BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17990 21. Wahlperiode 16.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse, Dr. Kurt Duwe und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 08.08.2019 und Antwort des Senats Betr.: Leitung des Bezirksamts Nord (X) Medienberichten zufolge sind eine Vielzahl der Verfahren im Zusammenhang mit der „Rolling-Stones-Karten-Affäre“ zwischenzeitlich eingestellt worden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wurde oder wird von der Staatsanwaltschaft gegen weitere ehemalige und aktuelle Mitglieder von Senat und Staatsrätekollegium jenseits der drei in Drs. 21/15688 aufgeführten Fälle im Zusammenhang mit der „Rolling -Stones-Karten-Affäre“ ermittelt? Nein. a. Wenn ja, gegen wie viele und seit wann genau liefen beziehungsweise laufen diese Ermittlungsverfahren jeweils? b. Wie viele der eingeleiteten Verfahren wurden zwischenzeitlich auf jeweils welcher konkreten Rechtsgrundlage beziehungsweise aus welchen Gründen jeweils wann genau eingestellt? c. Wie hoch war die Summe der in diesem Zusammenhang gegebenenfalls erteilten Geldauflagen? Betreffend zwei der drei in Drs. 21/15688 genannten Beschuldigten wurden die Ermittlungsverfahren gemäß § 153a Absatz 1 StPO gegen Zahlung eines Geldbetrags in Höhe von insgesamt 6 000 Euro am 4. April 2019 und am 23. Mai 2019 endgültig eingestellt . 2. Wurde oder wird von der Staatsanwaltschaft gegen weitere ehemalige, aktuelle oder designierte Amtsleitungen jenseits der zwei in Drs. 21/15688 genannten Fälle im Zusammenhang mit der „Rolling-Stones- Karten-Affäre“ ermittelt? Nein. a. Wenn ja, gegen wie viele und seit wann genau liefen beziehungsweise laufen diese Ermittlungsverfahren jeweils? b. Wie viele der eingeleiteten Verfahren wurden zwischenzeitlich auf jeweils welcher konkreten Rechtsgrundlage beziehungsweise aus welchen Gründen jeweils wann genau eingestellt? c. Wie hoch war die Summe der in diesem Zusammenhang gegebenenfalls erteilten Geldauflagen? Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat ein seit dem 5. Februar 2019 geführtes Verfahren, welches sich auch gegen eine der bereits unter Drs. 21/15688 benannten Drucksache 21/17990 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Amtsleitungen richtete, mit Verfügung vom 9. Mai 2019 gem. § 170 Absatz 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Zu den weiteren Einzelheiten siehe Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg vom 15. Mai 2019 unter https://justiz.hamburg.de/contentblob/12604160/c7f83b4600bbe2c839178f281b9e131 b/data/rolling-stones-karten.pdf. 3. Wurde oder wird von der Staatsanwaltschaft gegen weitere ehemalige oder aktuelle Mitglieder von Geschäftsführungen oder Vorständen öffentlicher Unternehmen beziehungsweise Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg wie beispielsweise Landesbetrieben, Museen oder Theatern jenseits der sieben in Drs. 21/16540 genannten Fälle im Zusammenhang mit der „Rolling-Stones-Karten-Affäre“ ermittelt? Nein. a. Wenn ja, gegen wie viele und seit wann genau liefen beziehungsweise laufen diese Ermittlungsverfahren jeweils? b. Wie viele der eingeleiteten Verfahren wurden auf jeweils welcher konkreten Rechtsgrundlage beziehungsweise aus welchen Gründen jeweils wann genau eingestellt? c. Wie hoch war die Summe der in diesem Zusammenhang gegebenenfalls erteilten Geldauflagen? Betreffend zwei der sechs in Drs. 21/15688 genannten Beschuldigten wurden die Ermittlungsverfahren am 23. Juli 2019 gemäß § 170 Absatz 2 StPO und betreffend einem am 7. Januar 2019 gemäß § 153a Absatz 1 StPO gegen Zahlung eines Geldbetrags in Höhe von insgesamt 2 000 Euro eingestellt. 4. Gegen wie viele weitere Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg oder ihrer öffentlichen Unternehmen und sonstigen verselbstständigten Einrichtungen wurde oder wird von der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der „Rolling-Stones-Karten-Affäre“ ermittelt? a. Wie viele der eingeleiteten Verfahren wurden auf jeweils welcher konkreten Rechtsgrundlage beziehungsweise aus welchen Gründen jeweils wann genau eingestellt? b. Wie hoch war die Summe der in diesem Zusammenhang gegebenenfalls erteilten Geldauflagen? Gegen 47 Beschäftigte sind Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Von diesen wurden 26 zwischenzeitlich eingestellt und zwar gegen vier