BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17944 21. Wahlperiode 09.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Kreuzmann (CDU) vom 01.08.19 und Antwort des Senats Betr.: „Schneller, höher, stärker“ oder „Dabei (gewesen zu) sein ist alles“ – Welche olympische Idee verfolgt der Senat bezüglich „Hamburger Schwerpunktsportarten“? Seit der Erhöhung des olympischen Badmintons und des paralympischen Rollstuhlbasketballs zu „Hamburger Schwerpunktsportart“ konnte eine Entwicklung der Hamburger Profil- zu Schwerpunktsportarten nicht mehr verzeichnet werden. Obwohl Dekadenziel 3 der „HAMBURGmachtSPORT – Dekadenstrategie für den Hamburger Sport“1 aus dem Jahr 2011 vorsieht, dass Schwerpunkt- und Profilsportarten in Hamburg erhöht und ausgebaut werden sollen und der Senat in den „Grundsätzen der Leistungssportförderung in Hamburg“2 auch 2013 nochmals bekräftigte, „(d)as Ziel der Erhöhung der „Hamburger Schwerpunktsportarten“ gemäß „Dekadenziel 3“ (…) nach wie vor als gemeinsames Ziel (zu sehen und zu unterstützen)“, stagniert der Sportstandort Hamburg in dieser Hinsicht seither. Doch es könnte sogar noch schlimmer kommen. Wie der medienwirksam vorgestellte Siebte Hamburger Sportbericht verdeutlichte, ist der Bundesstützpunkt (BSP) Badminton nach Abschluss der mit der Leistungssportreform einhergehenden Konzentration der Bundesstützpunkte nur bis 2020 anerkannt , die BSP Rudern, Schwimmen, Hockey und Beachvolleyball lediglich bis 2024.3 Der kurzfristige Verlust zumindest einer unserer „Hamburger Schwerpunktsportarten“ ist somit ernsthaft zu befürchten. Der Wegfall eines BSP hätte dabei gravierende Folgen für die betroffenen Sportler, den sportartbezogenen Nachwuchs, die Einordnung der betroffenen Sportart als „Hamburger Schwerpunktsportart“ und vor allem für den in den letzten Jahren insbesondere in Mannschaftssportarten arg gebeutelten Sportstandort Hamburg. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die 2017 vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auf den Weg gebrachte Leistungssportreform hat den Leistungssport tiefgreifend verändert. So ist die Reduzierung der Bundesstützpunkte (BSP) und damit die Konzentration der ebenfalls in ihrer Anzahl redu- 1 https://www.hamburger-sportbund.de/system/files/downloads/files/ dekadenstrategie_zukunftskommission-sport.pdf, S.9-10. 2 AG Leistungssport, Grundsätze der Leistungssportförderung in Hamburg, 14.08.2013, S. 2, II. 3. 3 FHH, Behörde für Inneres und Sport, Siebter Hamburger Sportbericht, S.23, erhältlich unter https://www.hamburg.de/contentblob/12585926/e1385d1e0d47750224920ad2082f4200/ data/hamburger-sportbericht-2019-download.pdf. Drucksache 21/17944 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zierten Top-Athletinnen und -Athleten an wenigen Standorten ein Ziel der Reform, die eine gezieltere Förderung ermöglichen soll. Die ehemals 220 Bundesstützpunkte wurden bis Mai 2018 auf 190 reduziert, und auch die Zahl der Bundeskaderathletinnen und -athleten ist bis zum selben Zeitpunkt um circa 550 auf 2 912 gesunken. Die bis dahin mögliche Unterscheidung zwischen Bundesnachwuchsstützpunkten (BNSP) und Bundesstützpunkten wurde mit der Leistungssportreform aufgehoben. Es gibt seitdem nur noch Bundesstützpunkte. Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) unterstützt mit verschiedenen Maßnahmen die Bundesstützpunkte: Im Rahmen des Trainerfördermodells finanziert die Freie und Hansestadt Hamburg gemeinsam mit der Stiftung Leistungssport, dem Hamburger Sportbund (HSB) und möglichen weiteren Partnerinnen und Partnern Trainerstellen der Hamburger Schwerpunktsportarten. Die Freie und Hansestadt Hamburg schafft zudem die entsprechende Infrastruktur, die für ein leistungssportgerechtes Training nötig ist. Die eingeführte Profilquote für Studierende ermöglicht Bundeskaderathletinnen beziehungsweise -athleten die Aufnahmen oder Fortsetzung ihres Studiums in Hamburg nach einem Wechsel an einen der hiesigen Bundesstützpunkte. Die Eliteschule des Sports und das Internat des Olympiastützpunktes Hamburg/Schleswig- Holstein (OSP) bieten jungen Sporttalenten die Möglichkeit, Schule und Sport zu vereinbaren und einen Wohnortwechsel zugunsten einer sportlichen Karriere vorzunehmen . Die Reduzierung der BSP hatte bisher keinen Einfluss auf die BSP in Hamburg. Stattdessen profitierte der ehemalige BNSP Badminton von der Zusammenlegung und wurde zum BSP ernannt. