BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17996 21. Wahlperiode 16.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten André Trepoll (CDU) vom 09.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Empfindet der Senat Flugscham? Der CO2-Austoß von Flugreisen spielt in der gegenwärtigen Debatte um Umwelt- und Klimaschutz eine große Rolle. Insbesondere auf der Kurzstrecke im Inland gibt es emissionsarme Alternativen. Wer die Zahl (innerdeutscher ) Flüge gern verringern möchte, sollte mit gutem Beispiel vorangehen. Den Mitgliedern des Hamburger Senats und den Leitern der öffentlichen Unternehmen kommt dabei eine Vorbildfunktion zu. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Mitglieder des Senats führen ihre Dienstreisen im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Ressortverantwortung durch. Die Mitglieder des Staatsrätekollegiums benötigen für eine Auslandsdienstreise nach § 14 Absatz 4 der GO des Senats die Genehmigung des zuständigen Mitglieds des Senats, soweit es sich nicht um Reisen in Europaangelegenheiten innerhalb Europas handelt. Für Inlandsdienstreisen benötigen Mitglieder des Staatsrätekollegiums nach den Grundsätzen des § 2 Absatz 2 des Hamburgischen Reisekostengesetzes keine formelle Dienstreisegenehmigung. Gemäß Verwaltungsvorschrift zum Hamburgischen Reisekostengesetz (VVHmbRKG) vom 15.08.2017 werden grundsätzlich bei innerdeutschen Flügen die Flugkosten der niedrigsten Klasse nach § 5 Absatz 1 HmbRKG erstattet, sofern die Flugzeugnutzung aus wirtschaftlichen oder dienstlichen Gründen notwendig ist. Dienstliche Gründe liegen etwa dann vor, wenn sich die Notwendigkeit von Dienstgeschäften erst sehr kurzfristig ergibt und der Geschäftsort bei Nutzung günstigerer Verkehrsmittel nicht mehr rechtzeitig erreicht werden könnte oder die weitere Terminlage des Reisenden eine längere Anreise mit anderen Transportmitteln nicht möglich macht. Wirtschaftliche Gründe liegen dann vor, wenn die Flugzeugnutzung für die Freie und Hansestadt Hamburg zu einer Ersparnis führt, etwa wenn eine Übernachtung eingespart werden kann. Für Auslandsdienstreisen gilt die Auslandsreisekostenverordnung, nach der bei außereuropäischen Flügen die Kosten einer höheren Klasse erstattungsfähig sind. Die Regeln werden auch von den Mitgliedern des Senats und des Staatsrätekollegiums bewusst und eigenverantwortlich bei der Reiseplanung beachtet. Eine zentrale statistische Erfassung von Dienstreisen erfolgt nicht. Die Ermittlung der angefragten Daten war daher teilweise nur durch händische Auswertungen der Dienstreisevorgänge beziehungsweise auf der Grundlage der Durchsicht von Zahlungsvorgängen möglich. Hinsichtlich der öffentlichen Unternehmen beruhen die Angaben auf den zeitgerecht eingegangenen Rückmeldungen der Unternehmen. Aus diesen Gründen sowie im Hinblick auf die zur Beantwortung zur Verfügung stehende Zeitspanne verbleiben notwendigerweise gewisse Unsicherheiten. Für die aufgeführten Daten des Jahres 2019 gilt der Stichtag 31. Juli. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/17996 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie oft haben Senatoren, Staatsräte und Leiter öffentlicher Unternehmen und Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg in den Jahren 2015 bis 2019 jeweils das Flugzeug als Fortbewegungsmittel genutzt? Bitte für jedes Jahr einzeln angeben und nach Senatoren, Staatsräten, Leiter öffentlicher Unternehmen aufschlüsseln. 2015 2016 2017 2018 2019 Senatorinnen und Senatoren 1) 76 53 81 32 30 Staatsrätinnen und Staatsräte 2) 59 67 69 73 38 Leitungen öffentlicher Unternehmen 511 516 558 575 320 1) Einschließlich des Ersten Bürgermeisters. Reisekosten des Ersten Bürgermeisters in seiner Funktion als Bevollmächtigter für die deutsch-französische kulturelle Zusammenarbeit werden vom Bund übernommen. 2) Reisekosten der Staatsrätin der BASFI in ihrer Funktion als Verwaltungsratsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden von der BA getragen. 2. Welche Senatoren und Staatsräte des Hamburger Senats sind dabei jeweils wie oft geflogen? Bitte für jedes Jahr einzeln angeben. 3. Was waren dabei jeweils Start- und Zielflughafen und wie hoch war der Anteil der Inlandsflüge? 