BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17974 21. Wahlperiode 13.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 07.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Wird der Landesbetrieb Erziehung und Beratung bald zum Vermieter für Azubis? (II) In Drs. 21/17826 wird angeführt, dass ein nicht mehr vom Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) genutztes Wohnobjekt für die Unterbringung von Auszubildenden mit Fluchthintergrund verwendet werden kann. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei der in Drs. 21/17895 und 21/17826 benannten ehemaligen Unterkunft für unbegleitete minderjährige Geflüchtete in der Stargarder Straße handelt es sich um ein und dasselbe Objekt mit der Hausnummer 62. Die monatlichen Leerstandskosten für dieses Objekt setzen sich aus Abschreibungen auf die Gebäude in Höhe von 8 183 Euro sowie Betriebs- und Instandhaltungskosten in Höhe von 167 Euro zusammen. Für die kurzfristig mögliche Inbetriebnahme dieses Objektes für das Azubiwohnen, das in unmittelbarer Nähe des Geländes des Berufsförderungswerkes liegt, auf dem die ab ausblick hamburg gmbH seit Anfang 2014 Wohnraum an Auszubildende unabhängig vom Vorliegen einer Behinderung vermietet und diese dort auch betreut, verhandelt die zuständige Behörde derzeit mit der ab ausblick hamburg gmbH die Konditionen für die Zuwendung für das Vermietungs- und Betreuungsgeschäft in der Stargarder Straße 62. Hingegen ist die Vermietung von Wohnraum für Auszubildende und deren Betreuung nicht Teil des Aufgabenportfolios des Landesbetriebes für Erziehung und Beratung (LEB). Die für das Vermietungs- und Betreuungsgeschäft anfallenden Kosten werden im Rahmen der Zuwendung von der zuständigen Behörde vollständig übernommen. Der Senat geht daher davon aus, dass die ab ausblick hamburg gmbH diese wirtschaftlich tragfähige Geschäftstätigkeit auch im Falle eines Gesellschafterwechsels bei der PepKo Perspektiv-Kontor Hamburg GmbH fortführen wird (siehe auch Drs. 21/17431). Für das aktuell ungenutzte Objekt Cuxhavener Straße 188 a – c ist eine Nutzung als Wohnunterkunft für Studierende durch das Studierendenwerk Hamburg in Planung. Für die ebenfalls derzeit leerstehende Unterkunft in der Kollaustraße 150 ist die Prüfung von Nutzungsoptionen im öffentlichen Interesse noch nicht abgeschlossen. Gleiches gilt für die derzeit noch genutzten, aber perspektivisch zu schließenden Unterkünfte für minderjährige unbegeleitete Geflüchtete. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In Drs. 21/17895 ist von der Stargarder Straße 62 die Rede, in Drs. 21/17826 von Hausnummer 60. Handelt es sich hier um dasselbe laut Drs. 21/17895 dem LEB im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung vom Bezirksamt Wandsbek unentgeltlich bis maximal 2035 überlassene Grundstück der Freien und Hansestadt Hamburg? Drucksache 21/17974 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, inwiefern nicht? 2. Durch welche Kosten ergeben sich so hohe Leerstandskosten in Höhe von 8 350 Euro monatlich? 3. Es heißt die Stargarder Straße 60 wäre ohne Umbauten als Wohnheim nutzbar. Innerhalb welchen Zeitraums ist eine Inbetriebnahme möglich? 4. Warum soll die Einrichtung nur für Auszubildende mit Fluchthintergrund sein? 5. Warum soll nicht der LEB als Vermieter agieren? 6. Wieso wird mit der ab ausblick hamburg gmbh als Träger verhandelt? Erstens ist deren Zukunft aktuell ungewiss (siehe Drs. 21/17431) und zweitens ist sie auf Auszubildende mit Behinderungen und nicht mit Fluchthintergrund spezialisiert. 7. Welche Nachnutzung ist für die anderen LEB-Standorte geplant, die zuvor als Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge genutzt wurden? Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/17826.