Beschuldigte gemäß § 170 Absatz 2 StPO, gegen sieben Beschuldigte gemäß 153 Absatz 1 StPO und gegen 15 Beschuldigte gemäß § 153a Absatz 1 StPO gegen die Zahlung eines Geldbetrags in Höhe von insgesamt 18 375 Euro. Die Einstellungen gemäß § 170 Absatz 2 StPO erfolgten am 30. August 2018, 11. März 2019, 1. April 2019 und 28. Juni 2019. Die Einstellungen gemäß § 153 Absatz 1 StPO erfolgten am 28. September 2018, 27. Dezember 2018, 22. Februar 2019, 20. Mai 2019, 21.06.2019, 26. Juni 2019 und 28. Juni 2019. Die Einstellungen gemäß § 153a Absatz 1 StPO erfolgten zu folgenden Zeitpunkten: 3. April 2019 (endgültig), 18. April 2019 (vorläufig), 8. Mai 2019 (endgültig ), 17. Mai 2019 (endgültig), 24. Mai 2019 (endgültig), 29. Mai 2019 (endgültig), 31. Mai 2019 (vorläufig), 5. Juni 2019 (vorläufig), 7. Juni 2019 (vorläufig), 20. Juni 2019 (endgültig), 26. Juni 2019 (vorläufig), 17.Juli 2019 (endgültig), 18. Juli 2019 (endgültig), 23. Juli 2019 (vorläufig) und 12. August 2019 (endgültig). 5. In wie vielen der unter Fragen 1. bis 4. sowie in Drs. 21/15688 und Drs. 21/16540 genannten und noch nicht eingestellten Fälle wurde durch die Staatsanwaltschaft bislang Anklage erhoben und die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragt? Gegen acht Beschuldigte ist Anklage erhoben worden und gegen weitere vier Beschuldigte ein Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt worden. a. In wie vielen Fällen ist bereits ein entsprechender Eröffnungsbeschluss durch das zuständige Gericht ergangen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17990 3 Gegen eine Beschuldigte liegt ein Eröffnungsbeschluss, gegen eine weitere Beschuldigte ein rechtskräftiger Strafbefehl vor. b. In wie vielen Fällen ist die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens durch das zuständige Gericht abgelehnt worden? Inwieweit hat die Staatsanwaltschaft hiergegen mit jeweils welchem Erfolg Beschwerde eingelegt? In keinem Fall ist die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens durch das zuständige Gericht abgelehnt worden. 6. Sind im Falle des eröffneten Hauptverfahrens gegen die in den einstweiligen Ruhestand versetzte, vormalige Staatsrätin für Bezirke zwischenzeitlich Sitzungstermine anberaumt worden? a. Wenn ja, wann genau finden diese statt? b. Wenn nein, ist damit bis zur Bürgerschaftswahl 2020 noch zu rechnen ? Siehe Drs. 21/17061. 7. Wie viele Disziplinarverfahren wurden bislang gegen Beamtinnen und Beamte der Freien und Hansestadt Hamburg oder ihrer juristischen Personen öffentlichen Rechts vor dem Hintergrund der „Rolling-Stones- Karten-Affäre“ eingeleitet? 31. a. Wie viele davon richteten oder richten sich gegen Mitglieder des Staatsrätekollegiums? Drei. b. Wie viele der Disziplinarverfahren wurden eingestellt? Zwei. c. Wie viele Verweise, Geldbußen oder Kürzungen der Dienstbezüge beziehungsweise Ruhegehälter wurden bislang jeweils verfügt? Wie hoch ist die Summe der verfügten Geldbußen sowie der Kürzungen der Dienstbezüge beziehungsweise Ruhegehälter bislang? Ein Verweis. Geldbußen oder Kürzungen der Dienstbezüge beziehungsweise Ruhegehälter wurden bislang nicht verfügt. d. In wie vielen Fällen wurde Disziplinarklage auf Zurückstufung oder gar Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder Aberkennung des Ruhegehalts erhoben? In keinem Fall. 8. Wie viele und jeweils welche arbeitsrechtlichen Schritte oder gar Verfahren wurden gegen Angestellte der Freien und Hansestadt Hamburg oder ihrer öffentlichen Unternehmen vor dem Hintergrund der „Rolling-Stones- Karten-Affäre“ eingeleitet? Welche Konsequenzen hatten diese bislang? Es wurden elf Verfahren zur Prüfung arbeitsrechtlicher Maßnahmen eingeleitet. Im Ergebnis wurde in einem Fall als vorläufiger Schritt eine Freistellung veranlasst. 9. Sind die Unterlagen für das Aktenvorlageersuchen aus Drs. 21/17288 und Drs. 21/17289 bereits zusammengestellt worden? Wenn ja, wann wurden beziehungsweise werden diese der Bürgerschaft zugestellt? Wenn nein, bis wann genau soll dies erfolgen und die Bürgerschaft die Unterlagen erhalten? Drucksache 21/17990 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Unterlagen für das Aktenvorlageersuchen aus Drs. 21/17288 und Drs. 21/17289 werden derzeit zusammengestellt. Die erste Tranche der Akten wurde der Bürgerschaft am Donnerstag, den 15. August 2019, übermittelt.