BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17971 21. Wahlperiode 13.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 07.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Prüfauftrag zum „Ortszuschlag“ zur Grundsicherung im Alter – Wie geht es voran? Altersarmut trifft Menschen in Hamburg besonders häufig und mit einer steigenden Tendenz. Sie trifft Menschen mit einer besonderen Härte, da in Hamburg die Lebenshaltungskosten deutlich höher sind als in den meisten Städten und Kommunen Deutschlands, die Höhe der Grundsicherung jedoch die gleiche ist wie im Rest der Bundesrepublik (siehe auch Drs. 21/8927 und Drs. 21/14755). Eine Ausnahme bildet hier die Stadt München, die angesichts der erhöhten Lebenshaltungskosten einen Zuschlag auf die Grundsicherung gewährt. Vor diesem Hintergrund hatte DIE LINKE im Oktober 2018 den Antrag „Zuschlag zur Grundsicherung im Alter (SGB XII) einführen und erhöhte Lebenshaltungskosten berücksichtigen“ (Drs. 21/14843) in die Bürgerschaft eingebracht. Der Antrag wurde abgelehnt, jedoch wurde alternativ ein Ersuchen an die Bürgerschaft gestellt (Drs. 21/17451, Bürgerschaftssitzung am 19.06.2019), in einem Gutachten prüfen zu lassen, 1. ob sich aus den Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) für Hamburg relevante Abweichungen zum Bundesdurchschnitt ergeben und sich dabei besondere und für Hamburg relevante Umstände ergeben, die die Deckung des Regelbedarfs betreffen, gegebenenfalls deren Höhe zu beziffern und 2. der Bürgerschaft hierüber bis Ende Dezember 2019 zu berichten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wird dieses Gutachten intern in der Verwaltung erstellt? Wenn ja: a. Welche Behörde und welche Fachabteilung sind mit der Erstellung des Gutachtens betraut? b. Welche genaue Fragestellung und welchen Umfang soll das Gutachten haben? Drucksache 21/17971 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. Wann wurde mit der Erstellung des Gutachtens begonnen oder gegebenenfalls wann wird mit der Erstellung des Gutachtens voraussichtlich begonnen werden? d. Für wann ist die Fertigstellung des Gutachtens anvisiert? 2. Wird dieses Gutachten extern vergeben? Wenn ja: a. Wann wurde das Gutachten ausgeschrieben beziehungsweise wann wird das Gutachten ausgeschrieben werden oder gibt es eine freihändige Vergabe? b. Welche genaue Fragestellung und welchen Umfang soll das Gutachten haben? c. An welche Person oder Institution wurde der Gutachtenauftrag vergeben ? d. Welche Kosten sind mit dem Gutachten verbunden? e. Wann soll das Gutachten planungsgemäß eingereicht werden? Um dem Ersuchen aus Drs. 21/17451 entsprechen zu können, hat die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration mit der Erstellung eines Anforderungsprofils für die erforderliche Begutachtung begonnen und hierzu erste Kontakte mit der Stadt München aufgenommen. Die Konzeption des Anforderungsprofils sowie die Überlegungen und Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.