BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17936 21. Wahlperiode 09.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Thilo Kleibauer und Jörg Hamann (CDU) vom 01.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer – Wie ernst nimmt der Senat die Empfehlungen der Baulandkommission? Vor einem Monat hat die sogenannte Baulandkommission ihre umfangreichen Empfehlungen vorgelegt, um bezahlbaren Wohnungsbau in Deutschland zu fördern. Mit der Stadtentwicklungssenatorin als stellvertretende Vorsitzende war die Freie und Hansestadt Hamburg in dieser Kommission maßgeblich vertreten. Im Bereich der steuerrechtlichen Vorschläge empfiehlt die Baulandkommission unter anderem, eine Senkung der Grunderwerbsteuersätze zu prüfen. Zudem spricht sich die Baulandkommission für die Einführung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer aus, insbesondere beim erstmaligen Erwerb von Wohneigentum. Beide Punkte hat die rot-grüne Koalition in Hamburg bislang stets abgelehnt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Prüft oder erwägt der Senat eine Senkung des Grunderwerbsteuersatzes ? Wenn ja, welche Stellen sind damit befasst und bis wann soll ein Ergebnis der Prüfung vorliegen? Wenn nein, warum nicht? 2. Unterstützt der Senat auf Bundesebene die Schaffung von Rahmenbedingungen zur Einführung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer für den erstmaligen Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Der Senat hat mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden Hamburgs über Wohnungsneubau die Vereinbarung für das Bündnis für das Wohnen geschlossen, in dem sich der Senat unter anderem verpflichtet, während der Laufzeit des Bündnisses die anerkannte Kontinuität und Stabilität in der Erhebung der Grunderwerbsteuer zu wahren und wird daher den Steuersatz während der Laufzeit des Bündnisses nicht erhöhen . Eine Senkung war ebenfalls nicht vereinbart. An diesen Maßgaben hält der Senat ausdrücklich fest. Der bundesgesetzliche Steuersatz von vormals 2 Prozent wurde durch das Jahressteuergesetz 1997 auf 3,5 Prozent erhöht. Im Zuge der Föderalismusreform durch die Grundgesetzänderung vom 28.08.2006 haben die Länder die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer erhalten. Dies bezieht sich jedoch nur auf einen höheren Steuersatz als dem bundesgesetzlich geregelten. Während die Drucksache 21/17936 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mehrheit der Länder den Grunderwerbsteuersatz teilweise sogar mehrfach erhöht hat und dieser in der Spitze bereits bei 6,5 Prozent liegt, wurde der Grunderwerbsteuersatz in Hamburg lediglich einmal zum 1. Januar 2009 um 1 Prozent auf 4,5 Prozent angehoben und seitdem – auch als Maßnahme zur Förderung des Wohnungsbaus – konstant gehalten. Mit einer auch im Kontext der Baulandkommission angeregten Einführung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer hat sich der Senat noch nicht befasst.