BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17947 21. Wahlperiode 09.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel und Christel Nicolaysen (FDP) vom 02.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Alleinerziehende Geflüchtete in Hamburg Zum 31. Mai 2019 lebten nach der Auskunft des Senates in der Drs. 21/17544 136 Kinder im Alter von null bis fünf Jahren in Erstaufnahmeeinrichtungen und 4 686 Kinder im Alter von null bis fünf Jahren von Zuwanderern und Wohnungslosen in den Unterkünften der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Ende Dezember 2018 besuchten nur circa 1 790 Flüchtlingskinder eine Kita oder Krippe. Insbesondere im Kita-Alter besteht – gerade für alleinerziehende Geflüchtete – ein hoher Bedarf an Unterstützung. Nur wenn die Betreuungsfrage geklärt ist, können Mütter und Väter beispielsweise an Sprachkursen teilnehmen. In der EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU werden deshalb auch Alleinerziehende als besonders schutzbedürftig beschrieben. Demnach besteht für Geflüchtete mit minderjährigen Kindern ein erhöhter Schutzbedarf. Es gibt bereits einige Hilfsangebote, die sich gezielt an alleinerziehende Geflüchtete richten. Um zu beurteilen, ob diese den Bedarf decken, ist es notwendig zu wissen, wie viele alleinerziehende Flüchtlinge sich derzeit in Hamburg aufhalten . Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern & wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. Wie viele alleinerziehende Geflüchtete waren zum Stichtag 30.06.2019 in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht? a. Wie viele alleinerziehende Mütter und Väter gab es? b. Welche Anzahl an minderjährigen Kindern wird durch den Elternteil betreut? Bitte tabellarisch aufschlüsseln. c. Wie viele der alleinziehenden Geflüchteten nehmen Angebote im Rahmen der Kinderbetreuung in Anspruch? Die Anzahl der alleinerziehenden Mütter und Väter in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EA), sowie die Anzahl an minderjährigen Kindern wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt (einbezogen ist die EA Nostorf-Horst, ausgenommen sind die Einrichtungen Richard-Remé-Haus und Oskars-Schlemmer-Straße, in denen keine alleinerziehenden Personen untergebracht sind): Anzahl der Kinder im Haushalt Alleinerziehende Frauen Alleinerziehende Männer Gesamt 1 68 7 75 2 18 1 19 Drucksache 21/17947 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anzahl der Kinder im Haushalt Alleinerziehende Frauen Alleinerziehende Männer Gesamt 3 11 1 12 4 3 0 3 5 1 0 1 gesamt 101 9 110 Quelle: f & w (Stichtag 30.06.2019). In der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) findet keine Beschulung der Kinder statt, da der Aufenthalt schulpflichtiger Kinder dort auf eine Woche beschränkt ist, sodass die Beschulung der Kinder nach Verlegung in eine andere Unterkunft geregelt wird. In der ZEA wird eine offene Kinderbetreuung angeboten (20 Stunden pro Woche), auch in der EA Sportallee gibt es ein Kinderbetreuungsangebot. Statistiken zur Inanspruchnahme werden jedoch nicht geführt. In der EA Kaltenkirchener Straße nehmen fünf Mütter die interne Kinderbetreuung in Anspruch, in der Harburger Poststraße wird davon kein Gebrauch gemacht. 2. Wie viele Kinder von alleinerziehenden Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen zwischen null und fünf Jahren besuchten zum Stichtag 30.06.2019, sofern dieser Stand noch nicht vorhanden Ende Dezember 2018, eine Kita oder Tagespflege? Mit Stand 05.08.2019 wurden die Angebote Kita oder Tagespflege (außerhalb der Unterkunft) wie folgt wahrgenommen: Kaltenkirchener Straße durch sechs Kinder, Sportallee durch zehn Kinder. 3. Welche Hilfsangebote gibt es für alleinerziehende Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtungen ? Wie unterscheiden sich die Hilfsangebote von den Hilfsangeboten für geflüchtete Paare mit Kind? Grundsätzlich können Hilfsangebote für Familien mit Kindern sowohl von Paaren mit Kindern als auch von alleinerziehenden Personen gleichermaßen genutzt werden. Unterschiede ergeben sich normalerweise dort, wo ausschließlich Alleinstehende untergebracht sind (Kaltenkirchener Straße) und wo insbesondere die Lebenssituation Alleinstehender berücksichtigt werden muss (zum Beispiel in Bezug auf das Zeitmanagement bei der Wahrnehmung von Terminen) sowie spezifische Angebote für Frauen. In der Kaltenkirchener Straße gibt es folgende Angebote: Müttertreff für Frauen mit Babys durch plan international (einmal wöchentlich), Kooperation mit der Elternschule Altona zur Erziehungsberatung (geplant), 30 Wochenstunden Begleitung der Mütter zu Behörden, Ärzten et cetera durch den Landesbetrieb Erziehung und Beratung, Kooperation mit den Stadtteilmüttern Altona, die ebenfalls zu Terminen begleiten können und ehrenamtliche Angebote für die Kinder. In der Sportallee gibt es: gemischte Angebote für Paare (mit Kindern) und Alleinerziehende, Beratungsangebote für Schwangere und Paare und Alleinerziehende von Donum Vitae, dem Sozialdienst Katholischer Frauen und dem Gesundheitsamt, Kinder- und Jugendpsychiatrische Sprechstunde mit Elterntreff, Eltern-Café des DRK und Sprechstunde Kinderarzt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17947 3 In der ZEA: offene Kinderbetreuung, offene Sozialberatung, Sprechstunden (Hebamme, Kinderarzt, Kinderpsychologin) und therapeutisches Musizieren für Kinder und Frauen. 