BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17986 21. Wahlperiode 16.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten André Trepoll (CDU) vom 08.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Mehr Bäume für nachhaltigen Klimaschutz vor Ort – Wie entwickeln sich die Baumbestände im Bezirk Harburg? Laut einer aktuellen Studie der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich gehören Bäume zu den besten CO2-Speichern. Sie haben das Potenzial ganze zwei Drittel der menschlich versursachten klimaschädlichen CO2- Emissionen aufzunehmen. Das gelte sowohl für städtische als auch für ländliche Räume. Somit beweisen sich Bäume in ihrer Vielfalt nicht nur als Bestandteile unserer Lebensqualität. Sie bilden auch Möglichkeiten einer nachhaltigen Klimapolitik, die zur Stadt Hamburg mit ihren Grünflächen passt. Schließlich produzieren sie nicht nur Sauerstoff. Auch sind die Bäume ein großer Gewinn für unsere Stadt, weil sie Feinstaub binden können. Eine Tatsache, die hinsichtlich des regen Autoverkehrs in den Bezirken sehr förderlich für das städtische Klima ist. Der Senat und seine zuständigen Behörden könnten mit Maßnahmen der Aufforstung also deutlich mehr erreichen als zum Beispiel mit den nachweislich sinn- und zweckbefreiten Dieselfahrverboten . Tatsache ist, dass sich die Harburger Grünflächen und Baumbestände in den letzten Jahren konstant verringert haben. Es wurden zu viele Bäume gefällt, dafür aber viel zu wenige nachgepflanzt. Moderne Baumaßnahmen haben hier Priorität vor dem Bewahren der wertvollen Naturschutzgebiete erhalten. Eine Folge daraus ist ein spürbarer Verlust an Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Doch auch der Umweltschutz hat unter diesem Trend gelitten. Die Regierungsfraktionen müssen hier klarstellen, mit welchen Maßnahmen praktikable Klimapolitik vor Ort vonstattengehen soll. Ohne Verbote , aber dafür mit intelligenten Ideen für die Zukunft der Stadt. Das Entfernen von Schadhölzern der Wälder als Grundlage für Aufforstungen wäre ein erster konkreter Schritt in die richtige Richtung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständige Fachbehörde hat in Zusammenarbeit mit den Hamburger Bezirksämtern bezüglich der Straßenbäume ein Baumkataster (BK) als zentrales Werkzeug für die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht entwickelt, um die Baumkontrollen und ihre Dokumentation zu unterstützen. Das BK ist auf die Arbeitsabläufe der Baumkontrolle ausgerichtet und als Instrument entsprechend optimiert worden. Statistische Auswertungen sind dabei nur eingeschränkt möglich. Aufbereitete Daten zur Verteilung des Straßenbaumbestandes differenziert nach Hamburger Stadtteilen oder Fällgründen liegen nicht vor und können bei mehreren Hundert Vorgängen pro Bezirk in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. Drucksache 21/17986 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wie bereits in Drs. 21/15876 „Lebenswerte Stadt – Entwicklung des Baumbestands in Eimsbüttel“ ausgeführt, liegen in den zuständigen Bezirksämtern keine statistische Auswertungen zu gefällten und neu gepflanzten Bäumen in Grünanlagen und auf sonstigem öffentlichen Grund in der erfragten Form vor. Dazu wäre die Durchsicht und Auswertung von Akten zu mehreren Hundert Pflanz- beziehungsweise Fällvorgängen notwendig. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Regelmäßige Gründe für das Fällen von Bäumen sind zum Beispiel mangelnde Bruch- oder Standsicherheit aufgrund von Krankheiten und Schädlingen (zum Beispiel Kastanienkomplexerkrankung, holzzerstörende Pilze), Baumaßnahmen, Sturmschäden oder auch die Regulierung der Bestandentwicklung. Fällkosten werden im Rahmen der Pflege- und Unterhaltung für öffentliche Flächen in den Bezirksämtern nicht gesondert erhoben. In der Regel handelt es sich um große Ausschreibungen, die Baumpflege und Baumfällungen gemeinsam enthalten. Dies gilt auch für Baumfällungen im Rahmen von Baumaßnahmen. Die erfragten Daten werden vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) statistisch nicht separat erfasst und müssten aus allen Bauakten einzeln händisch ausgewertet werden. Dies ist ebenfalls in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften des LSBG, wie folgt: 1. Wie viele Bäume wurden seit 2015 auf öffentlichen Flächen im Bezirk Harburg gefällt? Bitte a) pro Jahr, b) für jeden Stadtteil, c) in absoluten Zahlen und d) nach Gründen auflisten. 