BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17969 21. Wahlperiode 13.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 06.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Bergedorfer Tor – Zukunft oder unendliche Geschichte? Auf bisherigen Standort der Post in Bergedorf soll ein neues Stadtquartier entstehen. Es handelt sich um eine Eins-a-Lage im Stadtzentrum Bergedorfs, direkt gegenüber des neuen ZOB mit dem dahinterliegenden neuen S-Bahnhof und gegenüber des neuen City-Centers Bergedorf (CCB). Als wichtiger Baustein für die urbane Zukunft Bergedorfs soll, wie der Name des Projekts „Bergedorfer Tor“ anklingen lässt, ein Blickfang entstehen und somit der westliche Eingang des in den letzten Jahren rasant gewachsenen Stadtzentrums von Bergedorf städtebaulich markiert werden. Dazu wurden mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bergedorf 112 die Rahmenbedingungen festgelegt und am 13.12.2005 ein Durchführungsvertrag mit einer Projektgesellschaft zur Realisierung des Vorhabens innerhalb eines bestimmten Zeitraums sowie zur Umsetzung von insbesondere wohnungsbaupolitischen Maßnahmen geschlossen. Die Verpflichtung aus dem Durchführungsvertrag geht über die Festsetzungsmöglichkeiten eines Bebauungsplans hinaus. Nach dem Vertrag sollte der Baubeginn spätestens am 1. Dezember 2018 erfolgen. Die Projektgesellschaft bat jedoch um eine Verschiebung des Baubeginns bis spätestens zum 1. Juli 2019. Das Bezirksamt stimmte dem ohne Befassung der Politik zu. Gleichwohl ist nach dem Abriss der alten Post und dem Bunker darunter seit vielen Monaten wenig passiert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Was ist seit der Verschiebung des Baubeginns passiert? 2. Sind die Gründungsarbeiten für das ganze Projekt beauftragt beziehungsweise liegt der Stadt hierfür eine Bürgschaft oder Ähnliches vor? Für einen Teilbereich des Vorhabens liegt dem zuständigen Bezirksamt eine Baubeginnanzeige vor. Hier ist mit den Gründungsarbeiten begonnen worden. Weiterhin wurden Genehmigungen zur Sondernutzung von öffentlichem Grund, die in einem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang zu dem Vorhaben stehen, erteilt. 3. Welche verbindlichen zusätzlichen Vereinbarungen sind zwischen der Stadt und der Projektgesellschaft geschlossen worden, insbesondere in Hinsicht auf den einen Verstoß gegen den städtebaulichen Vertrag beziehungsweise dessen Einhaltung? Keine. 4. Hat es 2019 klärende Gespräche zwischen den Beteiligten (Vorhabenträger , Bezirksverwaltung, gegebenenfalls Fraktionen der Bezirksversammlung ) zur Klärung problematischer Fragestellungen gegeben oder sind solche Gespräche geplant? Drucksache 21/17969 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, welche und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, wieso nicht? Im Jahresverlauf 2019 hat es Gespräche unter Beteiligung der Vorhabenträger, Vertretern der Bezirksverwaltung und der Fraktionen gegeben. Die Vorhabenträger haben unter anderem einen erneuten Bauablauf- und Terminplan vorgelegt. Dabei wurde auch um eine weitergehende Terminverschiebung gebeten. Die Fraktionsvertreter wurden in den Gesprächen über den jeweils aktuellen Sachstand informiert. 5. Wie wird gesichert, dass an dieser städtebaulich sensiblen Stelle keine Bauruine entsteht beziehungsweise Lücke klafft? Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Bergedorf 112 gibt den zeitlichen Rahmen in dem das Vorhaben realisiert werden muss vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 6. Ist es möglich, bei fortgesetztem Verstoß gegen den städtebaulichen Vertrag den Bebauungsplan aufzuheben? Das Baugesetzbuch sieht diese Möglichkeit grundsätzlich vor. 7. Wie wird der Bezirk/die Stadt weiter verfahren? Das Bezirksamt prüft aktuell den vorliegenden Baufortschritt und führt die Gespräche mit dem Vorhabenträger fort. Sollten die Prüfungen zum Baufortschritt ergeben, dass terminliche Vorgaben nicht eingehalten wurden, werden weitergehende Maßnahmen veranlasst.