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat aktuell mit den Sportarten Schwimmen, Rudern, Hockey, Beachvolleyball, seit 2018 Badminton sowie Rollstuhlbasketball sechs Bundesstützpunkte. Die Anerkennung für die vier erstgenannten BSP gilt bis mindestens 2024, die für Badminton und Rollstuhlbasketball bis 2020, da das BMI der Empfehlung des DOSB, die BSP bis 2024 zu ernennen, nicht gefolgt ist. Mit der Anerkennung bis 2024 waren erstmalig zwei Olympiazyklen (acht Jahre) eingeschlossen, was eine größere Planungssicherheit ermöglichte; bis 2016 erfolgte die Anerkennung immer nur für die Zeit von vier Jahren zwischen zwei Olympischen beziehungsweise Paralympischen Spielen. Die Benennung der BSP erfolgt durch den jeweiligen Fachverband, den DOSB und das BMI sowie die Freie und Hansestadt Hamburg. Die Existenz eines BSP ist eines der Kriterien für die Kategorisierung als „Hamburger Schwerpunktsportart“. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: I. Zum Erhalt bestehender „Hamburger Schwerpunktsportarten“: 1. Wurde seit der Veröffentlichung des Siebten Hamburger Sportberichts von der zuständigen Behörde bezüglich der Anerkennung des BSP Badminton über das Jahr 2020 hinaus eine Übereinkunft mit den jeweils relevanten Entscheidern erzielt, die den Stützpunkt auch über das Jahr 2020 in Hamburg hält? Nein. a) Wenn ja, jeweils wann, mit jeweils wem und mit jeweils welchem konkreten Inhalt? Entfällt. b) Wenn nein, (1) aus jeweils welchen Gründen nicht? (2) welche Strategie mit jeweils welchen konkreten Maßnahmen zu jeweils welchem konkreten Zeitpunkt verfolgt die zuständige Behörde, um den BSP Badminton auch weiterhin in Hamburg zu halten? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17944 3 (3) zu jeweils welchem konkreten Zeitpunkt ist mit einer diesbezüglichen Übereinkunft zu rechnen? Es finden jährlich gemeinsame Gespräche zwischen dem Spitzenverband, den entsprechenden Hamburger Verbänden, dem DOSB, dem OSP, dem HSB sowie der für den Sport verantwortlichen Behörde statt. Das Gespräch über die Perspektiven der Sportart Badminton fand am 15.11.2018 statt. Darin unterstrich der Deutsche Badminton -Verband seinen Willen, den BSP in Hamburg zu erhalten und mögliche Maßnahmen , die zum damaligen Zeitpunkt jedoch von DOSB und BMI noch nicht konkret definiert waren, für den Erhalt zu ergreifen. Die Anerkennung von Bundesstützpunkten wird vom Spitzenverband, hier dem Deutschen Badminton-Verband, dem BMI, dem DOSB und der Freien und Hansestadt Hamburg in einem vorgefertigten Verfahren vorgenommen und erstreckt sich immer über die vierjährige Olympiade beziehungsweise erstmalig für einige BSP über zwei Olympiaden (siehe Vorbemerkung). Mit der finanziellen Unterstützung der Freien und Hansestadt Hamburg im Rahmen des Trainerfördermodells und der damit einhergehenden sehr guten Trainerausstattung sowie den Bemühungen, die Trainingszeiten auszuweiten und der Bereitstellung leistungssportgerechter Infrastruktur (unter anderem wurde die Anschaffung neuer Geräte für das Krafttraining gefördert) leistet die Freie und Hansestadt Hamburg einen großen Beitrag, den Bundesstützpunkt auch über 2020 hinaus in Hamburg zu halten. Auch die Förderung durch die Eliteschule des Sports und die Einschulung von Nachwuchs -Badmintonspielerinnen und -spielern unterstreicht den Anspruch und die Bereitschaft, Badminton als Schwerpunktsportart zu erhalten. 