BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1799 21. Wahlperiode 09.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 02.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Controllingsystem zur Lebensmittelüberwachung (II) Angesichts vieler Missstände auf dem Gebiet der amtlichen Lebensmittelüberwachung hatten der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg und die CDU-Fraktion den Senat in den vergangenen Jahren jeweils mehrmals zum Handeln aufgefordert. Diesbezüglich hatte die CDU-Fraktion bereits im Sommer 2012 einen entsprechenden Antrag (Drs. 20/4716) eingebracht , der in der Bürgerschaftssitzung vom 28. Februar 2013 in einer überarbeiteten Fassung beschlossen wurde. Dadurch wurde der Senat ersucht, „1. nach Erarbeitung eines Controllingsystems der Aufgaben der Lebensmittelkontrolleure in Hamburg im 1. Quartal 2014 über Aufbau und Kriterien des Systems zu berichten, 2. eine Bedarfsanalyse auf Basis des Controllingsystems anzuschließen sowie gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen hinsichtlich des Personalschlüssels zu ergreifen.“ (Siehe Drs. 20/6817.) Das besagte Controllingsystem wurde laut Senatsantwort auf meine Anfrage vom 13. Januar 2014 (Drs. 20/10478) zum 31. Dezember 2013 eingerichtet und laut der Senatsantwort auf meine Anfrage vom 19. März 2015 (Drs. 21/103) durch die Bezirksämter im Laufe des Jahres 2014 überprüft. Die mit Drs. 20/6817 beschlossene Bedarfsanalyse steht aber weiterhin aus, obwohl diese laut Drs. 21/103 Ende April 2015 durch die Bezirksämter vorzulegen war. Auch über die daraus abzuleitenden Maßnahmen zur Änderung des Personalschlüssels in den Bezirken ist noch nichts bekannt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Wurde die mit Drs. 20/6817 beschlossene Bedarfsanalyse, wie in Drs. 21/103 vom Senat angekündigt, bis Ende April 2015 oder in der Zwischenzeit durch die Bezirksämter vorgelegt? Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse, welche Handlungsempfehlungen wurden darin ausgesprochen und daraus abgeleitet und zu wann werden daran anknüpfend welche Änderungen des Personalschlüssels in den Bezirken wirksam? Bitte die Handlungsempfehlungen und/oder Änderungen des Personalschlüssels sowohl für Hamburg gesamt als auch für die einzelnen Bezirke darstellen. Wenn nein, warum nicht und zu wann wird die Bedarfsanalyse vorgelegt? Wie in Drs. 20/10478 angekündigt, haben die Bezirksämter in 2015 auf der Grundlage des erarbeiteten Controllingsystems einen Erfahrungsbericht mit der Analyse der Ergebnisse und daraus abgeleiteten Handlungsbedarfe erstellt. Hierüber wurde in Drs. 21/103 berichtet. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hingewiesen worden, Drucksache 21/1799 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 dass „die Datenbereinigung noch bis in das laufende Kalenderjahr hineinreicht…“ und „…die Daten [erst] in 2016 auf einer wirklich vergleichbaren Grundlage stehen können .“ Eine fundierte Bedarfsanalyse kann daher erst in 2016 erfolgen.