BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND
HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/17969
21. Wahlperiode
13.08.19
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 06.08.19
und
Antwort des Senats
Betr.: Bergedorfer Tor – Zukunft oder unendliche Geschichte?
Auf bisherigen Standort der Post in Bergedorf soll ein neues Stadtquartier
entstehen. Es handelt sich um eine Eins
-a-Lage im Stadtzentrum Bergedorfs,
direkt gegenüber des neuen ZOB mit dem dahinterliegenden neuen
S-Bahnhof und gegenüber des neuen City-Centers Bergedorf (CCB). Als
wichtiger Baustein für die urbane Zukunft Bergedorfs soll, wie der Name des
Projekts „Bergedorfer Tor“ anklingen
lässt, ein Blickfang entstehen und somit
der westliche Eingang des in den letzten Jahren rasant gewachsenen Stadt-
zentrums von Bergedorf städtebaulich
markiert werden. Dazu wurden mit
dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bergedorf 112 die Rahmenbedin-
gungen festgelegt und am 13.12.2005 ein Durchführungsvertrag mit einer
Projektgesellschaft zur Realisierung des Vorhabens innerhalb eines
bestimmten Zeitraums sowie zur Umsetzung von insbesondere wohnungs-
baupolitischen Maßnahmen geschlossen. Die Verpflichtung aus dem Durch-
führungsvertrag geht über
die Festsetzungsmöglichkeiten eines Bebauungs-
plans hinaus. Nach dem Vertrag sollte
der Baubeginn spätestens am 1.
Dezember 2018 erfolgen. Die Projektgesellschaft bat jedoch um eine Ver-
schiebung des Baubeginns bis spätestens zum 1. Juli 2019. Das Bezirksamt
stimmte dem ohne Befassung der Politik zu. Gleichwohl ist nach dem Abriss
der alten Post und dem Bunker darunter seit vielen Monaten wenig passiert.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1. Was ist seit der Verschiebung des Baubeginns passiert?
2. Sind die Gründungsarbeiten für das ganze Projekt beauftragt bezie-
hungsweise liegt der Stadt hierfür eine Bürgschaft oder Ähnliches vor?
Für einen Teilbereich des Vorhabens liegt
dem zuständigen Bezirksamt eine Baube-
ginnanzeige vor. Hier ist mit den Gründungsarbeiten begonnen worden. Weiterhin
wurden Genehmigungen zur Sondernutzung von öffentlichem Grund, die in einem
räumlichen und betrieblichen Zusammenhang zu dem Vorhaben stehen, erteilt.
3. Welche verbindlichen zusätzlichen Vereinbarungen sind zwischen der
Stadt und der Projektgesellschaft geschlossen worden, insbesondere in
Hinsicht auf den einen Verstoß gegen den städtebaulichen Vertrag
beziehungsweise dessen Einhaltung?
Keine.
4. Hat es 2019 klärende Gespräche
zwischen den Beteiligten (Vorhaben-
träger, Bezirksverwaltung, gegebenenfa
lls Fraktionen der Bezirksver-
sammlung) zur Klärung problematischer Fragestellungen gegeben oder
sind solche Gespräche geplant?
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
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Wenn ja, welche und mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, wieso nicht?
Im Jahresverlauf 2019 hat es Gespräche unter Beteiligung der Vorhabenträger, Ver-
tretern der Bezirksverwalt
ung und der Frakti
onen gegeben. Die Vorhabenträger haben
unter anderem einen erneuten Bauablauf- und Terminplan vorgelegt. Dabei wurde
auch um eine weitergehende Terminversch
iebung gebeten. Die Fraktionsvertreter
wurden in den Gesprächen über den jeweils aktuellen Sachstand informiert.
5. Wie wird gesichert, dass an dieser städtebaulich sensiblen Stelle keine
Bauruine entsteht beziehungsweise Lücke klafft?
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Bergedorf 112 gibt den zeitlichen Rahmen in
dem das Vorhaben realisiert werden muss vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 7.
6. Ist es möglich, bei fortgesetztem Verstoß gegen den städtebaulichen
Vertrag den Bebauungsplan aufzuheben?
Das Baugesetzbuch sieht diese Möglichkeit grundsätzlich vor.
7. Wie wird der Bezirk/die Stadt weiter verfahren?
Das Bezirksamt prüft aktuell den vorliegenden Baufortschritt und führt die Gespräche
mit dem Vorhabenträger fort. Sollten die Pr
üfungen zum Baufortschritt ergeben, dass
terminliche Vorgaben nicht eingehalten wurden, werden weitergehende Maßnahmen
veranlasst.