2. Wie viele öffentliche Gelder wurden für das Fällen von Bäumen auf öffentlichen Flächen des Bezirks Harburg seit 2015 ausgegeben? Bitte einzeln für jedes einzelne Jahr angeben. 3. Wie viele Bäume wurden auf öffentlichen Flächen in Harburg im gleichen Zeitraum neu gepflanzt? Bitte für a) jedes Jahr, b) jeden Stadtteil und c) in absoluten Zahlen angeben. 4. Wie viele Nachpflanzungen wurden unter 3. ursprünglich geplant und wie viele davon wurden tatsächlich durchgeführt? Bitte für jedes Jahr einzeln angeben. Siehe Vorbemerkung. Die Anzahl der Fällungen und Neupflanzungen von Straßenbäumen im Bezirk Harburg sind im Folgenden dargestellt: Jahr 2015 2016 2017 2018 Fällungen Straßenbäume 230 330 265 299 Jahr 2015 2016 2017 2018 Pflanzungen Straßenbäume 293 98 207 196 Dabei wurden sämtliche geplanten Baumpflanzungen auch vorgenommen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17986 3 Die beförsterten Wälder der Freien und Hansestadt Hamburg werden ordnungsgemäß , nachhaltig und naturnah im Rahmen der gegebenen Gesetze, Verordnungen und sonstigen Vorschriften bewirtschaftet. Dabei geht es nicht um den einzelnen Baum, sondern um den gesamten Wald. Daher ist die Anzahl der entnommenen Bäume nicht quantifizierbar. Auch bei der Waldumwandlung geht es nicht um Einzelbäume. Es wird die für die Waldumwandlung benötigte Fläche berechnet. Anschließend wird der für die Umwandlungsgenehmigung benötigte Waldersatz flächenhaft mit einem Multiplikationsfaktor entsprechend dem ökologischen Wert der umgewandelten Fläche bewertet. In dem beförsterten Landeswald im Bezirk Harburg wurde in den vergangenen Jahren weder Pflanzungen geplant noch durchgeführt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wurden die Nachpflanzungen vom Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden kontrolliert? Wenn nein, warum nicht und von wem werden die Kontrollen dann grundsätzlich durchgeführt? Die Kontrolle der Nachpflanzungen von Bäumen erfolgt im Rahmen der Auftragsabwicklung durch das zuständige Bezirksamt. Pflanzungen in den beförsterten Landeswäldern werden nicht grundsätzlich von der zuständigen Behörde kontrolliert. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist durch den Forest Stewardchip Council (FSC) zertifiziert. Jährlich finden Kontrollen (FSC-Audits) statt, in denen stichprobenhaft die Tätigkeiten (zum Beispiel die ordnungsgemäße Pflanzung) in den Revieren überprüft werden. Im Übrigen siehe dazu Antwort zu 1. bis 4. 6. Wurden seit 2015 auch Bäume auf Flächen der Naturschutzgebiete des Wahlkreises Süderelbe gefällt? Wenn ja, wie in 1. und mit Angabe der Kosten der Fällungen für jedes Jahr angeben. Im Rahmen der regelmäßig flächenhaft stattfindenden Naturschutzmaßnahmen werden auch Waldumbaumaßnahmen zur Förderung der Trockenlebensräume oder Gehölzreduzierungen zur Regeneration von Mooren durchgeführt. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Waldbewirtschaftung durch die Revierförsterei Hausbruch in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde Durchforstungen veranlasst und Sturmschäden der letzten Jahre beseitigt. Auch bei diesen Maßnahmen geht es, wie in den beförsterten Wäldern der Freien und Hansestadt Hamburg, nicht um den einzelnen Baum, sondern um den gesamten Wald, siehe dazu auch Antwort zu 1. bis 4. Somit ist auch die Anzahl der entnommenen Bäume auf Flächen der Naturschutzgebiete nicht quantifizierbar. 