BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17988 21. Wahlperiode 16.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 08.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der Kassenkredite der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) beim öffentlichen Bereich (II) Die öffentlichen Haushalte nehmen über Kassenkredite, eine Art „Dispo- Kredit“, kurzfristig benötigte Liquidität auf. Dies erfolgt in der Regel beim nicht öffentlichen Bereich, mithin Geschäftsbanken und anderen privaten Dritten. Daneben gibt es auch Kassenkredite beim öffentlichen Bereich. Die vom Bundesfinanzministerium quartalsweise veröffentlichte Entwicklung des Schuldenstandes von Bund und Ländern weist jenseits einer grundsätzlichen , sprunghaften Änderung durch Einbeziehung des Clearings innerhalb des „Konzerns FHH“ ab dem Jahr 20181 eine bemerkenswerte Entwicklung auf. So sind die Kassenkredite der FHH beim nicht öffentlichen Bereich seitdem zwar auf einem durchweg relativ niedrigen Niveau geblieben. Jedoch lag der Stand der Kassenkredite der FHH beim öffentlichen Bereich Ende März 2018 noch bei 1,47 Milliarden Euro, zum Jahresende 2018 schon knapp 200 Millionen Euro höher bei rund 1,65 Milliarden Euro und per Ende Juni 2019 wurde nunmehr ein neuer Höchststand von circa 1,89 Milliarden Euro erreicht, mithin erneut eine knappe Viertelmilliarde Euro mehr als noch zum Jahresende 2018. Wenngleich es sich hierbei gemäß Senatsaussage in Drs. 21/14093 nicht um „aktive Liquiditätsbeschaffung“ im engeren Sinne handele, bedeutet diese Entwicklung dennoch, dass der Hamburger Kernhaushalt anderen Gebietskörperschaften oder Sozialversicherungsträgern sowie insbesondere auch seinen Hochschulen, Landesbetrieben, Sondervermögen und öffentlichen Unternehmen mit theoretisch recht kurzer Fristigkeit offenbar immer mehr Geld (zurück) schuldet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Gegenüber jeweils welchen Gebietskörperschaften, Landesbetrieben, Sondervermögen und sonstigen Extrahaushalten, gesetzlichen Sozialversicherungsträgern , Zweckverbänden und öffentlichen Unternehmen beziehungsweise Beteiligungen bestanden Kassenkredite der FHH beim öffentlichen Bereich zum Stichtag 30.06.2019? Wie hoch lag der dort jeweils aufgenommene Betrag? Siehe Anlage. 1 Vergleiche Drs. 21/14093. Drucksache 21/17988 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wo genau und in welcher Weise legten und legen die oben genannte verselbstständigten Einheiten der FHH ihre „überschüssige Liquidität“2 zu welchen Konditionen an, sodass sich auch hieraus der eingangs beschriebene hohe Stand an Kassenkrediten beim öffentlichen Bereich ergibt? Die verselbstständigten Einheiten legen überschüssige Liquidität als täglich kündbare Tagesgelder bei der Kasse.Hamburg zu einem Zinssatz von aktuell 0 Prozent aktiv an oder sind in das Konzernclearing der FHH eingebunden. 3. In welchem Umfang handelt es sich bei den Kassenkrediten beim öffentlichen Bereich um Rückforderungen aus angelegter Liquidität der verselbstständigten Einheiten oder sonstiger Dritter und in welchem Umfang handelt es sich um Forderungen aus zugesagten beziehungsweise ohnehin im Haushaltsplan veranschlagten, aber noch nicht ausgezahlten Zuwendungen, Leistungsentgelten oder Ähnliches des Behörden- Kernhaushalts? Welche weiteren Sachverhalte werden in circa jeweils welchem Umfang als Kassenkredite beim öffentlichen Bereich erfasst? Es handelt sich ausschließlich um überschüssige Liquidität der verselbstständigten Einheiten. 4. Inwieweit werden die Kassenkredite beim öffentlichen Bereich an welcher Stelle im Gesamtfinanzplan des Haushalts (beispielsweise im Saldo aus Finanzierungstätigkeit) berücksichtigt? Die Aufnahme von Kassenkrediten beim öffentlichen Bereich wird wie alle Kassenkredite im doppischen Finanzplan des Einzelplans 9.2 unter Position 21 ausgewiesen und ist entsprechend im Saldo aus Finanzierungstätigkeit (Position 25) enthalten. 