BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17942 21. Wahlperiode 09.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 01.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Sicherung der Nahversorgung im NVZ Rahlstedter Höhe und Bedarf an Kindertagesstätten im Wohngebiet der Rahlstedter Höhe Der Bebauungsplan Rahlstedt 114-Farmsen-Berne 32 dient der Erfüllung des Wohnungsbauprogramms des Senats. Im Herbst 1993 wurde die in Rahlstedt zwischen der Scharbeutzer Straße und der Timmendorfer Straße gelegene Boehn-Kaserne von der Bundeswehr geräumt. Dadurch wurde die Konversion der etwa 27 ha großen Fläche von militärischer Nutzung in zivile Wohnnutzung möglich. Nahversorgung: Für die Nahversorgung des Neubaugebietes wurde auf den parallel zur Scharbeutzer Straße gelegenen Flurstücken 6202 bis 6205 eine Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbebetrieben in viergeschossiger Bauweise vorgesehen. Die gewerblichen Nutzungen sollen zur Scharbeutzer Straße hin ausgerichtet sein. Die mögliche Wohnnutzung soll sich in einer Breite von 15 m zur Kühlungsborner Straße hin orientieren und ist damit durch die vorgelagerten , gewerblichen Nutzungen vom Straßenverkehrslärm der Scharbeutzer Straße abgeschirmt. Schule und Kindertagesstätten: Der südwestliche Bereich des Plangebiets zwischen der Sportplatzanlage und der Straßenkreuzung Rahlstedter Weg/Scharbeutzer Straße ist als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Zur Versorgung der Wohnungsneubaugebiete sollen hier eine zweizügige Grundschule sowie Kindertages- und Jugendeinrichtungen geschaffen werden. Die nördlich des Flurstücks 6169 liegende Fläche, für die bisher fast ausschließlich die Zweckbestimmung „Kindertagesstätte (FHH)“ vorgesehen war, wird der Zweckbestimmung „Schule“ zugeordnet, um dort den Spitzenbedarf der Schule durch die auf etwa zehn Jahre begrenzte Aufstellung von Pavillons abdecken zu können. Ursprünglich sollte die Abdeckung des Spitzenbedarfs auf der südlich des Sportplatzes angrenzenden Gemeinbedarfsfläche vorgenommen werden. Für diese Fläche ist nunmehr die Zweckbestimmung „Kindertagesstätte und Jugendeinrichtung (Freie und Hansestadt Hamburg)“ festgesetzt worden. Das auf dieser Fläche befindliche ehemalige Offizierskasino soll zu einer mit einer 60 Plätze umfassenden Kindertages- und Jugendbildungsstätte umgebaut werden. Für die im östlichen Plangebiet gelegene Gemeinbedarfsfläche sind zwei bauliche Nutzungen mit getrennten überbaubaren Flächen für eine vorhan- Drucksache 21/17942 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 dene Sporthalle und eine Kindertagesstätte bestimmt. Für die Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte (FHH)“ werden zwei Vollgeschosse als Höchstmaß sowie eine Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Auf der für eine Nutzung als Kindertagesstätte (Freie und Hansestadt Hamburg ) vorgesehenen Fläche ist eine dritte Kindertageseinrichtung für 140 Plätze errichtet und in Betrieb genommen worden. Vorgesehen sind zusätzlich 40 Hortplätze in der Schule und 20 Plätze Pädagogischer Mittagstisch. Zusammen mit den drei Kindertagesheim-Nutzungen ist damit der Bedarf aus dem Neubaugebiet abgedeckt. Zu den Kindertagesstätten und der Bevölkerung der Rahlstedter Höhe, siehe auch Sozialraumbeschreibung Meiendorf/Oldenfelde Ausgabe 2012, statistisches Gebiet 74021: Bevölkerung 6840 (31.12.2008), Bevölkerung 6908 (31.12.2010). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der in Rahlstedt ansässigen Kita-Träger wie folgt: 1. Welche Grundlagen wurden bei der Erstellung des Bebauungsplans Rahlstedt 114-Farmsen-Berne 32 für den Bedarf der Kindertagesstätten zugrunde gelegt? Grundlage für die Bedarfseinschätzung im Bebauungsplangebiet war zum Zeitpunkt der Erstellung des Bebauungsplans die Anzahl der geplanten Wohneinheiten und der daraus resultierende rechnerische Bedarf an Kita-Plätzen von circa 16 Prozent auf die Anzahl der geplanten Wohneinheiten. 2. Welche Veränderungen des Bedarfes für die Kindertagesstätten haben sich in dem Neubaugebiet beziehungsweise im statistischen Gebiet 74021 vom 2. Mai 2001 bis heute ergeben? Seit Einführung des nachfrageorientierten Kita-Gutschein-Systems in Hamburg zum 1. August 2003 wird von der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde auf eine zentrale Angebotsplanung seitens des öffentlichen Jugendhilfeträgers verzichtet. Die Träger der Tageseinrichtungen passen mit ihrer viel genaueren Kenntnis der örtlichen Bedarfslagen eigenverantwortlich die bestehenden Angebotsstrukturen in ihren Kitas an. Gegebenenfalls bauen sie neue Angebote in bestehenden Kitas auf oder errichten neue Kitas. 