahrenshinweise zur Verfügung. 8. Sind die so nachgerüsteten Fahrzeuge von den Durchfahrtbeschränkungen für Pkws in Hamburg befreit? Wenn ja, wie ist diese Befreiung juristisch geregelt? Wenn nein, warum nicht? 1 https://www.kba.de/DE/Typgenehmigung/Typgenehmigungen/Typgenehmigungserteilung/ ABE_NOX/ABE_NOx_Pkw/Verwendungsereich_dpt_scr_0001_v0001_pdf.pdf;jsessionid= D3BA2E86F0B27A95869AF3363C5094E3.live11294?__blob=publicationFile&v=2. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17914 3 Ja. Gemäß § 47 Absatz 4 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind Kraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5, sofern diese im praktischen Fahrbetrieb in entsprechender Anwendung des Artikels 2 Nummer 41 in Verbindung mit Anhang III a der Verordnung (EG) Nummer 692/2008 der Kommission vom 18. Juli 2008 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nummer 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. L 199 vom 28.7.2008, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2017/1221 (ABl. L 174 vom 7.7.2017, S. 3) geändert worden ist, weniger als 270 Milligramm Stickstoffoxide pro Kilometer ausstoßen, von Verkehrsverboten ausgenommen. Zum Nachweis dieser Anforderung muss das Nachrüstsystem über eine Allgemeine Betriebserlaubnis „NOxMS-Pkw“ des KBA verfügen. Der Halter erhält von der einbauenden Werkstatt eine formgerechte Abnahmebestätigung zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde und dortigem Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I nebst Hinterlegung im Zentralen Fahrzeugregister. 9. Unterstützt die Stadt Hamburg die Umrüstungen von Diesel-Pkws? Falls nein, warum nicht? Falls ja, welche Fördermittel vergibt die Stadt dabei insgesamt und im Einzelfall, wie ist das Förderverfahren geregelt und in welchen weiteren Formen unterstützt Hamburg die Umrüstung betroffener Diesel-Pkws? Nein, eine Bereitstellung von Fördermitteln aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg ist nicht vorgesehen. Im Übrigen erwartet die Bundesregierung – wie im „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ aus Oktober 2018 dargestellt – eine Übernahme der anfallenden Kosten einschließlich des Einbaus durch den jeweiligen Automobilhersteller. Die Bundesregierung befindet sich hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern, um das weitere Verfahren festzulegen. 10. Wie viele der sich im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg und ihr zuzurechnender Vermögenswerte befindenden Fahrzeuge sind aufgrund dieser ersten Nachrüstmöglichkeiten theoretisch nachrüstbar? Insgesamt befinden sich zwei Fahrzeuge im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg , die aufgrund ihrer Merkmale mit einem NOx Minderungssystem nachgerüstet werden können, für das das KBA eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt hat. 11. Wie viele dieser Fahrzeuge wird Hamburg tatsächlich nachrüsten? 12. Wann wird mit der Nachrüstung begonnen und wann wird diese abgeschlossen sein? Für beide Fahrzeuge ist hinsichtlich der Nachrüstung mit einem NOx Minderungssystem noch keine abschließende wirtschaftliche Betrachtung erfolgt. Somit kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Prognose hinsichtlich der Umsetzung einer Nachrüstung abgegeben werden. Darüber hinaus soll in die Entscheidung über die Nachrüstung auch das Ergebnis der oben beschriebenen Bemühungen des Bundes zur Übernahme der anfallenden Kosten durch die Automobilhersteller einfließen. 13. In welcher Höhe hat Hamburg finanzielle Mittel für diese Nachrüstungen zurückgestellt? Bitte bei den einzelnen Fragen jeweils Stichtage angeben . Für den beschriebenen Zweck wurden keine Rückstellungen gebildet.