7. Wie bewertet der Senat beziehungsweise bewerten die zuständigen Behörden die Entwicklung der Baumbestände im Bezirk Harburg seit 2015? Der Straßenbaumbestand im Bezirk Harburg liegt aktuell bei 23 665 Bäumen und hat seit 2015 mit 515 Bäumen um rund 2 Prozent abgenommen. Eine temporäre Abnahme des Straßenbaumbestands ist vor dem Hintergrund der vielfältigen Umgestaltungsmaßnahmen im Straßenraum, die auch einen Beitrag zur umweltgerechten Mobilität leisten sollen, sowie angesichts des Einflusses von Krankheiten und Schädlingen und der Sturmverluste vergangener Jahre unvermeidlich. Ziel des Senats ist es, diese Abnahme mittelfristig auszugleichen. Über die Entwicklung der Baumbestände auf sonstigem öffentlichen Grund erhebt das Bezirksamt keine Daten, siehe dazu auch Vorbemerkung. Insgesamt wird der Zustand des Baumbestandes in den Harburger Grünanlagen durch das zuständige Bezirksamt als gut eingestuft. Drucksache 21/17986 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die für die Forstwirtschaft zuständige Behörde stellt fest, dass auf den beförsterten Wäldern des Bezirks Harburg mehr Holzmasse zuwächst als entnommen wird. Somit wird jährlich mehr Kohlenstoff gespeichert, die Entwicklung ist nachhaltig und der Waldbestand aufbauend. 8. Plant der Senat beziehungsweise planen die zuständigen Behörden weitere Bäume auf öffentlichen Flächen im Bezirk zu pflanzen? Wenn ja, in welchen Stadtteilen, bis wann und wie viele? Wenn nein, warum nicht? Für die Pflanzsaison Herbst 2019/Frühjahr 2020 sind Neupflanzungen vorgesehen. Dies betrifft sowohl Straßenbäume als auch Bäume in Grünanlagen und auf sonstigem öffentlichen Grund. Die Planungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. 9. Liegt dem Senat beziehungsweise liegen den zuständigen Behörden Informationen darüber vor, wie sich die Baumbestände im Hinblick auf private Fällungen beziehungsweise Neupflanzungen im Bezirk Harburg entwickelt haben? Wenn ja, wie haben sich die Baumbestände wie in 1., 3. und 4. entwickelt ? Wenn nein, warum nicht? An das Bezirksamt Harburg wurden von 2015 – 2018 folgende Anträge auf Fällung von Bäumen gestellt: 2015 2016 2017 2018 Anzahl 1 119 1 153 1 081 1 157 In den Antragszahlen sind sämtliche Anträge sowohl mit als auch ohne Bauvorhaben erfasst, die das Bezirksamt Harburg bearbeitet. Hierzu zählen zum Beispiel auch Anträge zu Schnittmaßnahmen an Bäumen oder Beteiligungen im Rahmen wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren. Dabei kann im Rahmen einer Antragstellung auch das Fällen mehrerer Bäume beantragt werden. Eine statistische Unterscheidung der Anträge nach Stadteilen und weiteren Kriterien findet dabei nicht statt, eine Auswertung dieser über 1 000 Fälle pro Jahr ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Mit den Genehmigungen außerhalb von Bauvorhaben wurden dabei die folgende Anzahl an Bäumen zur Fällung freigegeben: 2015 2016 2017 2018 Anträge ohne Bauvorhaben 1 142 1 374 1 128 * * Für 2018 kann aufgrund einer fehlerhaften Erfassung kein Wert angegeben werden. Dabei wurden in der Zeit vom 2015 – 2018 folgende Ersatzbaumpflanzungen gefordert : 2015 2016 2017 2018 Anzahl Ersatzbäume 674 1.192 800 591 Die Kontrollen von Ersatzpflanzungen auf privatem Grund werden statistisch nicht erfasst. Zur Beantwortung dieser Frage müssten die zuvor genannten Vorgänge pro Jahr gesichtet und ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Genehmigung zur Fällung von Bäumen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren wird statistisch nicht gesondert erfasst. Auch eine nachträgliche Auswertung Hunderter Baugenehmigungsverfahren pro Jahr ist dabei in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17986 5 Privatwaldbesitzende haben ihre Wälder im Sinne der gesetzlichen Vorschriften zu pflegen und zu erhalten. Waldumwandlungen und Rodungen müssen durch die Oberste Waldbehörde genehmigt werden. In den vergangenen drei Jahren ist für den Harburger Privatwald keine entsprechende Genehmigung erteilt worden. 10. Welche Baumarten bewertet der Senat beziehungsweise bewerten die zuständigen Behörden als am besten geeignet, um in städtischen Bereichen CO2-Emissionen einzusparen? Bitte mit Begründung. Eine Artenbewertung zu dieser Fragestellung gibt es hinsichtlich Straßenbäumen nicht. Zur Auswahl von Baumarten siehe Drs. 21/13771. In Drs. 21/16470 ist beispielhaft eine Artenliste für 2017 als Anlage beigefügt. Im Hinblick auf ihre Leistung zum Klimaschutz und zur Anpassung der Stadt an den Klimawandel werden die großen Altbäume und die am Standort etablierten und gereiften Straßenbäume als besonders wertvoll angesehen. Im Übrigen wandeln Bäume durch Fotosyntheseprozesse CO2 in Kohlenstoff und Sauerstoff um und binden somit Kohlenstoff. Durch diese Prozesse wird der Atmosphäre CO2 entzogen, sodass CO2-Emissionen kompensiert werden können. Eine tatsächliche Einsparung von Emissionen kann jedoch nur an der Emissionsquelle stattfinden . 