3. Wie viele Plätze und freie Kapazitäten haben die aktuell bestehenden Kindertagesstätten (Standorte: Rahlstedter Weg 86, Ahrenshooper Straße 5, Ahrenshooper Straße 2, Nienhagener Straße 156, Am Pulverhof 46) im statistischen Gebiet 74021? Seit Einführung des nachfrageorientierten Kita-Gutschein-Systems werden von der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde die in den Kitas eingerichteten Plätze nicht mehr statistisch erfasst. Insgesamt stehen in den fünf Kitas des statistischen Gebiets 74021 rund 1 795 m² nutzbare pädagogische Fläche zur Verfügung. Die in Rahlstedt ansässigen Kita-Träger haben der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde folgende Auskünfte mitgeteilt: Kita Freie Kapazitäten gemäß Aussage Träger Ahrenshooper Straße 5 Es können noch Elementarkinder aufgenommen werden Rahlstedter Weg 89 Kita hat keine freien Kapazitäten Ahrenshooper Straße 2 Kita hat noch freie Kapazitäten und befindet sich im Aufbau Nienhagener Straße 156 Kita hat noch freie Kapazitäten Am Pulverhof 46 Kita hat keine freien Kapazitäten Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17942 3 4. Welche zusätzlichen Kapazitäten an Plätzen für neue Kindertagesstätten würden aus behördlicher Sicht im statistischen Gebiet 74021 erforderlich ? Bitte nach Altersgruppen unterteilen. Siehe Antwort zu 2. 5. Wie viele Kita-Gutscheine wurden von den Kindertagesstätten (Standorte : Rahlstedter Weg 86, Ahrenshooper Straße 5, Ahrenshooper Straße 2, Nienhagener Straße 156, Am Pulverhof 46) in Anspruch genommen? Für die fünf aufgeführten Kitas wurden im Zeitraum vom 1. bis zum 30. April 2019 insgesamt 551 Kita-Gutscheine mit der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde abgerechnet. 6. Werden die Voraussetzungen gemäß „Räumliche Voraussetzungen zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung“ (§ 45 Absatz 2 Nummer 1 SGB VIII; Außenspielfläche von 6 m² pro Kind) bei den Kindertagesstätten (Standorte: Rahlstedter Weg 86, Ahrenshooper Straße 5, Ahrenshooper Straße 2, Nienhagener Straße 156, Am Pulverhof 46) eingehalten? Wenn ja, wie groß sind die Außenspielflächen für die einzelnen Standorte ? Wenn nein, warum und für welche Standorte sind die Außenspielflächen nicht vorhanden? Die genannte Anforderung von 6 m² Außenspielfläche pro Kind ist mit der überarbeiteten Richtlinie für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen vom 1. August 2012 wirksam geworden. Kitas, die vor diesem Zeitpunkt eine Bewilligung für die Betreuung von Kindern erhalten haben, mussten lediglich ein ausreichend großes Außenspielgelände nachweisen und genießen somit Bestandsschutz. Einrichtung Außenfläche vorhanden? Außenfläche ausreichend gemäß der Kita-Richtlinien? Größe der Außenfläche Ahrenshooper Straße 5 Ja Kita hat Bestandsschutz Ahrenshooper Straße 2 Ja Ja 216 m² Nienhagener Straße 156 Ja Kita hat Bestandsschutz Am Pulverhof 46 Ja Kita hat Bestandsschutz Rahlstedter Weg 89 Ja Kita hat Bestandsschutz 7. In der Sozialraumbeschreibung Meiendorf/Oldenfelde wurde die Bevölkerung im statistischen Gebiet 74021 am Stichtag 31.12.2008 mit 6 840 und am Stichtag 31.12.2008 mit 6 902 angegeben. Welchen Stand hatte die Bevölkerung im statistischen Gebiet 74021 an den Stichtagen 31.12.2012, 31.12.2014, 31.12.2016, 31.12.2018? Bitte nach Altersgruppen unterteilen. Bevölkerung im statistischen Gebiet 74021 Hamburgs nach Altersgruppen Stand (31.12.) 2012, 2014, 2016 und 2018 Jahr 0 bis 2 Jahre 3 bis 5 Jahre 6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre 18 bis 19 Jahre 20 bis 29 Jahre 2012 198 235 496 590 128 815 2014 200 179 464 559 178 804 2016 217 196 442 516 186 866 2018 215 224 406 472 189 856 Bevölkerung im statistischen Gebiet 74021 Hamburgs nach Altersgruppen Stand (31.12.) 2012, 2014, 2016 und 2018 Jahr 30 bis 44 Jahre 45 bis 59 Jahre 60 bis 64 Jahre 65 Jahre und älter Gesamtsumme 2012 1 582 1 433 268 1 264 7 009 2014 1 497 1 575 270 1 284 7 010 2016 1 463 1 653 290 1 272 7 101 2018 1 484 1 582 326 1 249 7 003 Quelle: Melderegister Drucksache 21/17942 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 8. Welche Veränderungen in der Nahversorgung (NVZ Rahlstedter Höhe) hat sich seit der Feststellung des Bebauungsplanes Rahlstedt 114- Farmsen-Berne 32 aus behördlicher Sicht ergeben? (Siehe auch Nahversorgungskonzept Wandsbek 2018). Die Nahversorgung im Quartier ist gesichert. Im Übrigen wird keine systematische Statistik über einzelne Veränderungen in der Nahversorgung für das Gebiet geführt, aus der sich konkrete Aussagen zum Wandel ableiten lassen. 9. Welche Entwicklungsziele (Nahversorgung) sind aus behördlicher Sicht notwendig, um die Versorgungsfunktion für den Nahbereich im NVZ Rahlstedter Höhe zu sichern? Das Bezirkliche Nahversorgungskonzept Wandsbek 2018 hat als Entwicklungsziele für das NVZ Rahlstedter Höhe die Sicherung der Versorgungsfunktion für den Nahbereich benannt. Daraus ergibt sich für das Bezirksamt Wandsbek kein unmittelbarer Handlungsbedarf.