2015 2016 2017 2018 2019 Gesamt davon Inland Gesamt davon Inland Gesamt davon Inland Gesamt davon Inland Gesamt davon Inland Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Senator/-in 4 4 0 0 3 3 2 2 2 0 Staatsrätin/ Staatsrat 5 3 4 2 7 1 3 2 1 0 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Senator/-in 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 Staatsrätin/ Staatsrat 1 1 3 1 0 0 1 1 1 1 Behörde für Inneres und Sport Senator/-in 12 6 4 4 6 4 0 0 0 0 Staatsrätin/ Staatsrat 13 11 14 8 12 6 8 4 2 0 Behörde für Kultur und Medien Senator/-in 16 12 10 3 14 10 4 4 2 2 Staatsrätin/ Staatsrat 6 3 4 2 2 2 1 1 0 0 Behörde für Schule und Berufsbildung Senator/-in 0 0 2 2 6 4 0 0 2 0 Staatsrätin/ 0 0 1 0 3 3 4 4 0 0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17996 3 2015 2016 2017 2018 2019 Gesamt davon Inland Gesamt davon Inland Gesamt davon Inland Gesamt davon Inland Gesamt davon Inland Staatsrat Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Senator/-in 2 2 6 2 6 2 6 4 2 0 Staatsrätin/ Staatsrat 0 0 4 2 8 4 4 2 0 0 Behörde für Umwelt und Energie Senator/-in 6 2 2 2 0 0 0 0 2 0 Staatsrätin/ Staatsrat 1 0 3 0 1 0 1 0 1 0 Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung/ Zweite Bürgermeisterin Senator/-in 0 0 5 0 10 2 8 4 0 0 Staatsrätin/ Staatsrat 0 0 10 6 6 4 10 10 0 0 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Senator/-in 4 0 10 4 13 5 3 1 13 1 Staatsrätin/ Staatsrat 14 6 12 2 16 4 23 8 23 8 Finanzbehörde Senator/-in 10 8 2 2 7 7 0 0 0 0 Staatsrätin/ Staatsrat*) - - - - 0 0 0 0 0 0 Justizbehörde Senator/-in 6 6 0 0 0 0 0 0 0 0 Staatsrätin/ Staatsrat 3 1 0 0 0 0 0 0 0 0 Senatskanzlei und Personalamt Erster Bürgermeister 16 2 12 0 16 10 9 4 5 0 Staatsrätin/ Staatsrat 16 2 12 0 14 4 18 4 10 0 *) Zu dem damaligen Staatsrat der FB liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Startflughäfen waren: Berlin Schönefeld, Berlin Tegel, Frankfurt/Main, Friedrichshafen, Göteborg, Hamburg, Karlsruhe, Köln/Bonn, Kopenhagen, Marseille, München, Nürnberg, Stuttgart, Zürich. Drucksache 21/17996 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Zielflughäfen waren: Aalborg, Amman, Amsterdam, Athen, Basel, Bergen, Berlin Tegel, Birmingham, Bristol , Brüssel, Budapest, Buenos Aires, Chicago, Dar Es Salaam, Dubai, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Freiburg, Friedrichshafen, Genf, Genua, Graz, Hamburg, Hanoi, Havanna, Helsinki, Hongkong, Karlsruhe, Köln-Bonn, Kopenhagen, Krakau, Lima, Lissabon, Ljubljana, London-Gatwick, Mailand, Malta, Managua, Mannheim, Marrakech , Marseille, Mexiko, Miami ,Minsk, Montreal, Moskau, München, Nizza, Nürnberg, Osaka, Paris, Peking, Prag, Regensburg, Riga, Rio de Janeiro, Rom, Rotterdam, Saarbrücken, Sao Paulo, Seoul, Shanghai Pu Dong, Singapur, Sofia, St. Petersburg, Stockholm, Straßburg, Stuttgart, Tallinn, Teheran, Tel-Aviv, Tirana, Tokio, Venedig, Viljandi, Visby, Warschau, Washington, Wien, Zürich. 4. Wer hat wann jeweils entschieden, dass diese Reisen per Flugzeug durchgeführt werden? 5. Welche Alternativen zum Flugzeug als Reisemittel wurden jeweils geprüft und mit welcher Begründung verworfen? Wenn keine geprüft wurden, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 6. Wie viel haben die Flüge insgesamt und durchschnittlich gekostet und welche Buchungsklasse wurde dabei jeweils gewählt? Nach Auswertung der vorliegenden Daten ergeben sich Flugkosten in Höhe von rund 243 Tausend Euro für die Jahre 2015 bis 2019 und damit ein rechnerischer Durchschnittspreis je Flug von rund 417 Euro. Von den erfassten Fällen der Buchungsklasse wurden rund 89 Prozent Economy und rund 11 Prozent Business gebucht. 7. Bei wie vielen dieser Flüge wurden CO2-Kompensationen gezahlt, für welche konkreten Kompensationen und wie viel Geld hat das den Steuerzahler insgesamt gekostet? Für rund 370 Flüge wurde die Kompensationsabgabe in Höhe von insgesamt rund 9 700 Euro gezahlt. Im Übrigen siehe Drs. 21/17912. 8. Gibt es Kriterien für die Wahl des Verkehrsmittels für Reisen der Mitglieder und Vertreter des Hamburger Senats? Wenn ja, wie sehen diese jeweils genau aus und wann wurden diese zuletzt geändert? Wenn nein, warum nicht? 9. Plant der Senat Maßnahmen, um die Anzahl seiner Inlandsflüge zukünftig zu reduzieren? Wenn ja, wie sehen diese Pläne genau aus? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht befasst.