4. Wie lange befinden sich die Kinder zwischen null und fünf Jahren zum Stichtag 30.06.2019 schon in der Erstaufnahmeeinrichtung? Bitte tabellarisch nach Monaten aufschlüsseln. Die nachfolgenden Daten beinhalten auch die EA Nostorf-Horst. Dabei handelt es sich jedoch um alle in den EA untergebrachten Kinder zwischen null und fünf Jahren mit Stichtag 30.06.2019. Eine Differenzierung zwischen Kindern alleinstehender Personen oder Paaren kann nicht vorgenommen werden. Hierzu wäre die händische Auswertung aller Bewohnerakten erforderlich (101 Bewohnerakten und 155 Datensätze zu den dazugehörige Kindern). Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Verweildauer Anzahl der Kinder zwischen 0 und 5 Jahren Weniger als 1 Monat 48 1 Monat 36 2 Monate 28 3 Monate 13 4 Monate 10 5 Monate 13 6 Monate 2 7 Monate 1 8 Monate 4 Quelle: f & w. 5. Wie viele alleinerziehende Geflüchtete waren zum Stichtag 30.06.2019 in einer Folgeunterkunft untergebracht? a. Wie viele alleinerziehende Mütter und Väter gab es? b. Welche Anzahl an minderjährigen Kindern wird durch den Elternteil betreut? Bitte tabellarisch aufschlüsseln. c. Wie viele der alleinziehenden Geflüchteten nehmen Angebote im Rahmen der Kinderbetreuung in Anspruch? Die Anzahl der alleinerziehenden Mütter und Väter in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung /Folgeunterbringung (örU) sowie die Anzahl an minderjährigen Kindern wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Anzahl der Kinder im Haushalt Alleinerziehende Frauen Alleinerziehende Männer Gesamt 1 700 62 762 2 366 25 391 3 209 10 219 4 99 2 101 5 33 0 33 6 12 0 12 7 5 0 5 8 2 0 2 9 0 0 0 10 2 0 2 gesamt 1 428 99 1 527 Quelle: f & w. Drucksache 21/17947 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Inanspruchnahme der Angebote der Kinderbetreuung in den Unterkünften wird statistisch nicht erfasst. 6. Wie viele Kinder von alleinerziehenden Geflüchteten in Folgeunterkünften zwischen null und fünf Jahren besuchten zum Stichtag 30.06.2019, sofern dieser Stand noch nicht vorhanden Ende Dezember 2018, eine Kita oder Tagespflege? Siehe Drs. 21/17827. Aktuellere Daten liegen noch nicht vor. Im Übrigen wird die Inanspruchnahme von Angeboten der Kinderbetreuung außerhalb der Unterkünfte (Kindertagespflege und Kindertagesheime) mit dem Merkmal „alleinerziehend “ weder durch f & w noch durch die für die Kindertagesbetreuung zuständige Behörde statistisch erfasst. 7. Welche Hilfsangebote gibt es für alleinerziehende Geflüchtete in Folgeunterkünften? Wie unterscheiden sich die Hilfsangebote von den Hilfsangeboten für geflüchtete Paare mit Kind? 8. Wie werden diese Hilfsangebote in Anspruch genommen? 9. Inwieweit unterscheidet sich die Annahme der zur Verfügung stehenden Hilfsangebote von der Annahme von Hilfsangeboten durch Nicht- Geflüchtete? Wie erklärt sich der Senat dies? Grundsätzlich richten sich die Hilfsangebote sowohl an Alleinerziehende als auch an Paare mit Kindern. In der örU wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern die Orientierungsberatung des Unterkunfts- und Sozialmanagements zuteil. Hier wird insbesondere auf die Angebote der Regelsysteme hingewiesen. Darüber hinaus finden ergänzende , freiwillige Angebote statt (siehe hierzu auch Drs. 21/16040 und Drs. 21/17322). Darüber hinaus gibt es in den unterschiedlichen Standorten der örU diverse hauptund ehrenamtliche Angebote, die sich an Eltern richten. Hierzu gehören unter anderem Deutschkurse mit Kinderbetreuung, Eltern- beziehungsweise Mutter-Kind-Cafés, Beratungs- und Nachsorgeangebote sowie Mutter-Kind-Gruppen mit unterschiedlichem inhaltlichem Fokus. Diese Angebote können in der Regel auch von alleinerziehenden Männern und Paaren mit Kindern in Anspruch genommen werden. Im Übrigen wird die Inanspruchnahme der Angebote statistisch nicht erfasst. 10. Werden in den Erstaufnahmeeinrichtungen oder in den Folgeunterkünften auch Deutschkurse nur für Frauen angeboten? Falls ja, bis zu welchem Niveau. Falls nein, warum nicht? In der EA Kaltenkirchener Straße findet aktuell (Laufzeit Mai bis Oktober 2019) vier Mal pro Woche ein A1/A2-Deutschkurs für Frauen inklusive Kinderbetreuung vor Ort in der Erstaufnahme statt, der von der Hamburger Volkshochschule durchgeführt wird. In den übrigen Einrichtungen der Erstaufnahme und der Folgeunterbringung werden Deutschkurse angeboten, allerdings nicht ausschließlich für Frauen. Die vorliegenden Daten zu angebotenen Integrationskursen, zu denen auch Deutschkurse gehören, lassen keine Rückschlüsse darauf zu, ob sie von Frauen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen oder aus der Folgeunterbringung für Geflüchtete wahrgenommen werden.