BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17977 21. Wahlperiode 13.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 07.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Muslimische Intensivtäter in Hamburg – Wie ist die Situation im August 2019? Seit vielen Jahren ist in Deutschland die Straftäterkategorie des „Intensivtäters “ bekannt. Obwohl man diesen Begriff in jedem Bundesland verschieden auffasst, lässt sich sagen, dass er vorwiegend für Personen verwendet wird, die mehrfach durch Straftaten und ordnungswidrige Handlungen in Erscheinung getreten sind. Im deutschen Kriminologie-Lexikon wird der Intensivtäter wie folgt definiert: „Mehrfach- bzw. Wiederholungstäter, die in einem begrenzten Zeitabschnitt mehrfach kriminell in Erscheinung treten. Intensivtäter unterscheiden sich von den so genannten intermittierenden, d.h. nur gelegentlich deliktisch handelnden, Rückfalltätern durch eine besonders hohe Sozialgefährlichkeit aufgrund von Art, Schwere und Häufigkeit der verübten Straftaten. Der Begriff des Intensivtäters steht damit im systematischen Zusammenhang mit dem des Rückfalltäters im kriminologischen Sinn und mit dem des Hangtäters im Sinne des § 66 StGB.“1 Typischerweise handelt es sich bei Intensivtätern fast ausschließlich um männliche Jugendliche.2 Die Jugendkriminalität in Deutschland zeichnet vor allem dadurch aus, dass sie seit Jahren einen bedeutenden Anteil an der Gesamtkriminalität hat. 2010 lag die sogenannte Tatverdächtigenbelastungsziffer (TVBZ)3 bei Heranwachsenden (Personen im Alter von 18 bis 20 Jahren) mit 7 000 heranwachsenden Tatverdächtigen auf 100 000 Heranwachsende um ein Vielfaches höher als bei Erwachsenen.4 Auch Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Jungerwachsene (21 bis 24 Jahre) wiesen hier eine bedeutend höhere Kriminalität als Erwachsene auf.5 Ein weiteres Merkmal der Jugendkriminalität ist in einem signifikanten Anstieg von Gewaltdelikten (Körperverletzungsdelikte sowie Vergewaltigung/sexuelle Nötigung) zu sehen. So lag im Jahr 2010 der Anteil der Tatverdächtigen unter 21 Jahren an der Gewaltkriminalität6 mit über 40 Prozent weit über dem Anteil dieser Altersgruppe an der Gesamtkriminalität.7 1 Confer Krimlex: Intensivtäter. Abrufbar unter: http://www.krimlex.de/ artikel.php?BUCHSTABE=&KL_ID=89. 2 Confer Jugendliche Migranten – muslimische Jugendliche. Gewalttätigkeit und geschlechterspezifische Einstellungsmuster. Herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Oktober 2010. Seite 8. 3 Um die sogenannte Kriminalitätsbelastung von Bevölkerungsgruppen (Alter, Geschlecht, Nationalität) zu vergleichen, wird die Zahl der Täter mit der jeweiligen Bevölkerungszahl in Relation gesetzt (Tatverdächtigenbelastungsziffer TVBZ). 4 Confer Jugendliche Migranten – muslimische Jugendliche. Seite 9. 5 Confer ibidem. 6 Dies umfasst die Delikte Mord und Totschlag, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raub, gefährliche und schwere Körperverletzung sowie schwerer Diebstahl. 7 Confer Jugendliche Migranten – muslimische Jugendliche. Seite 11. Drucksache 21/17977 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Darüber hinaus kann man feststellen, dass ausländische Tatverdächtige bis heute überproportional hoch in der Kriminalitätsstatistik vertreten sind. Dies gilt in besonderem Maße für Delikte aus dem Bereich der Gewaltkriminalität. Im Jahr 2010 hatten hier allein türkische Staatsbürger einen Anteil von 23 Prozent.8 Das Kriminalforschungsinstitut Niedersachsen (KFN), das seit Jahren Studien zu Jugendkriminalität durchführt, kommt zu dem Schluss, dass eine wesentliche Ursache für die bei Migrantenjugendlichen weit verbreitete Gewalttätigkeit in „gewaltlegitimierenden Männlichkeitsnormen“ liegt, die vor allem bei Jugendlichen aus Arabien/Nordafrika, der Türkei, dem ehemaligen Jugoslawien und Albanien auf Zustimmung stieße.9 Schließlich konnte das KFN eine Korrelation von ausgeprägter Gewaltaffinität bei Jugendlichen und dem Bekenntnis zum Islam nachweisen.10 Demnach sind muslimische Jugendliche eher dazu bereit Gewalt gegen andere anzuwenden, als Personen derselben Altersgruppe, die nicht aus islamischen Kulturkontexten stammen. Die obigen Zusammenhänge bilanzierend, lässt sich sagen, dass es sich bei der Kategorie des Intensivtäters um ein Phänomen