5. Womit erklärt sich der eingangs dargestellte, kontinuierliche Anstieg der Kassenkredite beim öffentlichen Bereich? Welche Risiken oder Nachteile entstehen hieraus potenziell für die Steuerung des eigentlichen Kernhaushalts ? Siehe Drs. 21/14093. Ein Anstieg der Kassenkredite führt zu einer höheren verfügbaren Liquidität und hat über die Verzinsung in Abhängigkeit vom Geldmarktumfeld Auswirkungen auf das Zinsergebnis des Kernhaushaltes. 6. Wie hoch lagen die dem Senat inklusive Ermächtigungsüberträgen aus Vorjahren zum Stichtag 31.07.2019, behelfsweise 30.06.2019, noch zur Verfügung stehenden Aufnahmeermächtigungen für Deckungskredite? a. Wurden im Rahmen des Verfahrens zur Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018 Aufnahmeermächtigungen für Deckungskredite gestrichen? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? b. Wie viele Deckungskredite wurden im bisherigen Jahresverlauf 2019 (zum Stichtag 31.07.2019) aufgenommen und getilgt? (Bitte jeweils nach Kernhaushalt und Sondervermögen Schulimmobilien sowie Stadt und Hafen differenziert darstellen.) 2 Vergleiche Senatsantwort zu Drs. 21/14093. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17988 3 Kernhaushalt Sondervermögen Schulimmobilen Sondervermögen Stadt und Hafen Noch nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigung in Tsd. EUR Kumulierte Aufnahme seit Jahresbeginn in Tsd. EUR (nominal) Kumulierte Tilgung seit Jahresbeginn in Tsd. EUR zum 31.07.2019 700.000 0 0 zum 31.07.2019 1.811.145 9.359 0 zum 31.07.2019 4.816.870 79.347 20.000 Gemäß § 28 Absatz 4 LHO gelten die für ein Haushaltsjahr in Artikel 2 des Haushaltsbeschlusses erteilten Kreditaufnahmeermächtigungen bis zum Ende des jeweils nächsten Haushaltsjahres fort. 2019 30.06. f & w fördern und wohnen AöR 29.750.000 € Hamburger Friedhöfe AöR 18.000.000 € Hamburgische Investitions- und Förderbank AöR 75.000.000 € Hamburgischer Versorgungsfonds AöR 39.000.000 € HSH Finanzfonds AöR 55.000.000 € Statisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein AöR 20.130.488 € HafenCity Universität KöR 43.664.060 € Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg KöR 66.143.705 € Hochschule für bildende Künste KöR 7.228.324 € Hochschule für Musik und Theater KöR 7.606.820 € Technische Universität Hamburg KöR 25.804.600 € Universität Hamburg KöR 169.944.930 € Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf KöR 13.355.441 € SV Abgeordnete der Bürgerschaft 9.153 € SV Altersversorgung der FHH 68.969.337 € SV Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz 58.176.227 € SV Bodenordnung 30.078.642 € SV Finanzierung Schnellbahnausbau Invest 50.000.000 € SV Hamburgisches Telekommunikationsnetz Betriebsmittel 5.757.940 € SV Initiative Inklusion 972.755 € SV Naturschutz 59.412.211 € SV Stadt und Hafen 258.616.583 € SV Tierseuchenkasse 1.733.441 € Billebogen Entwicklungsges.mbH & Co. KG 6.207.272 € CCH Immobilien GmbH & Co. KG 71.000.000 € BFW Berufsförderungswerk Hamburg GmbH 1.034.804 € Deichtorhallen Hamburg GmbH 310.217 € Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten gGmbH 38.312.408 € LB Erziehung und Beratung 6.353.093 € LB Gebäudereinigung Hamburg 4.744.910 € LB Geoinformation 15.890.551 € LB Großmarkt Obst und Gemüse 11.999.624 € LB Hamburger Volkshochschule 6.097.143 € LB Hamburger Institut für berufliche Bildung 75.111.778 € LB Hamburgische Münze 11.372.749 € LB Immobilienmanagement u. Grundvermögen 456.858.583 € LB Institut für Hygiene und Umwelt 4.522.197 € LB Kasse.Hamburg 10.654.380 € LB Philharmonisches Staatsorchester 440.759 € LB Straßen, Brücken und Gewässer 3.820.684 € LB Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg 3.511.949 € LB Verkehr 16.198.189 € LB Zentrum für Aus- und Fortbildung 5.654.866 € LB Zentrum für Personaldienste 5.270.514 € Spendenkonto Leon 366.952 € Summe 1.860.088.276,17 € Drucksache 21/17988 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 17988ska_Text 17988ska_Anlage