BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17967 21. Wahlperiode 13.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Lenders (CDU) vom 06.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Stillstand beim Alleingang − Scheitert der teure Hamburger Sonderweg bei der Beamtenversicherung bereits nach kurzer Zeit am fehlenden Wechselwillen der Betroffenen? (III) In Drs. 21/15950 sowie Drs. 21/16745 versucht der Senat die pauschale Beihilfe als Erfolg zu verkaufen. Mit zwei Presseveröffentlichungen der Gesundheitssenatorin vom 10. April 2019 und 31. Juli 2019 wird das „Hamburger Modell“ als ein großer Erfolg mit zahlreichen „Nachahmern“ aus anderen Bundesländern dargestellt. Demnach sollen in Hamburg seit Einführung der pauschalierten Beihilfe im August 2018 bereits 1 365 Beamtinnen und Beamten das „Hamburger Modell“ in Anspruch nehmen. Dies ist gegenüber der Antwort des Senats in Drs. 21/16745 eine kaum nennenswerte Erhöhung. Mit Stand vom April 2019 hatten 1 064 aktive Beamtinnen und Beamte und 291 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger einen Antrag auf pauschale Beihilfe gestellt, 1 022 aktive Beamtinnen und Beamte sowie 221 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten sie ausgezahlt . Gegenüber April 2019 hat sich die Zahl der antragstellenden Beamtinnen und Beamten gerade einmal um 10 Personen erhöht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Pauschale Beihilfe ist sehr erfolgreich gestartet. Durch das Hamburger Modell haben die Hamburger Beamtinnen und Beamten eine Wahlfreiheit zwischen einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung. Mit der Einführung der Pauschalen Beihilfe hat Hamburg wichtige Pionierarbeit im Gesundheitssystem geleistet, das für Beamtinnen und Beamte bislang nur die finanzielle Unterstützung zur privaten Krankenversicherung vorsah. Dem Hamburger Beispiel sind mit Berlin, Bremen, Brandenburg und Thüringen bereits vier weitere Länder innerhalb eines Jahres gefolgt, die nun ebenfalls die Möglichkeit der Pauschalen Beihilfe anbieten. Auch in weiteren Ländern gibt es Bestrebungen, die bestehenden Gerechtigkeitslücken in der Krankenversorgung zu schließen und das Hamburger Modell zu übernehmen. Dabei stellt die zahlenmäßige Inanspruchnahme für den Senat für sich allein genommenen keinen aussagekräftigen Indikator für die Notwendigkeit dieser Regelung dar (siehe Drs. 21/16745). Von den neuen Beamtinnen und Beamten, die die Wahlmöglichkeit einer Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung haben, hat im vergangenen Jahr ein erheblicher Teil die Pauschale Beihilfe gewählt. Eine bedeutende Zunahme der Anträge war in dem in der Anfrage genannten Zeitraum zwischen April und Juli 2019 schon allein deswegen nicht zu erwarten, weil in diesem Zeitraum keine Einstellungen im nennenswerten Umfang erfolgten. Drucksache 21/17967 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Zuge weiterer Einstellungen wird zu beobachten sein, wie die Entscheidung über die zukünftigen Krankenversicherungsverhältnisse getroffen werden. Erst danach werden belastbare Zahlen über das Entscheidungsverhalten vorliegen. Die aktuellen Zahlen über die Anzahl der Anträge resultieren aus einer Behördenumfrage vom 6. August 2019, die Angaben über Anzahl der Fälle, in denen Pauschale Beihilfe gewährt wird, ist Ergebnis einer zentralen Auswertung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger haben die pauschale Beihilfe seit August 2018 beantragt und wie viele bekommen sie aktuell insgesamt ausgezahlt ? Bitte aufschlüsseln nach aktiven Beamten und Versorgungsempfängern. 1 187 aktive Beamtinnen und Beamte und 300 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger haben einen Antrag auf Pauschale Beihilfe gestellt. 1 114 aktive Beamtinnen und Beamte sowie 251 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhielten sie im Juli ausgezahlt. 2. Wie viele neue Kolleginnen und Kollegen (auch Referendare sowie Anwärterinnen und Anwärter) sind seit Einführung des Gesetzes in den Laufbahngruppen 1 und 2 eingestellt worden? Wie viele der Kolleginnen und Kollegen haben bislang von der Wahlfreiheit Gebrauch gemacht beziehungsweise wie viele Kolleginnen und Kollegen haben einen entsprechenden Antrag gestellt a) in der Fachrichtung Bildung, b) in der Fachrichtung Steuerverwaltung, c) in der Fachrichtung allgemeine Verwaltung, d) in der Fachrichtung Justiz, e) in der Fachrichtung wissenschaftliche Dienste, f) in der Fachrichtung technische Dienste, g) in der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste und h) in der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste? Seit dem 1. August 2018 wurden nach Angaben der Behörden insgesamt 2 372 Beamtinnen und Beamte eingestellt. Die Anzahl der Anträge ergibt sich aus folgender Tabelle: Fachrichtung Antrag gestellt Justiz 13 Steuerverwaltung 33 Bildung 282 Gesundheits- und soziale Dienste k. A. Technische Dienste 8 Wissenschaftliche Dienste 15 Allgemeine Dienste 84 * k. A., da die Daten ansonsten reanonymisierbar wären 3. Wie viele der bereits vorhandenen verbeamteten Kolleginnen und Kollegen , die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben von der Wahlmöglichkeit Gebrauch gemacht beziehungsweise haben einen entsprechenden Antrag auf die pauschalierte Beihilfe gestellt? Bitte aufschlüsseln nach aktiven Beamten und Versorgungsempfängern. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17967 3 Von den Beamtinnen und Beamten, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, haben 752 einen Antrag auf Pauschale Beihilfe gestellt. Hinzu kommen 300 Anträge von Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern. Die in der Drs. 21/16745 mitgeteilte höhere Zahl von 808 bereits vorhandenen Beamtinnen und Beamten wird insoweit korrigiert.