BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17997 21. Wahlperiode 16.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 09.08.19 und Antwort des Senats Betr.: UNESCO-Projektschulen in Hamburg Die Zukunft braucht weltoffene, politisch kompetente und handlungsfähige Menschen mit Gestaltungskompetenz, die bereit sind sich für zukunftsfähige Lösungen einzusetzen. Hierzu leisten die UNESCO-Projektschulen als nationales und internationales Netzwerk einen wichtigen Beitrag. Sie setzen sich für eine Kultur des Friedens ein, gestalten das Schulleben im Sinne des interkulturellen Lernens und engagieren sich für den Schutz und Erhalt der Umwelt sowie für eine nachhaltige Entwicklung. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, die Elternschaft und die Schulleitung verpflichten sich in einer UNESCO-Projektschule diese Ziele gemeinsam umzusetzen. Nachdem sie einen mehrjährigen Bewerbungsprozess durchlaufen haben, gibt es in Deutschland mittlerweile rund 300 UNESCO-Projektschulen: in Niedersachsen gibt es 28 UNESCO-Projektschulen, in Schleswig-Holstein neun, in Berlin zwölf. In Hamburg dürfen sich bislang vier Schulen UNESCO-Projektschule nennen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie und in welcher Höhe finanzieren die Hamburger UNESCO-Projektschulen ihre Teilnahme am Programm? Die vier anerkannten UNESCO-Projektschulen bestreiten ihre Teilnahme am Programm aus eigenen Mitteln. Im Schuljahr 2018/2019 wendeten sie insgesamt 27,5 WAZ (Wochenarbeitszeit) für die Unterstützung der programmbezogenen Aktivitäten auf: Schule Freistellung von Lehrkräften (in WAZ) Schule Arnkielstraße 3 Gymnasium Grootmoor 4,5 Heinrich-Hertz-Schule 12 Helene-Lange-Gymnasium 10 Quelle: Daten der für Bildung zuständigen Behörde. Hinzu kamen projektbezogene finanzielle Aufwendungen in unterschiedlicher Höhe, die aus dem Schulbudget bestritten worden sind. Darüber hinaus stellt die für Bildung zuständige Behörde für die Landeskoordination der UNESCO-Projektschulen einen Stellenanteil im Umfang von drei WAZ zur Verfügung . 2. Gibt es eine Kofinanzierung oder Förderung beispielsweise seitens des Bundes oder der UNESCO? Wenn ja, in welcher Höhe? Drucksache 21/17997 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die einzelnen UNESCO-Projektschulen erhalten von der UNESCO oder vom Bund keine Fördermittel. Der Bund unterstützt jedoch über die institutionelle Förderung der Deutschen UNESCO-Kommission die Zusammenarbeit sowie Qualitätssicherung und -entwicklung im bundesweiten Netzwerk der UNESCO-Projektschulen. 3. Erhalten die UNESCO-Projektschulen gezielte Förderung vom Land Hamburg? Siehe Antwort zu 1. 4. Welchen Stellenwert misst der Senat den UNESCO-Projektschulen bei? Die UNESCO-Projektschulen zählen zu den Schulen, die über den lehrplanbezogenen Unterricht hinaus Elemente des Bildungs- und Erziehungsauftrags im Rahmen von Projekten vertiefen, über die Fokussierung auf ausgewählte Themen die schulischen Bildungs- und Erziehungsaktivitäten stärken und damit den Schulen ein Profil verleihen , das diese auch in der Außenwirkung als in besonderer Weise engagiert wahrnehmbar werden lässt. Die für Bildung zuständige Behörde sieht die UNESCO- Projektschulen daher als Bereicherung der Hamburger Schullandschaft an. Spezifische Merkmale sind die profilgebenden sechs Säulen ihrer Bildungsarbeit – Menschenrechtsbildung und Demokratieerziehung, Interkulturelles Lernen, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), Global Citizenship, Freiheit und Chancen im digitalen Zeitalter sowie UNESCO-Welterbeerziehung – sowie insbesondere die nationale und internationale Netzwerkarbeit der UNESCO-Projektschulen. Diese Merkmale bieten den teilnehmenden Schulen die Möglichkeit, modellhaft und prospektiv an den Zielsetzungen der UNESCO mitzuwirken und ein Schulprofil zu entwickeln, das den globalen Herausforderungen in besonderer Weise Rechnung trägt.