11. Wird Schadholz in den Wäldern des Wahlkreises gesammelt und wenn ja, wie viel Schadholz (in m³) wurde in der Zeit seit 2015 gesammelt? Bitte für jedes Jahr bis heute angeben. Schadholz infolge von Stürmen oder aufgrund biotischer Schäden, zum Beispiel durch Borkenkäfer, wird vom Forstbetrieb grundsätzlich umgehend aufgearbeitet und vermarktet . Die genauen Mengen werden nicht erfasst und können in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht abgerufen werden. Schätzungsweise sind in den Jahren 2017 bis 2019 1 500 bis 2 000 Festmeter Kalamitätsholz auf den staatseigenen Flächen des Bezirks angefallen. Dies entspricht ungefähr 10 Prozent des planmäßigen Hiebssatzes der beiden Harburger Reviere Eißendorf und Hausbruch. In den Jahren 2015 und 2016 sind dort keine nennenswerten Schadholzmengen angefallen. 12. Liegen dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden Informationen darüber vor, ob in den Wäldern des Wahlkreises Schädlinge wie zum Beispiel der Borkenkäfer existieren? Wenn ja, werden seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung ergriffen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Es gibt Schädlinge in den beförsterten Wäldern der Freien und Hansestadt Hamburg. Dabei ist zu unterstellen, dass Borkenkäfer grundsätzlich ein Teil des Ökosystems und daher stets im Wald existent sind. In Hamburg findet aus ökologischen Gründen keine Bekämpfung durch den Einsatz von Pestiziden statt. Im Ausnahmefall müsste eine behördliche Anordnung bei der Pflanzenschutzbehörde erwirkt werden. Anstatt chemischer Verfahren kommen mechanisch-technische Verfahren zum Einsatz. Zudem finden vorbeugende Maßnahmen (Waldhygiene und integrierter Pflanzenschutz ) statt. Kommt es dennoch zu einem Befall von Bäumen oder Baumgruppen, wie es derzeit in dem Revier Eißendorf geschieht, werden Sofortmaßnahmen eingeleitet und die Bäume, wenn notwendig, entnommen, um den Schädlingen das Brutmaterial zu entziehen. Müssen hierdurch Bäume auf größere Fläche gefällt werden, so können Freiflächen entstehen, die aufgeforstet werden. Auf kleineren Freiflächen erfolgt eine natürliche Wiederbewaldung, sofern die verbleibenden Bäume, die sich dabei aussäen sollen, standortgerecht sind. 13. Wie viele Verfahren nach Verwaltungsverfahrensgesetz zur Herstellung der geforderten Ersatzpflanzungen wurden seit 2015 im Bezirk durchgeführt (Drs. 21/16250)? Drucksache 21/17986 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Über die Anzahl der Verwaltungsverfahren zur Herstellung der Ersatzpflanzungen wird im zuständigen Bezirksamt keine gesonderte Statistik geführt. 14. Wie viele Ersatzpflanzungen wurden seit 2015 geplant und wie viele davon tatsächlich durchgeführt? Bitte für jedes Jahr einzeln angeben. Siehe Antwort zu 9., darüber hinaus liegen dem zuständigen Bezirksamt keine Erkenntnisse vor. 15. Laut den Arbeitshinweisen zum Vollzug der Baumschutzverordnung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt fallen sogenannte Ersatzzahlungen an, wenn Ersatzpflanzungen nicht möglich und deshalb Zahlungen für den Erhalt des Naturhaushalts notwendig seien. Inwiefern fielen seit 2015 diese Ersatzzahlungen in Harburg an? Bitte nach a) Jahr, b) Fallzahl, c) Summe, d) Maßnahme und e) Ort der Maßnahme angeben. In der Zeit von 2015 – 2019 sind folgende Ersatzzahlungen im Bezirksamt eingegangen : Summen Ersatzzahlungen in € 2015 10 000; 3 000 2016 9 000; 1 000; 2 500; 5 500; 9 000; 5 000; 9 000; 5 000; 13 000; 41 000 2017 6 000; 1 000; 1 000; 6 000; 3 000; 47 000; 8 000; 77 000; 6 000; 2018 3 000; 3 000; 10 000; 2 000; 7 000; 2019 6 000; 20 000; 6 000; 2 000 Der Eingang der Ersatzzahlungen ist anhand der Haushaltstitel ermittelt worden. Dieser ist nicht mit dem Vorgang der Antragsbearbeitung verknüpft. Die Ermittlung der Maßnahme und des Ortes der Maßnahme waren dem zuständigen Bezirksamt in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.