BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17946 21. Wahlperiode 09.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 02.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Tilgung Altschulden aus dem HSH-Engagement Vor einigen Tagen gab der Senat bekannt, dass insgesamt 900 Millionen Euro an Altschulden aus dem HSH-Nordbank-Engagement sondergetilgt wurden, davon 450 Millionen Euro durch die Freie und Hansestadt Hamburg. Altschulden in Höhe von 900 Millionen Euro seien fällig geworden und nun direkt und je zur Hälfte aus den Landeshaushalten gezahlt worden. Hierzu frage ich den Senat: Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein hatten sich im Rahmen des Verkaufs der mittelbar gehaltenen Anteile an der HSH Nordbank AG und der Ablösung der Sunrise Garantie darauf verständigt, die HSH Finanzfonds AöR bis mindestens 2025 fortbestehen zu lassen, um eine geordnete, schrittweise und haushaltsschonende Abwicklung der zur Refinanzierung von Auszahlungen unter der Sunrise Garantie begebenen Finanzierungsinstrumente zu ermöglichen. Ferner hatte man vereinbart, die laufende Tilgung auslaufender Anleiheverbindlichkeiten der HSH Finanzfonds AöR jeweils hälftig durch die Länder zu übernehmen (siehe Drs. 21/15510). Über eine entsprechende Tilgung fälliger Verbindlichkeiten der HSH Finanzfonds AöR hat der Senat in einer Pressemitteilung vom 1. Juli 2019 informiert (siehe: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/12782668/2019-07-01-fb-450-millioneneuro -getilgt-abbau-von-altschulden-aus-dem-hsh-engagement-durch-hamburgkommt -/). Der vom Fragesteller benutzte Begriff „Sondertilgung“ trifft auf die hier erfolgte „Tilgung einer fälligen Verbindlichkeit“ nicht zu. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Sind mit den Beträgen Verbindlichkeiten der HSH Finanzfonds AöR zurückgezahlt worden? Siehe Vorbemerkung. 2. Sind diese Beträge nun „on top“ zu den bereits bekannten Überweisungen an die HSH Finanzfonds AöR gezahlt worden? Nein. 3. Wurde der zusätzliche Tilgungsbetrag über 450 Millionen Euro zulasten des Kernhaushaltes gezahlt? Die Tilgung der fälligen Verbindlichkeit in Höhe von 450 Millionen Euro wurde aus dem Kernhaushalt gezahlt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Aus welchem Budget beziehungsweise welcher Produktgruppe des Kernhaushaltes wurde der Betrag geleistet? Drucksache 21/17946 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Auszahlung wurde aus der Produktgruppe 283.05 des Kernhaushaltes geleistet. Dem gegenüber steht eine Inanspruchnahme einer Rückstellung in gleicher Höhe. 5. Wurde der Tilgungsbetrag im Doppelhaushalt 2019/2020 berücksichtigt? Wenn ja, wo findet sich der Betrag? Die Tilgung wurde aus vorhandener Liquidität geleistet. Eine zusätzliche konsumtive Ermächtigung wurde nicht benötigt. Im Übrigen siehe Drs. 21/12516 und Drs. 21/13504 sowie Antwort zu 4. 6. Falls nein, aus welchen Gründen wurde die Bürgerschaft nicht über diesen Schritt einer Sondertilgung/anteiligen Ablösung im Vorfeld informiert ? 7. Wurde eine Prolongation der anteiligen Finanzierung in Betracht gezogen ? 8. Wer hat über diese Sondertilgung entschieden? Siehe Vorbemerkung.