BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17961 21. Wahlperiode 13.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 05.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Geplante Änderung des Hamburger Hochschulgesetzes Laut Berichten aus der Bevölkerung plant der Senat eine Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes, um die Erhaltung des Titels „Prof.“ an eine fortbestehende Lehrverpflichtung zu knüpfen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Ist eine Veränderung des Hamburger Hochschulgesetzes dahingehend geplant, dass die Weiterführung des Titels „Prof.“ nur bei einer fortbestehenden Lehrverpflichtung möglich ist? Wenn ja: 1. Welchen Umfang soll die Lehrverpflichtung haben? 2. Welchen Inhalt soll die Lehrverpflichtung haben? 3. Ist die Lehrverpflichtung nur an der titelverleihenden Hochschule möglich ? 4. Sind an den Senat Bedenken bezüglich der neuen Regelung herangetragen worden? 5. Hat der Senat eine Härtefallklausel für bestimmte Fälle vorgesehen? 6. Aus welchen Gründen will der Senat die Änderung durchführen? 7. Sind dem Senat vergleichbare Regelungen in anderen Bundesländern bekannt? Wenn nein: 8. Ist eine vergleichbare Änderung der aktuellen Gesetzeslage in Hamburg geplant und wie soll diese konkret aussehen? Es ist keine Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) dahin gehend geplant, dass die Weiterführung des Titels „Professor“ beziehungsweise „Professorin “ nur bei einer fortbestehenden Lehrverpflichtung möglich ist. Es ist auch keine vergleichbare Änderung der aktuellen Gesetzeslage in Hamburg geplant.