handelt, das eng mit der Jugendkriminalität verbunden ist. Ferner ist wissenschaftlich erwiesen, dass Intensivtäter überdurchschnittlich oft Taten der Gewaltkriminalität begehen; eine Deliktkategorie, die sich nachweislich durch einen überproportional hohen Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger auszeichnet.11 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Personen werden derzeit in Hamburg als Intensivtäter geführt? Bitte auch Angaben machen zu Zum Stichtag 8. August 2019 sind bei der Polizei Hamburg 465 Personen als Intensivtäter erfasst. a) Alter, Die Verteilung auf die statistisch erfassten Altersgruppen (Stichtag 8. August 2019) ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Kinder Jugendliche Heranwachsende Erwachsene 0 104 189 172 b) Geschlecht, Geschlecht männlich weiblich Anzahl 448 17 c) ethnischem Hintergrund, Siehe Drs. 21/12271. d) Herkunftsland, Herkunftsland Anzahl Afghanistan 13 Ägypten 17 Algerien 4 8 Confer ibidem. 9 Confer Jugendliche Migranten – muslimische Jugendliche. Seiten 21 – 22. 10 Dies erfolgte auf der Grundlage einer Schülerbefragung. Confer ibidem, Seite 25. 11 Hierzu siehe auch die Straftatenübersicht Januar bis Dezember 2015/2016 und Taterverdächtigenübersicht 2016 der Polizeilichen Kriminalstatistik Hamburg 2016. Abrufbar unter: http://www.hamburg.de/contentblob/8118712/8be035e95ac66f27bef287e274abcb27/data/20 17-02-08-bis-pm-dl-straftaten-taeter-pks.pdf. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17977 3 Herkunftsland Anzahl Aserbeidschan 2 Belgien 2 Brasilien 2 Bulgarien 6 Deutschland 276 Eritrea 1 Gambia 1 Ghana 2 Großbritannien 1 Guinea-Bissau 2 Indien 1 Irak 5 Iran 7 Italien 1 Kasachstan 1 Kuba 1 Libysch-Arabische Dschamahirija 1 Marokko 16 Mazedonien 5 Niger 3 Pakistan 2 Polen 10 Portugal 3 Rumänien 1 Russische Föderation 6 Russland 1 Saudi-Arabien 1 Serbien und Montenegro 4 Somalia 6 Spanien 1 Syrien, Arabische Republik 6 Tunesien 1 Türkei 6 Ukraine 2 Weißrussland 1 unbekannt 43 Staatenlos 1 e) Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit Anzahl afghanisch 13 ägyptisch 18 algerisch 4 aserbeidschanisch 2 bosnisch-herzegowinisch 3 brasilianisch 2 bulgarisch 7 britisch 1 deutsch 271 Burkina Faso 1 Cote d Ivoire (Elfenbeinküste) 1 eritreisch 1 gambisch 1 ghanaisch 3 griechisch 2 guineisch (Guinea-Bissau) 1 irakisch 3 Drucksache 21/17977 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Staatsangehörigkeit Anzahl iranisch 8 italienisch 1 jordanisch 1 kroatisch 2 Libysch-Arabische Dschamahirija 1 marokkanisch 15 mazedonisch 8 montenegrinisch 5 niederländisch 1 nigrisch 3 pakistanisch 1 polnisch 13 portugiesisch 5 rumänisch 2 Russische Föderation 2 schwedisch 1 serbisch 10 serbisch-montenegrinisch 10 somalisch 6 spanisch 1 syrisch (Arabische Republik) 7 togoisch 1 tunesisch 2 türkisch 11 ukrainisch 1 unbekannt 3 Keine Angaben 10 f) Art der Kriminalität, g) Zahl der laufenden Ermittlungsverfahren und h) bisher verhängten Strafen (inklusive Gefängnisaufenthalte). Für die Beantwortung der Fragestellungen wäre eine manuelle Durchsicht sämtlicher gegen die 465 Personen geführten Ermittlungsverfahren erforderlich. Die Auswertung mehrerer Tausend Vorgänge ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Eine Auswertung der 465 Personendatensätze von polizeilich registrierten Intensivtätern danach, wie viele Ermittlungsverfahren gegen diese bei der Staatsanwaltschaft Hamburg anhängig sind, welche Strafen in der Vergangenheit verhängt wurden und ob gegebenenfalls Inhaftierungen stattgefunden haben, ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Wie hoch fällt der Anteil der sogenannten unbegleiteten männlichen Flüchtlinge in der Gruppe der Intensivtäter aus? Mit Stichtag 8. August 2019 sind zwei der 465 Intensivtäter unbegleitete minderjährige Ausländer. a) Wie viele dieser Personen sitzen bereits in Haft? Keine. b) Wie viele dieser Personen sind derzeit auf freiem Fuß? Zwei Personen. c) In wie vielen Fällen beziehungsweise inwieweit wirkt sich die Kriminalität der Betroffenen auf das laufende Asylverfahren aus? Eine Person hat kein Asylverfahren durchlaufen. Eine weitere Person hat einen Asylantrag gestellt, der jedoch durch den Vormund zurückgenommen wurde. Daraufhin wurde das Asylverfahren durch das BAMF eingestellt. Im Übrigen siehe Drs. 21/12271.