2. Welche Strategie mit jeweils welchen konkreten Maßnahmen zu jeweils welchem konkreten Zeitpunkt verfolgt die zuständige Behörde, um die bis 2024 anerkannten BSP Rudern, Schwimmen, Hockey und Beachvolleyball auch über das Jahr 2024 in Hamburg zu halten? Zur Anerkennung, Benennung und Förderung von Bundesstützpunkten siehe Antwort zu Frage 1. Zudem wurden für die BSP Hockey und Rudern für 2020 Bedarfe für Erweiterungsmaßnahmen beziehungsweise Neubauten an das BMI übermittelt. Ziel ist es, an den BSP auch zukünftig bestmögliches leistungssportliches Training zu garantieren. Mit der Anerkennung der BSP bis 2024 ist langfristige Planungssicherheit gegeben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. II. Zur Erhöhung des Katalogs der „Hamburger Schwerpunktsportarten“: 1. Haben sich der Senat oder die zuständige Behörde seit Beginn dieses Jahres mit der Erhöhung konkreter (Profil-)Sportarten zu „Hamburger Schwerpunktsportarten“ befasst oder bereits eine konkrete Erhöhung geplant? Wenn ja, in Bezug auf jeweils welche Sportart, inwiefern, mit jeweils welchem konkreten Ergebnis und zu jeweils welchem konkreten Zeitpunkt ist mit einer Entscheidung beziehungsweise Umsetzung der Erhöhung zu rechnen? Bitte nach jeweiliger Sportart sowie nach Kategorisierung als olympisch, paralympisch beziehungsweise deaflympisch gesondert darstellen. Die für den Sport verantwortliche Behörde beschäftigt sich fortlaufend mit den Entwicklungsperspektiven insbesondere der in Hamburg bereits praktizierten Sportarten. Mit dem Bau des Landesleistungszentrum (LLZ) Handball/Judo zum Beispiel wurde für beide Sportarten eine hervorragende Infrastruktur geschaffen, die langfristig gegebenenfalls in eine Benennung als BSP münden kann. Diese Benennung liegt jedoch nicht allein in städtischer Verantwortung. Im Übrigen siehe Antwort zu I. 1. 2. Ist der in der Senatsantwort zu meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/14798 enthaltene Quellenverweis auf die vom AG Leistungssport erstellten „Grundsätze der Leistungssportförderung in Hamburg“ vom Drucksache 21/17944 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 14.08.2013, welche wiederum auf die als „Kriterien für eine ‚Hamburger Schwerpunktsportart‘“ bezeichnete Anlage 24 des AG Leistungssport vom 14.08.2013 verweisen, so zu verstehen, dass die in besagter Anlage 2 aufgeführten Kriterien auch weiterhin als maßgebliche Kriterien für die Bestimmung einer „Hamburger Schwerpunktsportart“ gelten? a) Wenn ja, (1) jeweils wann und bei jeweils welchen konkreten Gegebenheiten werden die Kriterien Spitzenförderung durch den Hamburger Sportbund e.V., Gilt als erfüllt, wenn der HSB die Sportart in die Spitzenförderung aufnimmt. Dies wird gegen Ende beziehungsweise zu Beginn eines neuen Olympiazyklus sein. Spezialbetreuung durch den OSP, Nach der Vereinbarung einer Kooperation zwischen dem OSP und dem Spitzenverband für den jeweiligen Olympiazyklus. Dies wird voraussichtlich Anfang 2020 für den Zyklus bis 2024 sein. Infrastrukturelle Rahmenbedingungen, Nach Prüfung der geforderten Kriterien. Olympiateilnehmer bei den letzten Olympischen, Paralympischen beziehungsweise Deaflympischen Spielen und Prüfung bei einem begonnenen Anerkennungsverfahren. Top Ten Veranstaltung Prüfung bei begonnenem Anerkennungsverfahren. als jeweils erfüllt angesehen? Bitte nach jeweiligem Kriterium gesondert und detailliert darstellen. (2) unter jeweils welchen Umständen qualifiziert sich eine Sportart für den Abschluss eines Fördervertrages beziehungsweise einer Zielvereinbarung zwischen dem jeweiligen Verband auf der einen und dem Olympiastützpunkt (OSP), Hamburger Sportbund e.V. (HSB), Hamburger Fußballverband (HFV) sowie der Freien und Hansestadt Hamburg auf der anderen Seite? Es gibt keine Förderverträge oder Zielvereinbarungen mit Fachverbänden neben dem Sportfördervertrag. (3) gibt es weitere beziehungsweise etwaige nicht in der Anlage 2 des AG Leistungssport vom 14.08.2013 genannte Kriterien, welche Grundlage der Entscheidung über eine Hochstufung zur Schwerpunktsportart sind? Wenn ja, welche und mit jeweils welchem konkreten Inhalt? Bitte nach jeweiligem Kriterium gesondert darstellen. Neben den Kriterien für eine „Hamburger Schwerpunktsportart“ - Spitzenförderung nach Empfehlung durch die AG Leistungssport, - Bundesstützpunktstatus und finanzielle Förderung durch den Spitzenverband und den DOSB, - Zielvereinbarung zwischen OSP, Fachverband, HSB und der für den Sport verantwortlichen Behörde, - infrastrukturelle Rahmenbedingungen – hochleistungssportgerechte Sportstätten, 4 AG Leistungssport, Grundsätze der Leistungssportförderung in Hamburg, Kriterien für eine Hamburger Schwerpunktsportart, 14.08.2013, Anlage 2. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17944 5 - Teilnehmerinnen/Teilnehmer bei den letzten Olympischen beziehungsweise Paralympischen Spielen, - Bundesliga in Mannschaftssportarten, - Einstufung in Cluster 1 (in Sonderfällen auch Cluster 2) durch DOSB über Potas- Kommission (bis zur Einführung gilt der 70-Punkte-Schlüssel und Einstufung HSB) und - Professionalisierung der Verbandsstrukturen – Verantwortlicher im Leistungssport im GF Vorstand gibt es keine weiteren Kriterien (siehe dazu auch Sechster Hamburger Sportbericht, Seite 66). (4) plant der Senat oder die zuständige Behörde etwaige Änderungen der in Anlage 2 aufgeführten oder unter Ziffer II. 2. a.) (3) fallenden Kriterien? Wenn ja, welche und ab jeweils wann? Nein. (5) gelten die unter den Ziffern II. 2. a.) (1) bis (4) besprochenen Kriterien in gleicher Weise auch für paralympische und/oder deaflympische Sportarten? Ja. Falls nicht, i. inwiefern? ii. aus jeweils welchen konkreten Gründen gelten die jeweiligen Kriterien in Bezug auf paralympische und/oder deaflympische Sportarten nicht? iii. welche Kriterien mit jeweils welchen konkreten Inhalten werden im Rahmen der Einstufung paralympischer und/ oder deaflympischer Sportarten als „Hamburger Schwerpunktsportart “ angelegt? Bitte nach Kategorie gesondert detailliert erläutern. Entfällt. b) Wenn nein, (1) anhand welcher Kriterien mit jeweils welchen konkreten Inhalten wird bestimmt, ob und insbesondere ab wann eine (Profil-) Sportart „Hamburger Schwerpunktsportart“ ist? (2) wann beziehungsweise unter welchen konkreten Umständen werden die Kriterien als jeweils erfüllt angesehen? Bitte nach jeweiligem Kriterium gesondert darstellen. (3) unter jeweils welchen konkreten Umständen qualifiziert sich eine Sportart für den Abschluss eines Fördervertrages beziehungsweise einer Zielvereinbarung zwischen dem jeweiligen Verband auf der einen und dem OSP, HFV, HSB sowie der Freien und Hansestadt Hamburg auf der anderen Seite? (4) gibt es weitere ungeschriebene Kriterien, welche Grundlage der Entscheidung über eine Hochstufung zur Schwerpunktsportart sind? Wenn ja, jeweils welche und mit jeweils welchem konkreten Inhalt? Bitte nach jeweiligem Kriterium gesondert detailliert darstellen . Drucksache 21/17944 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 (5) plant der Senat oder die zuständige Behörde etwaige Änderungen der unter den Ziffern II. 2. b.) (1) und gegebenenfalls II. 2. b.) (4) genannten Kriterien? Wenn ja, jeweils welche und ab jeweils wann? (6) gelten die unter den Ziffern II. 2. b.) (1) und gegebenenfalls II. 2. b.) (4) genannten Kriterien in gleicher Weise auch für paralympische und/oder deaflympische Sportarten? Falls nicht, i. inwiefern? ii. aus jeweils welchem konkreten Grund gelten die jeweiligen Kriterien in Bezug auf paralympische und/oder deaflympische Sportarten nicht? iii. welche Kriterien mit jeweils welchen konkreten Inhalten werden im Rahmen der Einstufung paralympischer und/ oder deaflympischer Sportarten als „Hamburger Schwerpunktsportart “ angelegt? Entfällt. 3. Welche Sportarten des olympischen, paralympischen und deaflympischen Sportartenkatalogs erfüllen in Hamburg aktuell die unter Ziffer II. 2. benannten Voraussetzungen einer „Hamburger Schwerpunktsportart “? Bitte nach jeweiliger Sportart, der Kategorisierung als Profil- beziehungsweise Schwerpunktsportart, nach Kategorisierung als olympisch, paralympisch beziehungsweise deaflympisch sowie nach den jeweils vorausgesetzten Kriterien gesondert darstellen. Folgende Sportarten erfüllen die Voraussetzungen: Badminton, Beachvolleyball, Hockey, Rudern, Schwimmen, Rollstuhlbasketball. Bis auf Rollstuhlbasketball als einzige paralympische Sportart handelt es sich bei allen anderen genannten um olympische Sportarten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.